Deutschland: "Heim mit weißen Handschuhen" - DER SPIEGEL
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Deutschland "Heim mit weißen Handschuhen"

SPIEGEL-Reporterin Gisela Friedrichsen über den Beginn des Prozesses gegen vier Berliner Mauerschützen
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der Scharfrichter, doziert Rechtsanwalt Rolf Bossi aus München am Ende des ersten Verhandlungstages vor Millionen von Fernsehzuschauern - würde der Scharfrichter zu prüfen haben, ob das Todesurteil, das er vollstrecken soll, auch einen wirklich Schuldigen trifft, so würde ja er und nicht das Gericht letztlich über den Vollzug entscheiden. Das Bild des Scharfrichters gefällt Bossi. Er verwendet es auch im Gerichtssaal.

Dr. Theodor Seidel, 60, Vorsitzender Richter im ersten Strafverfahren gegen vier "Mauerschützen" in Berlin, verbirgt nicht sein Entsetzen: "Wollen Sie sagen, der Soldat hat schlechthin auszuführen und nicht zu fragen? Fordern Sie einen Zustand wie vor 1945? Wollen Sie einen solchen Standpunkt dem Gericht anbieten? Nicht einmal in der DDR war bedingungsloser Gehorsam gefordert!"

Bossis peinlicher Vergleich mit dem Scharfrichter ist falsch. Es trifft allenfalls so weit, als von den einfachen Soldaten, die an der "Staatsgrenze West" der untergegangenen DDR Dienst taten, rechterdings nicht zu verlangen war, daß sie den Schießbefehl eigenständig auf seine Vereinbarkeit mit dem Grenzgesetz der DDR hätten überprüfen müssen, bevor sie gehorchten. Und Richter aus dem Westen machen es sich oft leicht, wenn sie solche Fragen stellen: "Haben Sie denn nicht . . .?

Hätten die Grenzsoldaten die Gesetze ihres Landes am Maßstab des Völkerrechts messen, mit den fundamentalen Grundsätzen von Recht und Menschlichkeit vergleichen und Unrecht erkennen können, wie es das Berliner Kammergericht forderte, "jedenfalls bei entsprechender Anspannung des Gewissens"? Über die Grenzen der Verbindlichkeit von Gesetzen, die nicht die unsrigen sind, läßt sich, vor allem im nachhinein, trefflich spekulieren.

Tief im Innern ihres Herzens mögen die Angeklagten manches für falsch gehalten haben, was ihnen eingetrichtert wurde. Sie mögen widerstrebend gehorcht haben. Doch so einfach war es mit der Gehorsamsverweigerung in der ehemaligen DDR doch wohl nicht, wie es der Vorsitzende Richter darstellte. Im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Zeitung war am 29. August 1991 der Bericht des Autors Eugen Ruge abgedruckt, der 1973 an der innerdeutschen Grenze seine Wehrpflicht ableistete. Darin heißt es:

Natürlich weiß ich es heute besser. Es wäre wohl richtig gewesen, ich hätte mich damals als Bausoldat gemeldet - das war gewissermaßen die "Wehrdienstverweigerung" der DDR. Man trug zwar Uniform, man baute auch an militärischen Objekten herum, aber man trug keine Waffe. Ich habe das nicht getan. Warum? Mancher wird sagen: Die Ausreden kommen mir doch bekannt vor: Die Erziehung in der Schule. Die Angst. Die "vermasselte" Zukunft. Nein, in der DDR wurde man nicht einmal gleich ins KZ geschickt, wie unter Hitler und Stalin, das ist wahr, und das soll wahr bleiben. Die "falsche" Meinung war noch nicht lebensgefährlich. Aber wer es nicht erlebt hat, der kann sich kaum vorstellen, wie es ist, wenn alle um einen herum behaupten, daß das Quadrat rund ist. Und man sieht, das Ding ist viereckig. Aber sollten sie alle unrecht haben, die Lehrer, die Direktoren, die Professoren, die Staatsmänner? Und ich habe recht? Das kann doch nicht . . . Und schließlich ging es ja nicht um Quadrate. Sei das Quadrat nun rund oder nicht rund, aber das Große und Ganze, der soziale Fortschritt, der Weltfrieden - war man etwa gegen den Weltfrieden? Um Gottes willen, scheiß auf das Quadrat.

Außerdem gab es das gefürchtete Militärgefängnis Schwedt. Es gab einschüchternde, lähmende Gerüchte. Keiner traute dem anderen. Niemand redete offen. Es wurde gemunkelt, daß aus Schwedt noch keiner als normaler Mensch wieder herausgekommen sei. Daß dort mit den schlimmsten Mißhandlungen zu rechnen sei. Es wurde gemunkelt, was mit denen geschehe, die sich widersetzten.

Hätte man ihnen gesagt, sie, die jungen Wehrpflichtigen, seien moderne "Scharfrichter", die für den Staat zu töten haben - sie hätten wohl verweigert. Sie hätten wahrscheinlich nie geschossen. "Ich wollte niemanden töten. Ich wollte Leben schonen", sagt ein Angeklagter. Sinnlose Befehle hätte er verweigert. Einen Kameraden zum Beispiel hätte er nicht zusammengeschlagen, selbst wenn man es ihm befohlen hätte. "Grundlos" hätte er so etwas nie getan.

Aber die Grenze gegen Staatsfeinde zu verteidigen - dafür gab es Gründe. Es hieß, die Grenztruppen hätten ihr Land zu schützen, "wie jede Armee auf der Welt". Sie täten Dienst am "antifaschistischen Schutzwall". Sie kämpften für die neue, bessere, sozialistische Gesellschaft. Der Kapitalismus sei der Feind. Nur "Asis", Kriminelle, Verbrecher und Verräter, die gegen die Gesetze verstoßen haben, machten sich illegal davon, nicht aber "normale" Menschen.

"Ich habe schon gewußt, daß die Grenzverletzer meist irgendwelche Konflikte hatten", sagt einer der Angeklagten, "doch ich bin von mir ausgegangen. Wegen persönlicher Konflikte kann man doch nicht solche kriminellen Sachen machen. Jeder hat doch gewußt, daß die Grenze kein Spielplatz ist."

Vor der 23. Strafkammer des Landgerichts Berlin müssen sich seit dem 2. September der zur Tatzeit 24 Jahre alte Elektromontierer Andreas Kühnpast, der gleichaltrige Melker und Rinderzüchter Peter Schmett, der Fräser Mike Schmidt, zur Tatzeit ebenfalls 24, und der um ein Jahr jüngere Elektromonteur Ingo Heinrich verantworten. Sie verhinderten in der Nacht zum 6. Februar 1989 mit tödlichem Ausgang im Berliner Stadtteil Treptow zwischen Britzer Allee und Straße 16 einen der letzten Fluchtversuche.

Dem 20jährigen Kellner Chris Gueffroy zerriß eine Kugel aus einer Kalaschnikow der Grenzsoldaten das Herz - möglicherweise als er und sein gleichaltriger Freund Christian Gaudian den Fluchtversuch bereits aufgegeben hatten, von in unmittelbarer Nähe einschlagenden Kugeln bedroht, und als sie abwartend am letzten Hindernis, einem Metallgitterzaun, verharrten.

Gaudian wurde am Fuß verletzt und später vor Gericht gestellt. Am 20. Mai 1989, fünf Monate vor dem Fall der Mauer, unnachsichtig bis zuletzt, urteilte die Strafkammer des Stadtbezirksgerichts Berlin-Pankow: "Das Verhalten des Angeklagten ist in massiver Weise gegen die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der DDR gerichtet . . ." Zum "Schutz der Interessen der Gesellschaft und zur nachhaltigen erzieherischen Einwirkung" sei eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts im schweren Fall angebracht. Den vier Angeklagten wird nun vorgeworfen, einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein. Sie bringen vor, so gehandelt zu haben, wie man es ihnen befahl und von ihnen erwartete. Die "Grenzverletzer" - bei mehr als einem handelte es sich nach Paragraph 213 Strafgesetzbuch der DDR um einen schweren Fall - hätten nicht auf Zurufe und Warnschüsse reagiert; die Waffe sei anzuwenden gewesen.

Der Vorsitzende fragt: "Ist Ihnen gesagt worden, Sie sollen auf die Beine zielen?" Der Zugführer, antwortet der Angeklagte Schmett, habe empfohlen: "Da mußte halt druffhalten". Und auf den Einwand hin, daß er das nicht könne, habe ihn der beruhigt und gemeint: "Das wird dann schon geregelt werden."

Kühnpast, heute noch ein Junge, der immer wieder in Tränen ausbricht, sah damals im Dunkeln in rund 150 Metern Entfernung zwei Männer "in Richtung Westdeutschland" laufen. "Als wir losgerannt sind, waren die schon an vorderster Linie." Schmett, sein Postenführer, schoß. "Ich habe halt gleich mitgeschossen." Er sei erschrocken, als Dauerfeuer aus der Waffe kam, habe es mit der Angst zu tun bekommen. Wahrscheinlich habe er etwas falsch eingestellt. Dann sei er "hingefallen".

Schmett sagt, er habe auf die Füße gezielt, "weil ich keinen anderen Weg sah, die Flüchtenden zu stellen". Ein Grenzdurchbruch sei auf jeden Fall zu verhindern gewesen. Er habe den Befehl nicht verweigern, nicht Beihilfe zur Fluchthilfe leisten wollen. Er sei von einem Unteroffizier mal gefragt worden, ob er auch schießen würde, zum Beispiel bei Fahnenflucht. "Da hab' ich ja gesagt, weil das keine Kameradschaft ist, wenn man die Kameraden stehenläßt."

Nach den Ermittlungsergebnissen stammte die tödliche Kugel aus der Waffe Ingo Heinrichs, des jüngsten der Angeklagten. Mit ihm auf Streife war Mike Schmidt, wegen einer Blinddarmoperation damals nicht in der Lage, eine schwere Kalaschnikow zu tragen. Schmidt war nur mit einer Pistole bewaffnet. Auf seinen Befehl hin soll Heinrich aus kniender Position gezielte Einzelschüsse abgegeben haben.

Haben die Grenzsoldaten eine Bewegung mißdeutet, als sie weiterschossen, obwohl Gueffroy und Gaudian schon aufgegeben hatten? Gaudian soll gleichwohl seinen Ausweis noch über den Zaun geworfen haben. Haben sie Helfer jenseits der Sperranlagen gefürchtet? Sie kamen aus der Egon-Schultz-Kaserne, die nach einem der 25 an der Staatsgrenze West zu Tode gekommenen DDR-Helden benannt war. Honecker, nach seinem Sturz gefragt, ob es ihm leid tue, daß mehr als 200 Menschen an der Mauer getötet worden sind: "Mir tun unsere 25 Genossen leid, die meuchlings an der Grenze ermordet wurden."

War es Angst, Erregung, weil nun doch geschehen war, was nicht geschehen sollte? Jeder der Grenzsoldaten, sagt Schmett, habe gehofft, "mit weißen Handschuhen heimzukommen". Weiß, das hieß, daß man nicht mit einem Flüchtling zu tun gehabt hatte.

Die Grenzsoldaten waren sorgfältig ausgewählt. Sehr jung, verheiratet, mit Kindern, nicht in der Gegend des Einsatzortes beheimatet. Sie waren leicht unter Druck zu setzen. Sie hatten einen gefährdeten, brüchigen Halt aneinander: 1975 hat zum Beispiel der desertierte Volksarmist Werner Weinhold zwei Kameraden an der Grenze erschossen, um in den Westen zu fliehen.

Im Saal 700 des Moabiter Kriminalgerichts steht nicht die einstige DDR vor Gericht. Die vier jungen Männer, die verlegen, verzweifelt und auch ein wenig verdrückt auf der Anklagebank sitzen, sind nicht Repräsentanten eines menschenverachtenden Systems. Sie sitzen als Beschädigte da; das System hatte sie dressiert.

Sie wissen weniger denn je, wie sie sich in dieser neuen Welt, wie sie sich mit der Schuld, die sie quält, zurechtfinden sollen. Sie sagen, was sie meinen, daß es von ihnen erwartet wird. Sie wollen der Justiz gefällig sein. Kühnpast preßt unter Tränen heraus, daß er in einem Land aufgewachsen sei, in dem der Sozialismus als das Wahre angesehen wurde. "Ich hatte keinen Vergleich wie die Bundesbürger. Ich bin heimatverbunden. Es hat mir gereicht, das eigene Land kennenzulernen. So genügsam waren wir." "War das Ihre Welt?" wird er gefragt. "Ja, ich war glücklich."

Die Angeklagten sitzen zwischen Anwälten, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Rolf Bossi, einer Art Darstellungsstau Luft machend; Professor Erich Buchholz, vormals Dekan der juristischen Fakultät in Ost-Berlin, der erlesene rechtsphilosophische Betrachtungen anstellt; daneben ein anderer aus dem Osten, der selbst Grenzer war. Hubert Dreyling, der schon Harry Tisch verteidigt hat, und seiner Neigung zu Privat-Pressekonferenzen frönt; Johannes Eisenberg, der fortwährend dazwischenredet und gleichzeitig wie ein ungezogenes Kind räsonniert, ihm werde nie Gelegenheit zu einer Erklärung gegeben.

Die Angeklagten erleben, wie im Westen ein Vorsitzender Richter angegriffen werden darf, wie er bisweilen geradezu allergisch auf bestimmte Einwürfe reagiert. Begreift Karin Gueffroy, die Mutter des getöteten Chris, den lauten Wirbel, die eitlen Auftritte, die Rituale, wenn sie in die Gesichter dieser jugendlichen Angeklagten schaut, als suche sie in ihnen eine Erklärung für die Sinnlosigkeit des Todes ihres Jungen? Tonlos sitzen sich die Beschädigten und die Mutter gegenüber.

Die Angeklagten sind damals gelobt worden, sie haben 150 Mark Prämie und Sonderurlaub bekommen, nachdem sie den Sohn erschossen hatten. Sie haben die Auszeichnung nicht an die Jacke geheftet. Haben sie sich geschämt? Auf der Straße habe man sie angepöbelt, sagt einer.

Das Gericht hat durchblicken lassen, daß es erst einmal den reinen Sachverhalt prüfen wolle, denn offenbar sei selbst nach altem DDR-Recht "nicht alles in Ordnung" gewesen. Es hat auch erkennen lassen, daß man durchaus über die Angestifteten zu den Anstiftern und deren Schuld vordringen wolle. Doch was ist der "reine Sachverhalt" bei Angeklagten, die in einer anderen Gesellschaftsordnung großgeworden sind, für die ein anderes Recht galt und deren Sprache nicht nur wegen ihres Dialekts oft so schwer zu verstehen ist?

Steffen Ufer, der Verteidiger Peter Schmetts, hat seinen Mandanten beiläufig gefragt, ob er mitbekommen habe, wie der Staatsratsvorsitzende Honecker in der Bundesrepublik empfangen worden sei. "Bei uns wurden nur fröhliche Gesichter und Händeschütteln gezeigt", antwortet Schmett. Da habe er sich gedacht: Die DDR ist schon was, die wird jetzt auch von der Bundesrepublik und anderen Ländern anerkannt.