Rupert Scholz (CDU) "Widerspruch aufklären"
Rupert Scholz (CDU), 68, ist Rechtsprofessor in München und war Ende der achtziger Jahre Bundesverteidigungsminister
Das rot-grüne "Reformprojekt" ist offenkundig gescheitert und mit ihm auch Bundeskanzler Gerhard Schröder. Alle politischen Parteien bekennen sich, zumindest mehrheitlich, deshalb zu Neuwahlen.
Aber die Voraussetzungen des Artikels 68 sind außerordentlich eng. In seiner Entscheidung vom 16. Februar 1983 im Falle Helmut Kohl hat das Bundesverfassungsgericht für eine Auflösungsentscheidung gefordert, dass ein Bundeskanzler in "seiner Handlungsfähigkeit so beeinträchtigt oder gelähmt ist, dass er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag".
Im Falle von Willy Brandt war dies deshalb gegeben, weil er vor einer tatsächlichen Patt-Lage im Bundestag stand. Im Falle von Helmut Kohl war dies vor allem deshalb gegeben, weil sein Koalitionspartner FDP nach dem konstruktiven Misstrauensvotum gegen Helmut Schmidt in eine schwere innere Krise geraten war. Aber gerade dies prüfte das Bundesverfassungsgericht damals sehr genau. Gerhard Schröder kann dagegen auf eine nach wie vor funktionstüchtige Koalition von SPD und Grünen bauen. Noch einen Tag vor dem inszenierten Misstrauensvotum vom 1. Juli wurde beispielsweise eine Vielzahl von Gesetzen in voller Eintracht verabschiedet.
Jetzt hat der Bundespräsident zu entscheiden. Er kann nach Artikel 68 den Bundestag nur dann auflösen, wenn Bundeskanzler Gerhard Schröder zumindest plausibel darlegen konnte, dass es ihm an der genannten "Handlungsfähigkeit" im Bundestag fehlt. Das von SPD-Fraktionschef Franz Müntefering, aber jetzt auch von Schröder gebrauchte Argument von der gegenteiligen Mehrheit im Bundesrat und den daraus resultierenden Blockademöglichkeiten ist unschlüssig, kann doch eine Bundestagswahl an den gegebenen Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat nichts ändern. Es kommt also auf die Situation im Bundestag oder genauer noch: auf die innere Stabilität der Koalitionspartner an.
Schröder zweifelt am "stetigen Vertrauen" in sich und seine Politik. Vor allem im Zusammenhang mit der Agenda 2010 und deren weiterer Verfolgung fürchtet er ein Anwachsen der innerparteilichen Kritik - vornehmlich auf dem linken Flügel - und sieht seine Kanzlermehrheit gefährdet. Auch der linke Flügel hat sich in der unmittelbaren Vergangenheit aber stets zu Schröder bekannt. Und in keinem einzigen Fall hat Schröder bisher die Kanzlermehrheit verfehlt. So fällt es schwer, aus Schröders Rede eine tatsächliche Gefährdung seiner Handlungsfähigkeit abzuleiten.
Viel spricht dafür, dass nun der Bundespräsident vom Kanzler noch weitere Erklärungen über die tatsächliche Situation innerhalb der SPD wird einfordern müssen. Nicht zuletzt im Lichte der abschließenden Äußerung Münteferings, der schlicht resümierte, dass die SPD-Fraktion unabhängig vom Votum am Freitag Vertrauen in Schröder habe und ihn auch künftig als Bundeskanzler sehen wolle. Auch diesen Widerspruch gilt es aufzuklären, soll der Bundespräsident seiner Verantwortung gerecht werden können. Darüber hinaus wird im Hinblick auf eine mögliche Klage beim Bundesverfassungsgericht die Frage der Glaubwürdigkeit dieser Erklärung des Bundeskanzlers zu prüfen sein.
Wäre der von Schröder abgelehnte Rücktritt als Bundeskanzler nicht doch die saubere Lösung gewesen?