Mindestlöhner im Glück Die neuen Sonderzahlungen sind da!
Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dürfen auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?
Hier sehen Sie den untrennbaren Zusammenhang zwischen Weihnachtsgeld und Mindestlohn.
Foto: Jochen Lübke/ dpaDank dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kommen Geringverdiener schon bald in den Genuss neuer attraktiver Bonusleistungen, ohne dass ihren Arbeitgebern dadurch Mehrkosten entstünden, zum Beispiel:
- Frühlingsgeld
- Zeugungszuschuss
- Gratisgeneralgratifikation
- Silvesterböllerhilfe
- Frühaufsteherfürsorge
- Beitragsbemessungsbeitrag
- Gnadengabe
- Himmelfahrtshilfe
- Gedächtnisstütze
- Spendierhosensubvention
- Fußpflegeförderung
- Rektalzulage.
Kaum ins Gewicht fällt dabei ein kleiner Wermutstropfen: Der Stundenlohn sinkt - ganz legal - auf etwa zwanzig Cent.