Titel "Der letzte Akt der Rebellion"
Sie waren konsequent. Als sie gescheitert
waren, nahmen sie sich das Leben.
So wie es in Bertolt Brechts
Lehrstück "Die Maßnahme" zu lesen ist:
"Furchtbar ist es, zu töten, aber nicht andere
nur, auch uns töten wir, wenn es Not
tut, da doch nur mit Gewalt diese tötende
Welt zu verändern ist, wie jeder Lebende
weiß." Bei Gudrun Ensslin wurde dieses
Buch in der Zelle gefunden, diese Passage
unterstrichen. In Kassibern hatten die RAFGefangenen
Brechts Lehrstück immer wieder
zitiert, verglichen ihr Vorgehen mit der
mörderischen Entschlossenheit russischer
Revolutionäre, Jahrzehnte vor ihnen.
"Klar, ein ekelhafter Gedanke - aber
welche Niedrigkeit begingest du nicht, um
die Niedrigkeit abzuschaffen ...", schrieb
Ulrike Meinhof in einem Kassiber an
Gudrun Ensslin, als sie - mit Brecht - den
Mordanschlag palästinensischer Terroristen
auf die israelische Olympiamannschaft 1972
in München zu rechtfertigen versuchte:
"Der Akt der Befreiung im Akt der Vernichtung."
Am 8. Mai 1976 erhängte sich Ulrike
Meinhof in ihrer Zelle in Stuttgart-Stammheim
mit einem Handtuch, das sie in Streifen
gerissen hatte. Einen Abschiedsbrief
hinterließ sie nicht, aber Monate zuvor hatte
sie an den Rand eines Zellenzirkulars geschrieben:
"Selbstmord ist der letzte Akt
der Rebellion."
Knapp eineinhalb Jahre später, am 18.
Oktober 1977, nahmen sich auch die übrigen
Führungsfiguren der "Roten Armee
Fraktion" das Leben.
Andreas Baader erschoss sich mit einer
Pistole vom Typ FEG, Kaliber 7,65. Er hatte
sie im Genick angesetzt und mit dem
Daumen abgedrückt.
Gudrun Ensslin erhängte sich mit einem
Lautsprecherkabel am Fenstergitter ihrer
Zelle.
Irmgard Möller, ebenfalls RAF-Mitglied,
nahm ein Besteckmesser aus Anstaltsbeständen,
schob ihren Pullover hoch und
stach sich viermal in die Brust. Die Stiche
trafen den Herzbeutel, verletzten ihn aber
nicht. Möller überlebte als Einzige.
Jan-Carl Raspe hielt sich eine 9-Millimeter-
Pistole der Marke Heckler und Koch
ie waren konsequent. Als sie gescheitert
waren, nahmen sie sich das Leben.
So wie es in Bertolt Brechts
Lehrstück "Die Maßnahme" zu lesen ist:
"Furchtbar ist es, zu töten, aber nicht andere
nur, auch uns töten wir, wenn es Not
tut, da doch nur mit Gewalt diese tötende
Welt zu verändern ist, wie jeder Lebende
weiß." Bei Gudrun Ensslin wurde dieses
Buch in der Zelle gefunden, diese Passage
unterstrichen. In Kassibern hatten die RAFGefangenen
Brechts Lehrstück immer wieder
zitiert, verglichen ihr Vorgehen mit der
mörderischen Entschlossenheit russischer
Revolutionäre, Jahrzehnte vor ihnen.
"Klar, ein ekelhafter Gedanke - aber
welche Niedrigkeit begingest du nicht, um
die Niedrigkeit abzuschaffen ...", schrieb
Ulrike Meinhof in einem Kassiber an
Gudrun Ensslin, als sie - mit Brecht - den
Mordanschlag palästinensischer Terroristen
auf die israelische Olympiamannschaft 1972
in München zu rechtfertigen versuchte:
"Der Akt der Befreiung im Akt der Vernichtung."
Am 8. Mai 1976 erhängte sich Ulrike
Meinhof in ihrer Zelle in Stuttgart-Stammheim
mit einem Handtuch, das sie in Streifen
gerissen hatte. Einen Abschiedsbrief
hinterließ sie nicht, aber Monate zuvor hatte
sie an den Rand eines Zellenzirkulars geschrieben:
"Selbstmord ist der letzte Akt
der Rebellion."
Knapp eineinhalb Jahre später, am 18.
Oktober 1977, nahmen sich auch die übrigen
Führungsfiguren der "Roten Armee
Fraktion" das Leben.
Andreas Baader erschoss sich mit einer
Pistole vom Typ FEG, Kaliber 7,65. Er hatte
sie im Genick angesetzt und mit dem
Daumen abgedrückt.
Gudrun Ensslin erhängte sich mit einem
Lautsprecherkabel am Fenstergitter ihrer
Zelle.
Irmgard Möller, ebenfalls RAF-Mitglied,
nahm ein Besteckmesser aus Anstaltsbeständen,
schob ihren Pullover hoch und
stach sich viermal in die Brust. Die Stiche
trafen den Herzbeutel, verletzten ihn aber
nicht. Möller überlebte als Einzige.
Jan-Carl Raspe hielt sich eine 9-Millimeter-
Pistole der Marke Heckler und Koch an die rechte Schläfe und feuerte. Als man
ihn am Morgen fand, lebte er noch. Er
starb im Krankenhaus.
Nach Raspes Abtransport wurde um
8.07 Uhr die Tür zu Baaders Zelle geöffnet.
Von innen lehnte eine Schaumstoffmatratze
gegen den Rahmen. Ein Sanitäter schob
die Matratze zur Seite und betrat die Zelle.
Die Fenster waren verhängt, es war so
dunkel, dass er zunächst kaum etwas erkennen
konnte. Baader lag auf dem Zellenboden,
ausgestreckt, den Kopf in einer
Blutlache. Der Mund stand offen, die Augen
waren starr nach oben gerichtet.
Der Sanitäter versuchte, den Puls zu
fühlen, aber Baader war schon tot. Seine
Hand war kalt. Links von ihm lag eine Pistole.
"Guck, da haben wir die Bescherung,
da liegt die andere Pistole", sagte laut
Ermittlungsergebnissen einer der Justizbeamten.
Eine merkwürdige Formulierung. Hatte
man schon vor dem Selbstmord in Stammheim
gewusst, dass Pistolen in der Anstalt
waren? Die späteren Ereignisse lassen eine
solche Annahme nicht vollkommen abwegig
erscheinen.
Es war das Finale eines blutigen Jahres:
Deutschland im Herbst 1977. Terroristen
hatten den Arbeitgeberpräsidenten Hanns
Martin Schleyer und das Passagierflugzeug
"Landshut" entführt, um inhaftierte Gesinnungsgenossen
freizupressen. Der Staat
blieb hart, die Spezialeinheit GSG 9 der
Polizei befreite die Passagiere der Lufthansa-
Maschine. Daraufhin brachten sich
Baader, Ensslin und Raspe um. Schleyer
wurde ermordet.
Die Bundesanwaltschaft konnte nicht ermitteln,
wer Schleyer erschoss. Der ehemalige
RAF-Mann Peter-Jürgen Boock sagte
jetzt gegenüber dem SPIEGEL, Rolf
Heißler und Stefan Wisniewski hätten
Schleyer in einen Wald unweit der belgisch-
französischen Grenze gebracht. Dort
habe Heißler Schleyer erschossen.
Der damalige Bundeskanzler Helmut
Schmidt sagt heute: "Wir sahen uns unauflöslich
verstrickt in diese grauenhaften
Ereignisse. Das ist eine Situation, in der
keine Entscheidung ausschließlich richtig
ist. Es ist wie in der griechischen Tragödie.
Sie sind verstrickt und können sich aus der
Schuld nicht befreien."
Viel ist über den "Deutschen Herbst"
geschrieben und gefilmt worden. Die Geschichte
der RAF, ihr Kulminationspunkt
im Herbst 1977, hat sich tief in die kollektive
Erinnerung der Westdeutschen eingegraben,
so wie der 11. September 2001 bei
den Amerikanern, als Selbstmordattentäter
entführte Flugzeuge in das World Trade
Center lenkten. Es war das erste Mal seit
Pearl Harbor, dass die USA auf eigenem
Territorium quasi militärisch angegriffen
wurden. Es war ein Angriff in Amerika auf
Amerika. Die Aktionen der RAF sind der
einzige Angriff auf den Staat Bundesrepublik
Deutschland. Ein Angriff aus dem
Land heraus, von den Kindern derer, die es
nach dem Krieg wieder aufgebaut hatten.
Es war eine frontale Attacke auf das moralische
und sicherheitspolitische Selbstbewusstsein
des Landes. Deshalb ist der
Deutsche Herbst immer noch präsent,
30 Jahre danach. Und deshalb werden auch
heute noch neue Informationen aus dieser
Zeit der Konfrontation - und der Bewährung
- des bundesdeutschen Rechtsstaats
mit Argusaugen betrachtet.
Unklar ist vieles geblieben, was sich in
den Wochen der Schleyer-Entführung
abgespielt hat. Vor allem eine Frage ist bis
heute nicht abschließend geklärt: Was
geschah in der Todesnacht von Stammheim?
Wie ging der Staat um mit Terroristen,
die für Bomben und Morde verantwortlich waren und sich den Regeln einer
Strafjustiz und der Ordnung einer Haftanstalt
verweigerten, die zahlreiche Kontakte
nach außen hatten, umgeben waren von
einem Umfeld von Sympathisanten; die
alles daransetzen, befreit zu werden, um
ihren terroristischen Krieg wieder aufzunehmen?
Bis heute sehen sich die damals Verantwortlichen
und die jetzigen Behördenchefs
sowie die zuständigen Ministerien nicht in
der Lage, viele Rätsel zu lösen. Es wird
gemauert und geleugnet. Dabei ist ganz
besonders die Frage, ob in der Haftanstalt
Stuttgart-Stammheim auch zur Zeit der
Schleyer-Entführung abgehört worden ist
oder nicht, noch immer von erheblicher
Bedeutung.
Falls die Gespräche zwischen Baader,
Ensslin und Raspe abgehört worden sind,
- was findet sich auf den möglichen Tonbändern
der Todesnacht? Ist die Verabredung
zum Selbstmord belauscht worden?
Was taten die Abhörer? Oder lief nur ein
Tonband mit? Was geschah mit den Aufnahmen?
Warum unterliegen Dokumente zum Thema RAF und Stammheim immer
noch der Geheimhaltung?
Es gibt viele Anhaltspunkte dafür, dass
die Todesnacht von Stammheim quasi unter
staatlicher Aufsicht stand. Die Landesregierung
Baden-Württemberg musste im
Frühjahr 1977 einräumen, dass Beamte des
Landeskriminalamts phasenweise die Häftlinge
in Stammheim abgehört hatten. Es
ist schwer vorstellbar, dass sie ausgerechnet
in den Wochen, in denen es für Hanns
Martin Schleyer um Leben und Tod ging,
ihre Wanzen nicht nutzten.
Man kann davon ausgehen, dass die Gefangenen
zwei Leitungssysteme im Hochsicherheitstrakt
verwendeten, um während
der Kontaktsperre miteinander zu kommunizieren.
Konnte dies wirklich den Beamten
in Stammheim entgangen sein?
Ein leitender Kriminalbeamter aus der
Abteilung 8, dem Staatsschutz des Landeskriminalamts
Baden-Württemberg, der
damals direkt mit Stammheim zu tun
hatte und nicht genannt werden möchte,
sagte dem SPIEGEL: "Das ist ja nun ein
ganz heißes Stück, eine ganz heiße Kiste.
Die Probleme und Schwierigkeiten, die es
damals gegeben hat in der besagten Nacht,
das waren schon ein paar größere Dinge.
Die hab ich eigentlich noch nirgendwo
richtig gelesen. Und da hab ich immer
gedacht, irgendwann kommt mal einer
dahinter."
Bis zu dieser Nacht, der Nacht von
Stammheim, hatte die RAF sieben Jahre
lang eine blutige Spur durch die Bundesrepublik
gelegt. Am 14. Mai 1970 begann
das Drama, das den jungen Staat in die
tiefste innenpolitische Krise seiner Geschichte
stürzte.
Der Gefangene Andreas Baader, der zusammen
mit seiner Gefährtin Gudrun
Ensslin und Gesinnungsgenossen zwei
Frankfurter Kaufhäuser in Brand gesetzt
hatte, wurde ins Berliner Institut für Soziale
Fragen geführt. Dort sollte er auf die
Journalistin Ulrike Meinhof treffen, mit der
er angeblich ein Buch über "Randständige
Jugendliche" schreiben wollte.
Als die beiden, bewacht von Justizbeamten,
scheinbar ihren Recherchen nachgingen,
stürzte eine Gruppe Vermummter
in das Institut und eröffnete das Feuer. Der
62-jährige Institutsangestellte Georg Linke
erlitt einen lebensgefährlichen Lebersteckschuss.
Andreas Baader, Ulrike Meinhof
und die Befreier sprangen durch ein
Fenster in den Garten und entkamen. Es
war der Sprung in die Illegalität.
Nach einem Trainingsaufenthalt in einem
Militärlager der palästinensischen
Guerilla-Truppe Fatah kehrte die Gruppe
nach Berlin zurück und überfiel zwei Banken
gleichzeitig, um das Startkapital für
den Untergrundkampf zu beschaffen.
Groß und gründlich, das war die Devise
der Leute um Baader, Ensslin, die ehemalige
"Konkret"-Journalistin Ulrike Meinhof
und den Rechtsanwalt Horst Mahler, die sich bald den ambitionierten Namen
"Rote Armee Fraktion" gaben.
"Die RAF war eine Gruppe aus dem
Mittelstand", beschreibt Astrid Proll, von
Beginn an dabei, die selbsternannten
Stadtguerilleros, "wir meinten das alle sehr
ernst. Wir machten die Sachen eben
deutsch. Wir machten alles einhunderfünfzigprozentig.
Es musste alles sehr gute
Qualität haben. Alles genau ausgecheckt.
Die besten und schnellsten Autos, die
Wohnungen entsprechend ausstaffiert und
so weiter."
Im Mai 1972 starteten sie eine Serie von
Bombenanschlägen. 4 US-Soldaten wurden
getötet, 74 Menschen verletzt. In den
darauffolgenden Wochen wurde nahezu
die gesamte Gründergruppe der RAF festgenommen.
Sie hielt die Republik über sieben Jahre
in Atem: zwei Jahre im Untergrund und
danach fünf Jahre im Gefängnis.
Die Idee zur "Stadtguerilla" war aus der
Solidarität vieler Studenten der sechziger
Jahre mit den Befreiungsbewegungen der
Dritten Welt entstanden, den Kubanischen
Guerilleros unter Fidel Castro und Ché
Guevara, den Tupamaros in Uruguay und
vor allem dem Vietcong.
Der Krieg der Amerikaner in Vietnam
wurde für viele damals zum medialen
Schlüsselerlebnis, aus dem sie den moralischen Imperativ ableiteten, selbst etwas
zu tun.
In einer Fernsehsendung sagte Ulrike
Meinhof, bevor sie in den Untergrund abtauchte:
"In dem Augenblick, wo es ihnen
mit der Solidarität mit dem vietnamesischen
Volk ernst wird, wo es ihnen darum
geht, die amerikanischen Positionen überall
so zu schwächen, dass das vietnamesische
Volk davon einen Vorteil hat, dann
sehe ich nicht mehr den Unterschied zwischen
dem Polizeiterror, den wir in Berlin
schon erlebt haben, und zwischen dem SATerror
der dreißiger Jahre."
So wurde die Bundesrepublik in manchen
Augen zum faschistischen Nachfolgestaat
Nazi-Deutschlands. Da lag es
nahe, den Widerstand, den die Elterngeneration
versäumt hatte, nachzuholen. Je
mehr der Staat provoziert wurde, je härter
die Polizei durchgriff, umso mehr er, betrachtet
durch die Sehschlitze des revolutionären
Panzerwagens, zum Polizeistaat
mutierte, desto leichter fiel die Rechtfertigung
für jede Art von Terror. Die Kriegssituation,
die man beschwor, musste selbst
geschaffen werden. Und tatsächlich kam
der Staat der "Roten Armee Fraktion" in
vielerlei Hinsicht entgegen.
Vor allem ein Ort wurde zum Synonym
für die RAF: Stammheim. Dort, im 7. Stock
der Vollzugsanstalt, saßen die Gründer der RAF im Gruppenvollzug: Andreas Baader,
Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-
Carl Raspe. Ihnen sollte gemeinsam der
Prozess gemacht werden. Dafür hatten die
Justizbehörden direkt neben die modernste
Haftanstalt Europas einen eigenen Gerichtssaal
gebaut, die sogenannte Mehrzweckhalle.
Stammheim wurde so etwas
wie die Hauptstadt der RAF. Und der Ort,
an dem alles endete.
Im April 1974 wurde Ulrike Meinhof, die
zuvor fast acht Monate in der Haftanstalt
Köln-Ossendorf in einem "Toten Trakt" allein
in einer Zelle gesessen hatte, nach
Stammheim gebracht. Gudrun Ensslin folgte
ihr. Eigens für die beiden Frauen wurde
der 7. Stock der Haftanstalt ausgebaut. Sie
durften gemeinsam den täglichen Hofgang
auf der überdachten Terrasse machen und
sich am Tage bis zu vier Stunden in einer
Zelle zusammen einschließen lassen. Solche
Hafterleichterungen waren mit mehreren
erbitterten Hungerstreiks durchgesetzt
worden. Die Justizbehörden wollten
auf keinen Fall die für Anfang 1975 angesetzte
Hauptverhandlung gegen "Baader
u. a." platzen lassen.
Am 9. November 1974, nach fast zwei
Monaten Nahrungsverweigerung, war das
Gruppenmitglied Holger Meins gestorben.
Hungerstreik war die Waffe, die von den
Gefangenen aus der RAF immer wieder
eingesetzt wurde, gegen sich selbst und
damit gegen die Justizbehörden.
Ensslin und Baader haben die Hungerstreiks
über ein ausgeklügeltes Info-System
gesteuert. "Ich denke, wir werden den Hungerstreik diesmal nicht abbrechen",
schrieb Andreas Baader aus der Haftanstalt
Schwalmstadt, "das heißt, es werden
Typen dabei kaputtgehen."
Während die unverzichtbaren "RAF-Kader"
Baader und Meinhof zwischendurch
heimlich aßen, wurde Meins dazu auserkoren,
sich zu Tode zu hungern. Anfang
November 1974 forderte Ensslin in einem
Kassiber Holger Meins auf, mit dem Gewicht
weiter herunterzugehen, und erklärte
ihm: "Du bestimmst, wann Du stirbst,
Freiheit oder Tod."
Meins gehorchte und schrieb in einem
letzten Brief an einen Mitgefangenen, der
zuvor den Hungerstreik abgebrochen hatte:
"Entweder Schwein oder Mensch, ent-weder Überleben um jeden Preis oder
Kampf bis zum Tod ... Es stirbt allerdings
ein jeder. Frage ist nur, wie und wie Du gelebt
hast ... kämpfend gegen die Schweine
als Mensch für die Befreiung des Menschen:
Revolutionär, den Tod verachtend.
Das ist für mich: dem Volke dienen -
RAF."
So trug die über die Gefängnisse der Republik
verteilte Gemeinschaft der RAFMitglieder
von Anfang bis zum Ende Züge
einer politischen Psycho-Sekte.
Nach fast zwei Monaten Hungerstreik
war Holger Meins bis zum Skelett abgemagert.
Bei 183 Zentimeter Körpergröße
wog er 39 Kilogramm, als er am 9. November
1974 starb. Vor allem während der verschiedenen
Hungerstreiks hatten sich die Gefangenen
über das Info-System erbitterte Fehden
geliefert. Besonders zwischen Ensslin
und Meinhof entwickelte sich blanker
Hass, der bei Ulrike Meinhof zeitweise in
geradezu masochistische Selbstquälerei
umschlug.
Ensslin schrieb an Meinhof: "Du machst
den Bullen die Tür auf, das Messer im
Rücken der RAF bist Du, weil Du nicht
lernst ..."
Meinhofs Antwort: "Das Wesentliche,
mein gestörtes Verhältnis zu euch und besonders
zu Andreas, käme daher, dass
ich nicht von der revolutionären Gewalt
durchdrungen sei, war einfach 'ne schamlose Phrase, bezogen auf das, was hier bei
mir Sache ist:
Meine Sozialisation zum Faschist, durch
Sadismus und Religion, die mich eingeholt
hat, weil ich mein Verhältnis dazu, d. h. zur
herrschenden Klasse, mal ihr Schoßkind
gewesen zu sein, nie vollständig aufgelöst,
restlos in mir abgetötet habe ...
Die Scheiße in meinem Wahn ... sich
zur RAF verhalten, wie ich mich zur herrschenden
Klasse verhalten habe: Arschkriecher;
d. h. Euch behandeln wie Bullen,
das heißt einfach: Selbst längst 'n Bulle
sein, in den psychischen Mechanismen von
Herrschaft und Unterwerfung, Angst und
Klammern an die Vorschrift. Eine scheinheilige
Sau aus der herrschenden Klasse,
das ist einfach die Selbsterkenntnis. Alles
nur ,als ob' ..."
Baader antwortete: "Hör endlich auf,
dich zu quälen und zu kriechen ... Du hast
den falschen Schluss aus der Kritik gezogen.
Du sollst dich nicht zu einem kriechenden
Köter regredieren ..."
Andreas Baader war unumstritten der
Chef der Gruppe, draußen wie drinnen.
Nur Ensslin war ihm psychisch gewachsen,
bewunderte ihn aber hemmungslos. "Der
Rivale, der absolute Feind, Staatsfeind: das
kollektive Bewusstsein, die Moral der Erniedrigten
und Beleidigten, des Metropolenproletariats
- das ist Andreas", schrieb
sie hingebungsvoll an die Genossen in den
Gefängnissen, "an Andreas, über das, was
er ist, konnten wir uns bestimmen, weil er das alte (erpressbar, korrupt usw.) nicht
mehr war, sondern das neue: klar, stark,
unversöhnlich, entschlossen ... weil er sich
über die Ziele bestimmt."
Baader allerdings griff auch Ensslin an,
wenn er an die Frauen im Hochsicherheitstrakt
von Stammheim schrieb. Hauptziel
seiner "Kritik" war aber immer wieder Ulrike
Meinhof: "Ihr seid wirklich die Pest,
die Zofen ... Und was da ringt, ist natürlich
das Schwein."
Ende 1974 wurden auch Baader und Raspe
nach Stammheim verlegt. Gemeinsam
bereiteten sich die vier auf den Prozess
vor, der im Mai 1975 beginnen sollte. Am
5. Februar beendete die Gruppe den Hungerstreik,
nachdem die Illegalen draußen
sie dazu aufgefordert hatten: "Wir bitten
euch, den Streik jetzt abzubrechen, obwohl
seine Forderung, die Aufhebung der
Isolation, nicht durchgesetzt werden konnte.
Versteht das als Befehl. Wir nehmen
euch diese Waffe, weil der Kampf um die
Gefangenen jetzt ... mit unseren Waffen
entschieden wird."
Welche Waffen gemeint waren, zeigte
sich am 24. April 1975 in Stockholm. Ein
sechsköpfiges RAF-Kommando "Ulrike
Meinhof" drang in die Botschaft der Bundesrepublik
ein und brachte ein Dutzend
Menschen in seine Gewalt. Bundeskanzler
Helmut Schmidt lehnte die Forderung der
Besetzer ab, 26 "politische Gefangene"
freizulassen. Die Terroristen erschossen
zwei Diplomaten. Als der von ihnen mitgebrachte Sprengstoff aus bis heute ungeklärten
Gründen detonierte, kam ein Kommandomitglied
zu Tode. Ein weiteres starb
kurz darauf in der Krankenabteilung in
Stammheim. Der verzweifelte Versuch, die
RAF-Führung noch vor Beginn der Hauptverhandlung
zu befreien, war gescheitert.
Im Schatten dieser bislang brutalsten
RAF-Aktion begann am 21. Mai 1975
der Prozess gegen den harten Kern der
"Roten Armee Fraktion". Die Mehrzweckhalle
war so gesichert, dass sie allerhöchstens
einem Angriff mit schwerer Artillerie
nicht standgehalten hätte. Reiterstaffeln
patrouillierten, im Eingangsbereich standen
Maschinengewehre bereit, der Luftraum
war weiträumig gesperrt.
Die Gerichtsfestung von Stammheim
schien den Gefangenen die adäquate Bühne
für einen politischen Prozess zu sein.
Hier wollten sie mit Hilfe ihrer Anwälte
die Motive ihres Kampfes erläutern, hier
wollten sie dem Gericht, der Bundesanwaltschaft
und der spätkapitalistischen
Gesellschaft ein revolutionäres "j'accuse"
entgegenschleudern, wollten die Haftbedingungen,
die angebliche Isolationsfolter,
anprangern.
Der Vorsitzende Richter Theodor Prinzing
und die Bundesanwaltschaft wollten
einen normalen Strafprozess führen. Und
mit dem Versuch, den Gefangenen die
Darlegung ihrer Motive zu verwehren,
machten Gericht und Anklage aus dem
Stammheimer Verfahren erst den politi-schen Prozess, den die Angeklagten haben
wollten.
Andreas Baader sagte: "Die RAF ist
nicht justitiabel." Es zeigte sich, dass ein
Strafverfahren mit Angeklagten, die sich
juristischen Regeln entziehen wollen, nur
schwer zu führen ist. So wurden im Vorfeld
des Prozesses Gesetze geändert, Verteidiger
wurden ausgeschlossen, Zwangsverteidiger
beigeordnet.
Nach endlosem Vorgeplänkel wollte der
Vorsitzende Prinzing am 26. Prozesstag mit
der Vernehmung zur Person beginnen. Die
Angeklagten weigerten sich mitzuspielen.
"Ich will gehen", sagte Ulrike Meinhof.
"Sie haben die Pflicht, als Angeklagte
hierzubleiben."
"Ich lass mich doch nicht zwingen, du
Arschloch!"
"Frau Meinhof, ich stelle fest, dass Sie
mich eben mit Arschloch, mit ,du Arschloch'
angesprochen haben."
"Nimmst du das vielleicht mal zur
Kenntnis ..."
Nach geheimer Beratung mit seinen Kollegen
erklärte Prinzing: "Die Angeklagte
wird für den heutigen Verhandlungstag
ausgeschlossen, weil sie den Vorsitzenden
,du Arschloch' genannt hat."
Es gab viele solcher Szenen, und sie trugen
erbitterte und zugleich kabarettistische
Züge. Zuweilen spielten die Wahlverteidiger
mit. "Heil Prinzing!", rief Raspes Verteidiger
Rupert von Plottnitz dem Vorsitzenden
Richter zu. Später war er grüner
Justizminister in Hessen.
Otto Schily, Wahlverteidiger von Gudrun
Ensslin, stellte Vergleiche zwischen einem
möglichen Bombenanschlag auf das
Reichssicherheitshauptamt der SS und den
Attentaten der RAF auf US-Einrichtungen
in Deutschland an:
"Das sind die gleichen Bilder: das jüdische
Kind im Ghetto, das mit erhobenen
Händen auf SS-Leute zugeht, und die vietnamesischen
Kinder, die schreiend, napalmverbrannt
dem Fotografen entgegenlaufen
nach den Flächenbombardements.
Und um diese Frage geht die Beweisaufnahme:
ob man solche Mordaktionen dulden
oder verschweigen durfte oder ob es
gerechtfertigt war, gegen die Mechanismen
und gegen die Apparatur, mit der solche
Mordaktionen durchgeführt wurden, vorzugehen." Das Gericht erklärte lakonisch: "Der
Vietnam-Krieg ist nicht Gegenstand dieses
Verfahrens."
Bereits am zweiten Prozesstag, dem
5. Juni 1975, hatte Andreas Baader sich
beim Vorsitzenden darüber beschwert,
dass Gespräche der Angeklagten mit ihren
Verteidigern abgehört worden seien:
"Durch Abhörgeräte in den Besuchszellen
für Verteidigerbesuche, von denen wir seit
Sommer '73 wissen." Baaders Bemerkungen
führten in der Öffentlichkeit zu Kopfschütteln.
Man konnte sich nicht vorstellen,
dass Behörden der Bundesrepublik
Deutschland mit Hilfe von Wanzen und
Tonbandgeräten in das streng geschützte
Vertrauensverhältnis zwischen Verteidigern
und Angeklagten eingreifen würden.
Die Bemerkung wurde eher als Ausdruck
des paranoiden Wahns der Baader-Meinhof-
Gruppe betrachtet. Tatsächlich hatte
Baader so unrecht nicht.
Zu Weihnachten 1974 hatte der Präsident
des Bundeskriminalamtes, Horst Herold,
eigenhändig einen Entwurf für die
"Bekämpfung anarchistischer Gewaltkriminalität"
getippt und an das Bundesinnenministerium
geschickt. Es ging um
"Offensivmaßnahmen gegen die Ebene der
Zellen" und "gegen die Ebene der Verteidiger Federführend sollte dabei das Landeskriminalamt
(LKA) Baden-Württemberg
sein.
In dem "VS-Vertraulich, amtlich geheim
halten" klassifizierten Dokument, das bisher
unbekannt war, heißt es in einem langen
Maßnahmenkatalog: "Lauschmitteleinsatz
zur polizeilichen Gefahrenabwehr
- bei Gesprächen von RAF-Gefangenen
untereinander" sowie "Schaffung der Befugnis,
Gespräche zwischen verdächtigen
Verteidigern und RAF-Gefangenen zu
überwachen".
Der Plan blieb keinesfalls Theorie, wie
der ehemalige BKA-Präsident heute vorgibt.
Herold sagt, das sei lediglich seine
"Wunschvorstellung" gewesen, versehen
mit einem Beschlussvorschlag an die Innenministerkonferenz.
Aus dem Protokoll
der 6. Sitzung des Bundestagsinnenausschusses
vom 8. März 1977, als über den
Abhörfall Traube (SPIEGEL 11/1977) debattiert
wurde, geht hervor, dass Herolds
Wünsche, wenigstens was das Abhören
anbetrifft, nicht ungehört blieben.
Bundesinnenminister Werner Maihofer
sagte damals im Innenausschuss: "Es gibt
sogar noch aus dem Jahre 1976 eine gemeinsame
Vorlage, die damals zwischen
Justiz und Innenministerium erörtert worden
ist, etwa was die Lauschoperationen in
Strafanstalten anlangt. Das war ja damals
mit der Verteidigerüberwachung ein Riesenproblem.
Diese Vorlage kommt zu dem
Ergebnis: Auf keinen Fall einen solchen
Einsatz bei der Verteidigerüberwachung,
auch nicht in solchen Terroristenfällen weil das ja noch einmal eine zusätzliche
Kollision mit diesem Kernbestand unserer
Rechtsstaatlichkeit bedeutet."
Beim Abhören von Verteidigergesprächen
wollte man sich also zurückhalten.
Für das Abhören von Strafgefangenen aber
gab es freie Bahn.
Tatsächlich wurde bereits zwei Monate,
nachdem Herold seinen Vorschlag
gemacht hatte, in Stammheim die erste
Abhörmaßnahme vorbereitet. Am 27.
Februar 1975 rief der Präsident des
baden-württembergischen Landesamtes
für Verfassungsschutz, Dieter Wagner,
beim Bundesamt für Verfassungsschutz in
Köln an.
Er ließ sich mit dem Leiter der Abteilung
4, Albrecht Rausch, verbinden. Wagner erklärte
dem Chef der Spionagebekämpfung,
er benötige technische Hilfe. In Stammheim
sollten Abhörmikrofone installiert
werden.
Ohne seinen Chef, den Präsidenten des
Bundesamtes für Verfassungsschutz, Günther
Nollau, zu informieren, sagte Rausch zu. Am 1., 2. und 3. März 1975 bauten zwei
Techniker in fünf Stammheimer Zellen
Wanzen ein.
Fast zwei Monate später, am 1. Mai 1975,
rückten noch einmal die Techniker des
Bundesamtes für Verfassungsschutz an und
leisteten weitere "Hilfstätigkeit" für die
baden-württembergischen Kollegen.
Eine gute Woche später, am 9. Mai 1975,
meldete sich das "Referat Staatsschutz"
des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg
beim "Verbindungsreferenten"
des Bundesnachrichtendienstes (BND) in
Stuttgart.
Ohne ihm nähere Einzelheiten mitzuteilen,
wurde der BND-Mann um "technische
Beratung" gebeten. Der Verbindungsreferent
unterrichtete seine Zentrale
in Pullach bei München. Daraufhin wurde
am 12. Mai ein Techniker des BND zum
Landeskriminalamt nach Stuttgart geschickt.
Dort erfuhr er zunächst nur, dass
man "ein Gespräch über technische Beratung"
wünsche.
"Wenn ich beraten soll, dann muss ich
auch wissen, was das konkret ist", sagte
der Abhörspezialist, "sonst kann ich keinen Rat geben." Daraufhin wurde der
Geheimdienstmann nach Stammheim in
die Vollzugsanstalt gebracht. Man zeigte
ihm das von den Kölner Kollegen installierte
Abhörsystem und fragte ihn, ob
die Anlage möglicherweise "verändert
oder verbessert" werden könne. "Unter
den gegebenen Umständen nicht", sagte
der BND-Mann und fuhr zurück nach
Pullach.
Drei Tage später, am 15. Mai 1975,
meldete sich das LKA wieder in Pullach
beim Bundesnachrichtendienst. Es war der
Chef der Abteilung 8, Staatsschutz, der
zum BND fuhr. Hans Kollischon heute
zum SPIEGEL: "Das sag ich Ihnen ganz offen:
Da war ich in Pullach, um das zu besprechen,
damit wir die Hilfe noch bekommen."
Diesmal ging es um mehr als "technische
Beratung". Die Techniker des Nachrichtendienstes
sollten eine Abhöranlage
in Stammheim installieren. Die BND-Spitze
gab zu bedenken, dass eine solche Operation
vorher mit dem Bundeskanzleramt
abzustimmen sei. Dort war Staatssekretär
Manfred Schüler für die Koordination der Geheimdienste zuständig und hatte die
Aufsicht über den BND.
Am folgenden Tag, dem 16. Mai, versuchte
Ministerialdirektor Kurt Rebmann
vom Stuttgarter Justizministerium, den
Präsidenten des BND, Gerhard Wessel, ans
Telefon zu bekommen. Wessel war nicht
da, sein Vertreter ebenfalls nicht. Rebmann
ließ sich mit dem Abteilungsleiter Herbert
Rieck verbinden und schilderte in groben
Zügen sein Anliegen. Einzelheiten wollte
er am Telefon "aus naheliegenden Gründen"
nicht sagen. Rieck verwies Rebmann
an das Bundeskanzleramt. Rebmann, im baden-württembergischen
Justizministerium für den Komplex Stammheim
zuständig und später Generalbundesanwalt,
rief den zuständigen Gruppenleiter
im Kanzleramt, Ministerialdirigent
Franz Schlichter, an und beschwerte sich
über die bürokratische Schwerfälligkeit des
BND. Die Sache sei sehr dringend, und
die Leute aus Pullach könnten die gewünschte
technische Hilfe wohl am besten
leisten.
Schlichter fragte, ob die geplante Abhörmaßnahme
rechtlich geprüft sei. Kurt
Rebmann bestätigte dies. Das Stuttgarter
Innen- und das Justizministerium seien
der Auffassung, die Sache sei "rechtlich
einwandfrei" und liege im Übrigen
"in der völligen Verantwortung des
Landes".
Schlichter, der Rebmann als "sehr qualifizierten
Juristen" kannte, gab sich damit
zufrieden und erstattete seinem Chef,
dem Staatssekretär Schüler, Bericht. Ein
paar Tage später gab Schüler dem BNDPräsidenten
Wessel grünes Licht.
Kurz darauf reisten die Techniker aus
Pullach nach Stammheim und installierten Abhöranlagen in "zwei nicht belegten
Zellen".
Damit waren jetzt insgesamt sieben Zellen
in Stammheim "verwanzt": fünf durch
die Techniker des Bundesamtes für Verfassungsschutz,
zwei durch Techniker des
Bundesnachrichtendienstes.
Nach offizieller Version wurde an zehn
Tagen abgehört, letztmals am 9. Mai
1975. Die Gespräche seien auf Band aufgenommen
und sofort wieder gelöscht
worden.
Lediglich von einem Gespräch zwischen
dem Rechtsanwalt Klaus Croissant und
Ulrike Meinhof am 29. April 1975 gebe es
eine Tonbandabschrift. Bekannt ist ein
kleiner Auszug des Gesprächs, aus dem
Zusammenhang gerissen und damit vieldeutig:
Dr. Croissant: "Ich habe wieder ein Interview."
(Es folgen einige unverständliche
Worte und Lachen.) "Das muss natürlich
raus, dann geht's mir wieder besser,
das seh ich noch. Verstehst?" (Es folgen
einige unverständliche Worte.) "Wir haben
den Pop Shop oder weiß der Teufel was mit
Franz S. Und einen Typ." (Der Rest des
Satzes ist unverständlich.) "Und er hat gesagt,
es muss aber auch ziehn. Es könnte ja
auch ein Kind sein, das die Terroristen nehmen.
Ein Kind, ja. Dann ist die Entscheidung
genauso schwierig für die Regierung.
Es kann ja auch ein Kind sein, vom Spielplatz.
Das war mir dann zu viel, da hab ich
mal geschrien." (Der letzte Halbsatz ist undeutlich.)
Meinhof: "Aber, ich will grad sagen."
Dr. Croissant: "Aber das ist wohl zu
blöd mit Terror."
Meinhof: "Das ist zu blöd. Das ist doch
ganz einfach. Wenn also wirklich wer ein
Kind, uns auszulösen, ich bitte dich, dann
sollte man es tun."
Dr. Croissant: "Ahhh."
Das Originalband dieses angeblichen
Gesprächs zwischen Meinhof und Croissant
wurde niemals vorgelegt; angeblich
war es gelöscht worden. Nur dieses "Transkript"
kam zu den Akten. Es bleibt deshalb
offen, ob die beiden sich tatsächlich so
geäußert hatten.
Auch ansonsten wurden die Gefangenen
im siebten Stock gut überwacht.
Während des täglichen Umschlusses der
vier Häftlinge saß jeweils ein Justizbeamter
am entgegengesetzten Ende des Korridors
auf einem Stuhl und beobachtete sie.
Nach jeweils einer Stunde wurde er abgelöst.
Anschließend musste er einen Bericht
schreiben über das, was er gesehen
und gehört hatte.
Bei der Freistunde auf der vergitterten
und überdachten Terrasse über dem siebten
Stock führten jeweils zwei Beamte und eine
Beamtin Aufsicht. Nachts saß ein Beamter
im Dienstzimmer am Eingang zum Zellentrakt.
Auf einem Monitor konnte er den
von Fernsehkameras überwachten Korridor
und die Türen der Zellen beobachten. Zuweilen wurde der Zusammenschluss
der Gefangenen auf dem Korridor vor den
Zellen vom Wachpersonal protokolliert, so
am 8. Oktober 1975:
"13.30 bis 14.00 Uhr Baader schimpfte
auf die Anwälte Plottnitz und Riedel, dann
unterhalten sie sich über Prozess und Haftbedingungen.
Baader sagte: ,Warum ändert das
Schwein dann nicht die Haftbedingungen.'
Ansonsten wurden Fragen auf Zettel geschrieben
oder so leise gesprochen, dass
man es nicht verstehen kann.
14.00 bis 14.30 Uhr: Gespräch wurde
sehr leise geführt. Der Name Croissant
ist öfter gefallen. Nichts Konkretes zu verstehen.
Baader: ,Miesterfeld, pass auf du
Schwein, ich mag keine Denunzianten ...'
15.00 bis 15.30 Uhr: Als ich Oberwachtmeister
Koutny ablöste, sagte Baader zu Meinhof und Ensslin: ,Der da ist es, der hat
eine besondere Aufgabe ...'
Zwischenfrage von Ensslin: ,Wie heißt
der denn?' Baader: ,Der ist bestimmt von
Bonn eingesetzt.'
Meinhof sagte etwas Unverständliches.
Baader: ,Diese Bullen, dieser kleinkarierte
Miesterfeld, die vollgefressenen Knastsäcke.'
Darauf die Meinhof: ,Ja, ja, die sind
total verknastet.' Die sonstige Unterhaltung
war kaum verständlich. Es fielen des
öfteren Worte wie Kuba, CIA, Unterdrücker
usw."
Dem Wachpersonal entging nicht, dass
Ulrike Meinhof von ihren Mitgefangenen
immer mehr drangsaliert wurde. So sah
der Anstaltspfarrer Hans Peter Rieder "die
manchmal im Rudel sitzen. Ich habe mitbekommen,
wie Baader 'fette Sau' oder irgendeinen
anderen unflätigen Ausdruck
benutzt hat zur Frau Meinhof. Ich habe
dieses Bild vor mir, wie sie wie ein Schaf
wegtrottet. Aufsteht, den Kopf senkt und in
ihre Zelle verschwindet."
Selbst der stellvertretende Anstaltsleiter
Ulrich Schreitmüller war "darüber erschüttert",
welcher Wandel bei Ulrike
Meinhof festzustellen war. "Total vernachlässigt,
sie war richtig äußerlich ein gebrochener
Mensch."
Es war ein Psychodrama, das sich in
Stammheim abspielte, vor allem zu Lasten
von Meinhof. Am 41. Prozesstag, dem 28.
Oktober 1975, machte sie im Gerichtssaal
deutlich, wie weit sie sich von der Gruppe
entfernt hatte. Die Tonbandaufnahmen
von diesem und weiteren Prozesstagen
sind bei den SPIEGEL-Recherchen für eine
ARD-Dokumentation jetzt gefunden worden.
Meinhof: "Wie kann ein isolierter Gefangener
den Justizbehörden zu erkennen
geben, angenommen, dass er es wollte, dass
er sein Verhalten geändert hat? Wie? Wie
kann er das in einer Situation, in der bereits
jede, absolut jede Lebensäußerung unterbunden
ist? Dem Gefangenen in der Isolation
bleibt, um zu signalisieren, dass sich
sein Verhalten geändert hat, überhaupt nur eine Möglichkeit, und das ist der Verrat.
Eine andere Möglichkeit, sein Verhalten zu
ändern, hat der isolierte Gefangene nicht.
Das heißt, es gibt in der Isolation exakt
zwei Möglichkeiten: Entweder ..."
Der Vorsitzende unterbrach sie: "Frau
Meinhof, es ist kein Zusammenhang
mehr zum Ablehnungsantrag zu sehen."
Ulrike Meinhof fuhr fort: "Entweder
Sie bringen einen Gefangenen zum
Schweigen ..."
Wieder unterbrach sie der Richter.
"... das heißt, man stirbt daran, oder Sie
bringen einen zum Reden. Und das ist das
Geständnis und der Verrat. Das ist Folter,
exakt Folter, durch Isolation, definiert an
diesem Zweck, Geständnisse zu erpressen,
den Gefangenen einzuschüchtern, um ihn
zu bestrafen und um ihn zu verwirren."
Prinzing entzog Ulrike Meinhof das
Wort. Offenbar hatte er nicht bemerkt, wie
weit sich Meinhof damit von der Gruppe
entfernt hatte. In der RAF waren Zweifel
gleichbedeutend mit Verrat. Schon die
Überlegung, auszusteigen, zählte so viel
wie der Ausstieg selbst. Am 4. Mai 1976 erklärte Gudrun Ensslin
öffentlich das Ende der Gemeinsamkeit mit
Ulrike Meinhof. Sie distanzierte sich vom
Anschlag auf das Hamburger Springer-
Haus im Mai 1972, für den Ulrike Meinhof
verantwortlich war. 34 Arbeiter und Angestellte
waren dabei verletzt worden.
Auch von diesem Auftritt Ensslins vor Gericht
ist das Tonband erhalten:
"Insofern wir in der RAF seit '70 organisiert
waren, in ihr gekämpft haben und
am Prozess der Konzeption ihrer Politik
und Struktur beteiligt waren ... sind wir sicher
auch verantwortlich für Aktionen von
Kommandos - z. B. gegen das Springer-
Hochhaus, von denen wir nichts wussten,
deren Konzeption wir nicht zustimmen und
die wir in ihrem Ablauf abgelehnt haben."
Vier Tage später war Ulrike Meinhof tot.
Am 8. Mai 1976, dem Jahrestag des
Kriegsendes, riss sie ein blau-weißes Anstaltshandtuch
in Streifen, knotete daraus
einen Strick und erhängte sich.
Der Prozess ging dennoch weiter.
Die Justizbehörden boten an, die durch
Meinhofs Tod gerissene Lücke im Hochsicherheitstrakt aufzufüllen. Durch wen,
überließ man den Gefangenen. Eine verhängnisvolle
Entscheidung, denn die RAFFührung
forderte Brigitte Mohnhaupt an,
um sie zur neuen Chefin der illegalen
Gruppen draußen aufzubauen. Mohnhaupt
hatte nämlich nur noch acht Monate
abzusitzen.
Anfang Dezember 1976 durchsuchten
Polizeibeamte die Wohnung Elisabeth von
Dycks, die mit Volker Speitel und anderen
als Hilfskraft im Büro des Anwalts
Klaus Croissant arbeitete. Die Beamten
fanden Fotos, aufgenommen im Hochsicherheitstrakt
Stammheim. Auf einigen
Aufnahmen waren die engmaschigen Fenstergitter
zu sehen, auf anderen die Gefangenen
selbst.
Diese Bilder sollten in einem von RAFUnterstützern
und einem schwedischen
Verlag geplanten Buch erscheinen. Die
Auswahl behielten sich die Stammheimer
vor. Anwälte schmuggelten deshalb Abzüge
ins Gefängnis.
Wo Fotos waren, so kombinierten die
Kriminalbeamten richtig, musste es auch
eine Kamera geben. Am Tag darauf wurden
die Zellen von Baader, Ensslin, Raspe,
Ingrid Schubert und Mohnhaupt durchsucht,
ohne Ergebnis. Auf die Fotos angesprochen,
sagte Schubert, sie habe die Ka-