KATASTROPHEN Mängel an der "Estonia"
Die Ostsee-Fähre "Estonia", deren Untergang 852 Menschen
das Leben kostete, war nicht seetauglich gemäß
internationalen Vorschriften, als sie am 27. September 1994
den Hafen der estnischen Hauptstadt Tallinn zum letztenmal
verließ. Zu diesem Ergebnis kommt eine unabhängige
schwedische "Fakten-Gruppe", die Ende vergangener Woche ihr
Gutachten an die Stockholmer Regierung geschickt hat. Der
erste Bericht des fünfköpfigen Gremiums, darunter Fachleute
für Schiffbau und Seerecht, befaßt sich mit einer
Mängelliste, die kurz vor Abfahrt der "Estonia" von einem
Inspektor des schwedischen Schiffahrtsamtes erstellt worden
war. Ergebnis seiner Prüfung: Nach international gültigen
Seerechtskonventionen ("Safety of life at sea" und
"Memorandum of Understanding on Port State Control") hätte
ein Auslaufen der Fähre verhindert werden müssen. Die
Mängel wurden allerdings erst festgestellt, als schon ein
Großteil der Passagiere und Fahrzeuge an Bord war. So sei
ein notwendiges Alarmsystem für Kursabweichungen nicht
installiert gewesen, Alarm- und Sicherheitspläne seien,
soweit überhaupt vorhanden, nicht in der Sprache der
Besatzung (Estnisch) verfaßt gewesen, und das
Brückenpersonal habe nicht ausreichend über die vorhandenen
Kontrollsysteme Bescheid gewußt. Diese Ergebnisse stehen in
Widerspruch zum Abschlußbericht der offiziellen
Havariekommission im Dezember 1997: Die "Estonia" sei
seetüchtig gewesen, es gab "keine Beanstandungen seitens
der Behörden oder Klassifikationsgesellschaften". Die
Mängelliste aus Tallinn war der Kommission zwar bekannt,
wurde aber nur unzureichend berücksichtigt und nicht mit
den geltenden Seerechtskonventionen abgeglichen. Björn
Stenberg von der "Fakten-Gruppe": "Der offizielle
Abschlußbericht ist ungenau und voller
Fehler."