Schornsteinfeger wird wegen rechter Gesinnung Kehrbezirk entzogen - DER SPIEGEL
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Beruf & Karriere In jedem Ende wohnt ein Anfang

Lutz B. (Sachsen-Anhalt) darf laut Bundesverwaltungsgericht nie wieder als Bezirksschornsteinfegermeister arbeiten.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?
Bezirksschornsteinfegermeister B., Vorderansicht

Bezirksschornsteinfegermeister B., Vorderansicht

Foto: DPA

Begründung: Der bekennende Rechtsradikale missachte (nicht im engeren Sinne schlotbezogene) Grundrechte seiner Kunden und sei daher ungeeignet, diese hoheitliche Aufgabe zu erfüllen. Der Mittfünfziger steht damit - nach eigener Aussage - vor dem "finanziellen Tod".

Kann sein. Muss aber nicht - das heißt, wenn Lutz B. sich für weniger hoheitliche und verantwortungsbeladene Arbeitsfelder öffnet.

Dann könnte er sich nämlich für eine ganz normale Nazipartei in sein Landesparlament wählen lassen (ca. 5500 Euro Monatseinkommen). Oder als V-Mann für den Verfassungsschutz tätig werden (Entlohnung verhandelbar).

Lutz B. von hinten

Lutz B. von hinten

Foto: dapd

Bis dahin sollte es für den Querdenker und gewiss sehr putzstarken Charakterkopf kein Problem sein, bei Kollegen auf 400-Euro-Basis als Hilfskraft (Kehrkugel) unterzukommen.