Prominente Sex, Lügen und mehr
Der Abstieg ist gewaltig. Einst war die blendend-blonde Shawne Fielding, 33, unumstrittener Star auf den Botschaftsempfängen und Promi-Bällen dieser Republik. Und dann vor gut zwei Wochen das: Von der Decke regnete es Konfetti, fünf "Living Dolls" genannte Pantomimen umringten die Diplomatengattin a. D. im knallroten, eng taillierten Jackett und kniehohen Stiefeln. Das "Juwel der Berliner Partys" war in der Welt von Aerobic und Achselschweiß angekommen und half absprachegemäß bei der Eröffnung eines Fitnesscenters in Berlin-Wilmersdorf.
Es kann noch weiter runtergehen für die einstigen Lieblinge der Spaßgesellschaft, Thomas und Shawne Borer-Fielding den ehemaligen Schweizer Botschafter und seine einstige Miss Texas.
Womöglich werden schon bald vor Gericht die Hintergründe jener vermeintlichen "Sex-Affäre" erörtert, über die Borer-Fielding im April stürzte (SPIEGEL 29/2002) und für die er dann in Millionenhöhe vom Schweizer Ringier-Verlag entschädigt wurde.
Am Donnerstag vergangener Woche reichte der Berliner Kaufmann Heinrich W., 43, Klage gegen das Ehepaar ein. W. will vor der ersten Kammer des Landgerichts Potsdam die Summe von 60 713,77 Euro nebst vier Prozent Zinsen erstreiten angeblich seine Auslagen für das Krisenmanagement, das er im Auftrag des Ehepaars hinter den Kulissen betrieben haben will.
Die Klage ist die neueste Wendung einer Affäre voller Merkwürdigkeiten und vielleicht der Auftakt zum finalen Kräftemessen. Sie könnte Borer-Fielding, 45, dessen Image bereits angekratzt ist, gesellschaftlich erheblich schädigen. Denn W.-Anwalt Hanns-Ekkehard Plöger will nicht nur Details des Pokers um die Millionen offen legen, der im Juli Mediengeschichte machte, er will auch vor Gericht Antworten auf etliche Fragen nach vermeintlich pikanten Details. Am Ende könnte im biederen Potsdamer Landgericht ein Sittenbild der Berliner High Society gezeichnet worden sein, gegen das "Rossini" und "Kir Royal" wie abgestandene Vorabendfilme wirken.
In der Klageschrift behauptet W., eine dezente, aber zentrale Rolle in der Affäre gespielt zu haben: Er will im Auftrag Borer-Fieldings die Visagistin Djamile Rowe, 35, betreut und versorgt haben, die Anfang April handschriftlich versichert hatte, in einer Märznacht mit Borer-Fielding in der schweizerischen Botschaft verschwunden zu sein.
Die Schweizer Boulevardblätter "Blick" und "SonntagsBlick" machten daraus mit Exklusiv-Geschichten ("Borer und die nackte Frau") einen Polit-Skandal. Der Schweizer Außenminister Joseph Deiss trennte sich daraufhin von seinem populärsten Diplomaten.
Doch dann versicherte Rowe Anfang Juli in einer zweiten eidesstattlichen Versicherung, sie habe "zu keinem Zeitpunkt eine sexuelle Beziehung zu Herrn Dr. Thomas Borer" gehabt. Der in die Enge gedrängte Verleger Michael Ringier entschuldigte sich bei Borer-Fielding nicht nur persönlich, sondern zahlte auch eine Entschädigung nach Angaben Beteiligter aus beiden Lagern, die von den Kontrahenten selbst aber nicht bestätigt werden, waren es rund zwei Millionen Euro cash und ein Mehr-Millionen-Versprechen über künftige Honorare für den zum Unternehmensberater mutierten Salonlöwen Borer-Fielding.
Die "Operation Cross Return", wie der Feldzug in Borer-Fieldings Umfeld in Anspielung auf Ringiers Tennisleidenschaft genannt wird, schien mit einem Ass gewonnen.
Aber jetzt behauptet W., die Wende sei das Ergebnis harter und teurer Arbeit gewesen. Schließlich sei, so die Klageschrift, die "psychische ,Rundumbetreuung'" der Kronzeugin Rowe wirklich allumfassend gewesen: Von einer "Luxuswohnung im Berliner Sony-Center" über ein "gemietetes schwarzes Mercedes SLK-Coupé" bis hin zu Bodyguard sowie "Personen für die Bewältigung unterschiedlichster Aufgaben (angefangen von einer Pressesprecherin bis zu einer Hintergrundberaterin)". Um die immer auffallend gut gekleidete Rowe bei Laune zu halten, sei es zudem um "die Ermöglichung von regelmäßigen Shoppingtouren in Berlins Luxusboutiquen" gegangen.
Zwischen Mai und September, rechnet Anwalt Plöger in der Klage vor, habe sein Mandant so im Auftrag Borer-Fieldings "monatlich ca. 30 000,- Euro" ausgegeben, insgesamt eine Summe von 98 913,77 Euro. Zwar habe Borer-Fielding immer mal wieder Teilzahlungen geleistet, dennoch bleibe ein "derzeitiger Forderungsanspruch von 60 713,77 Euro". Und der habe zu einer Zerrüttung des einstigen Vertrauensverhältnisses geführt.
Verständlich, schließlich hat Borer-Fielding Mitte Juli seinem Potsdamer Villennachbarn Günther Jauch in dessen Sendung "Stern-TV" versichert, er habe der Visagistin nie Geld gezahlt, er sei schließlich ein "Ehrenmann". Und nun will Anwalt Plöger auch noch belegen können, dass W. im Auftrag des Schweizers ein Team zusammengestellt habe, um an Schmerzensgeld von Ringier zu kommen. Als Zeugen benannt hat Plöger etwa Borer-Fieldings früheren Anwalt. Und natürlich stützt er sich auf Aussagen der Visagistin selbst.
Genüsslich wird in der Klageschrift insinuiert, welche Fragen beantwortet werden sollen, falls Borer-Fielding nicht zahlt: Wann hat Djamile Rowe gelogen? Bei der Sex-Behauptung oder beim Widerruf? Hat sie für Geld widerrufen immerhin soll die "Rundumbetreuung" laut Klageschrift einige Wochen vor der Kehrtwende Rowes eingesetzt haben?
Rowe behauptet, W. gehöre "nicht zu meinen Freunden, im Gegenteil". Andererseits bestreitet sie nicht, dass sie in dem betreffenden Luxusapartment am Potsdamer Platz gegenüber von W. gewohnt und einen Mercedes-Benz SLK zur Verfügung gestellt bekommen habe. Beides, erklärt Rowe, habe nicht sie bezahlt, sondern "geheimnisvolle Zuträger", über die sie nichts sagen könne. W. sei allerdings ein Mensch, dem sie vieles zutraue.
Ähnlich könnten auch Borer-Fielding und sein Anwalt argumentieren, die bereits in der Vergangenheit des Klägers fündig geworden sind: Seit 1988 stand W. mehr als ein halbes Dutzend Mal vor Richtern unter anderem, ausgerechnet, wegen versuchten Betrugs und einmal wegen uneidlicher Falschaussage. Im Frühjahr 2000 verurteilte ihn das Landgericht Krefeld wegen Betrugs in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Der Angeklagte, urteilten die Richter, sei bestimmt "von einem erheblichen Selbstdarstellungsdrang, der von seinen Verteidigern trotz vielfacher Bemühungen oft nicht gebremst werden konnte".
Einer derart "zwielichtigen Person" werde das Gericht wohl kaum glauben, höhnen Vertraute von Borer-Fielding. Zudem habe W. bislang keinen wirklichen Beweis für Auftrag und Auslagen vorgelegt. Borer-Fielding selbst will sich zu W. und dessen Klage nicht äußern.
Der bereits begonnene "Abschied auf Raten" ("Gala") des prominenten Ehepaars aus der Berliner Society könnte aber sogar in die Verlängerung gehen. Noch halten sich der ehemalige Botschafter und der Ringier-Verlag an die mit einer Konventionalstrafe verbundene Absprache, kein böses Wort mehr übereinander zu verlieren.
Das wäre kaum durchzuhalten, wenn die Affäre so weitergehen sollte, wie es W.-Anwalt Plöger in der Klageschrift andeutet: mit einer weiteren Klage. Borer-Fielding habe seinem Mandanten nämlich angeblich als Honorar die Hälfte der Entschädigung zugesagt und nie bezahlt. Dann geht es ums richtig große Geld und um die großen Lügen.