KATASTROPHEN: Mängel an der "Estonia" - DER SPIEGEL
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KATASTROPHEN Mängel an der "Estonia"

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Die Ostsee-Fähre "Estonia", deren Untergang 852 Menschen das Leben kostete, war nicht seetauglich gemäß internationalen Vorschriften, als sie am 27. September 1994 den Hafen der estnischen Hauptstadt Tallinn zum letztenmal verließ. Zu diesem Ergebnis kommt eine unabhängige schwedische "Fakten-Gruppe", die Ende vergangener Woche ihr Gutachten an die Stockholmer Regierung geschickt hat. Der erste Bericht des fünfköpfigen Gremiums, darunter Fachleute für Schiffbau und Seerecht, befaßt sich mit einer Mängelliste, die kurz vor Abfahrt der "Estonia" von einem Inspektor des schwedischen Schiffahrtsamtes erstellt worden war. Ergebnis seiner Prüfung: Nach international gültigen Seerechtskonventionen ("Safety of life at sea" und "Memorandum of Understanding on Port State Control") hätte ein Auslaufen der Fähre verhindert werden müssen. Die Mängel wurden allerdings erst festgestellt, als schon ein Großteil der Passagiere und Fahrzeuge an Bord war. So sei ein notwendiges Alarmsystem für Kursabweichungen nicht installiert gewesen, Alarm- und Sicherheitspläne seien, soweit überhaupt vorhanden, nicht in der Sprache der Besatzung (Estnisch) verfaßt gewesen, und das Brückenpersonal habe nicht ausreichend über die vorhandenen Kontrollsysteme Bescheid gewußt. Diese Ergebnisse stehen in Widerspruch zum Abschlußbericht der offiziellen Havariekommission im Dezember 1997: Die "Estonia" sei seetüchtig gewesen, es gab "keine Beanstandungen seitens der Behörden oder Klassifikationsgesellschaften". Die Mängelliste aus Tallinn war der Kommission zwar bekannt, wurde aber nur unzureichend berücksichtigt und nicht mit den geltenden Seerechtskonventionen abgeglichen. Björn Stenberg von der "Fakten-Gruppe": "Der offizielle Abschlußbericht ist ungenau und voller Fehler."