Strafrechtsreform dank DFB Wir kriegen euch alle!
Wer war's? Neulich hat sich zwar einer gemeldet, konnte aber trotzdem nicht ermittelt werden.
Foto: Volker Danisch/ dpaBislang ein Riesenproblem in der Justiz: Täter (Mord z.B., oder Schwarzfahren) konnten nicht immer eindeutig ermittelt werden. Damit ist jetzt Schluss! Der DFB hat vorgemacht wie es geht. Neulich nämlich haben irgendwelche Leute brennende Sachen in die Pampa (Düsseldorf, Spielfeld) geworfen. Wer das war, hat man nie rausbekommen. Aber zum Glück weiß man relativ sicher, was für Klamotten die Verbrecher anhatten!
Präzedenzlösung
Autonome in Aufruhr: Sie fürchten, ihre Kapuzenpullis in Zukunft selber nähen zu müssen, wenn Hersteller versuchen, der Mithaftung zu entgehen.
Foto: Jan Woitas/ dpaKlamotten des Fußballvereins "Hertha BSC". Gut zu wissen! Denn: Ging man bisher bei der Delikt-Ahndung nach dem komplizierten Verursacherprinzip, so hat der DFB eine moderne Lösung parat: Bestraft werden nicht mehr die Leute, die die Sachen geschmissen haben. Bestraft wird der Verein, der auf den Klamotten draufsteht!
Reform
Seltener Schnappschuss!Üblicherweise geht sie ihrer Arbeit mit einer Augenbinde nach.
Foto: dapdJustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat das Vorgehen des DFB jetzt ausdrücklich begrüßt und stellt eine große Strafrechtsreform "entlang den Maßgaben der DFB-Justiz" in Aussicht. Folgende Ergänzungen sollen in Kürze ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden.
§ 250 StGB, Schwerer Raub
Szene aus einem Turnschuh-Erkennungsseminar für Rentner.
Foto: Rolf Vennenbernd/ dpaNeu ist hier Abschnitt 4: "Wird eine Rentnerin/Rentner auf offener Straße niedergeschlagen und beraubt, so gilt dasjenige Unternehmen als schuldig, welches die Turnschuhe der Täter hergestellt hat. Kann das Opfer keine Angaben zu den Schuhen machen, hat es sich wegen Behinderung der Justiz zu verantworten."
§ 303 StGB, Sachbeschädigung
Will nicht zahlen: Rapper Sido hat sich bereits zum Tätowierer umschulen lassen. Angesichts der Straftaten, die von Leuten mit Tattoos begangen werden, war das wohl "Schuss in Ofen".
Foto: Britta Pedersen/ picture alliance / dpaAb sofort gilt hier: "Gelingt es den Ermittlungsbehörden nicht, einen Grafitti-Sprayer auf frischer Tat zu ertappen, so gilt diejenige Hiphop-Crew als schuldig, die zum Zeitpunkt der Tatbegehung aus dem Kopfhörer des Sprayers erklang. (Im Zweifel zahlt Sido.)"
§ 306f Herbeiführen einer Brandgefahr
FDP-Vorsitzender unter Schock: Noch mehr Sitze für die FDP? Wer soll da um Gottes willen draufsitzen?
Foto: dapdNeu ist hier der Abschnitt "Mehrfachhaftung": "Gesteht der angeklagte Fußballrowdy, die brennenden Feuerwerkskörper unerlaubt aufs Spielfeld geworfen zu haben, und gesteht er zudem, nicht nur Fan von Hertha BSC zu sein, sondern z.B. auch 'Union ein bisschen geil' zu finden, so wird diese dritte Partei, vermutlich 'Union Berlin' ebenfalls mit einer Geldstrafe belegt. Um letzten Zweifeln entgegenzutreten, was mit 'Union' gemeint ist, muss zusätzlich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fünf Sitze an die FDP abtreten."
§ 359, Sonstiges
Achtung: Bitte nicht auf das Bild gucken!
Foto: Georg Wendt/ dpaEine längst überfällige Ergänzung für das StGB ist auch der neue § 359, Sonstiges: "Sollten neuartige Straftaten anfallen, für die auch so schnell kein Täter beigebracht werden kann, so gehen diese beiden komischen ZDF-neo-Moderatoren ins Kittchen: Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil aller Straftaten nur aufgrund tiefsitzender Aggressionen begangen wird, die der Anblick dieser beiden Mitbürger verursacht hat."