GEN-DATEI Gezwungen freiwillig
In Bayerns Gefängnissen werden Häftlinge aufgefordert,
"freiwillig" einen genetischen Fingerabdruck abzuliefern.
Ihre Körperzellen aus Speichel- oder Blutproben sollen "zur
Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters
molekulargenetisch untersucht" werden. Das Ergebnis wird in
die Gen-Datei beim Bundeskriminalamt eingegeben, wenn
"Grund zu der Annahme besteht", daß gegen die Täter
"künftig erneut Strafverfahren zu führen sind". Zwar kann
nach dem Gesetz nur ein Richter die Häftlinge zur
Zellabgabe zwingen. Doch die Bayern haben offenbar ein
subtiles Zwangsmittel entdeckt. Wer nicht freiwillig
mitmacht, kann nach Angaben von Justizminister Alfred
Sauter (CSU) "darauf hingewiesen werden, daß die
Verweigerung des Einverständnisses Auswirkungen auf die
Gewährung von Vollzugslockerungen haben" könne. Der
Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Reinhard
Vetter, hält das Vorgehen im Freistaat deshalb für "nicht
zulässig". Bei Menschen, die "sich in den
Zwangsverhältnissen einer Justizvollzugsanstalt befinden",
könne man generell nicht davon ausgehen, daß die
"Einverständniserklärung" wirklich freiwillig erlangt
worden
sei.