Deutsche Bank Täuschte Breuer die Aktionäre?
Die Staatsanwaltschaft geht nicht nur der Frage nach, ob Breuer, damals Chef der Deutschen Bank, den Medienunternehmer Leo Kirch durch kreditschädigende Äußerungen in die Pleite getrieben hat, sondern prüft auch, ob Breuer auf der Hauptversammlung der Bank am 22. Mai 2002 die Unwahrheit gesagt und damit gegen Paragraf 400 des Aktiengesetzes verstoßen hat. Auf der Haupt-versammlung hatte der Deutsch-Banker auf die Frage eines Aktionärs geantwortet, ihm liege keine Schadensersatzklage von Kirch vor. Eine solche Klage war von Kirch jedoch am 7. Mai beim Landgericht München eingereicht und dem Niederlassungsleiter der Deutschen Bank München direkt zugestellt worden. Bereits am 13. Mai sei sie bei der Rechtsabteilung der Bank in Frankfurt am Main eingegangen. An den Vorwürfen sei nichts dran, sagt dagegen die Deutsche Bank. Vom Gericht sei ihr die Klage erst im Juni zugestellt worden, erst dann sei sie rechtlich anhängig.