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Mindestlöhner im Glück Die neuen Sonderzahlungen sind da!

Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dürfen auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?
Hier sehen Sie den untrennbaren Zusammenhang zwischen Weihnachtsgeld und Mindestlohn.

Hier sehen Sie den untrennbaren Zusammenhang zwischen Weihnachtsgeld und Mindestlohn.

Foto: Jochen Lübke/ dpa

Dank dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kommen Geringverdiener schon bald in den Genuss neuer attraktiver Bonusleistungen, ohne dass ihren Arbeitgebern dadurch Mehrkosten entstünden, zum Beispiel:

- Frühlingsgeld

- Zeugungszuschuss

- Gratisgeneralgratifikation

- Silvesterböllerhilfe

- Frühaufsteherfürsorge

- Beitragsbemessungsbeitrag

- Gnadengabe

- Himmelfahrtshilfe

- Gedächtnisstütze

- Spendierhosensubvention

- Fußpflegeförderung

- Rektalzulage.

Kaum ins Gewicht fällt dabei ein kleiner Wermutstropfen: Der Stundenlohn sinkt - ganz legal - auf etwa zwanzig Cent.