GEN-DATEI: Gezwungen freiwillig - DER SPIEGEL
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GEN-DATEI Gezwungen freiwillig

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In Bayerns Gefängnissen werden Häftlinge aufgefordert, "freiwillig" einen genetischen Fingerabdruck abzuliefern. Ihre Körperzellen aus Speichel- oder Blutproben sollen "zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters molekulargenetisch untersucht" werden. Das Ergebnis wird in die Gen-Datei beim Bundeskriminalamt eingegeben, wenn "Grund zu der Annahme besteht", daß gegen die Täter "künftig erneut Strafverfahren zu führen sind". Zwar kann nach dem Gesetz nur ein Richter die Häftlinge zur Zellabgabe zwingen. Doch die Bayern haben offenbar ein subtiles Zwangsmittel entdeckt. Wer nicht freiwillig mitmacht, kann nach Angaben von Justizminister Alfred Sauter (CSU) "darauf hingewiesen werden, daß die Verweigerung des Einverständnisses Auswirkungen auf die Gewährung von Vollzugslockerungen haben" könne. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Reinhard Vetter, hält das Vorgehen im Freistaat deshalb für "nicht zulässig". Bei Menschen, die "sich in den Zwangsverhältnissen einer Justizvollzugsanstalt befinden", könne man generell nicht davon ausgehen, daß die "Einverständniserklärung" wirklich freiwillig erlangt worden sei.