Rauchverbot: Rettung für die Szenekneipe - DER SPIEGEL
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Rauchverbot Rettung für die Szenekneipe

In dieser Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht über drei Klagen von Gastronomen gegen Nichtrauchergesetze. Wird Karlsruhe am Ende mehr Qualm gestatten?
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

An den Wänden hängen Poster von Janis Joplin, Jim Morrison und Johnny Cash, Plakate werben für Whisky, Wodka und Tequila, aus den Boxen kommt Musik von Cat Stevens, Jethro Tull und Blue Öyster Cult, durch den Raum wabern Schwaden von Zigarettenrauch.


Sylvia Thimm, 45, seit sechs Jahren Inhaberin der Musikkneipe Doors im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg, ist stolz auf ihr schummriges Idyll: "Ich verkaufe hier nicht nur Bier, ich verkaufe auch ein Lebensgefühl."

Damit, fürchtet Thimm, wird es bald vorbei sein: Denn 70 Prozent ihrer Gäste sind Raucher, und in Berlin gilt für Gaststätten, die keinen Nebenraum haben, ein absolutes Rauchverbot. Noch lässt Thimm in ihrer 34-Quadratmeter-Kneipe Qualm Qualm sein, noch werden an der Spree für Verstöße keine Bußgelder verhängt. Doch das wird sich ab 1. Juli ändern, dann läuft in Berlin die Schonfrist ab.

Wenn sie auch im Doors nicht mehr rauchen dürfen, haben ihr viele Gäste bedeutet, blieben sie zu Hause oder gingen woandershin. Was sie dann machen soll, weiß Thimm heute noch nicht. "Dann muss ich mir einen Plan B ausdenken. Wahrscheinlich einen anderen Job suchen."

Weil sie das ganz und gar nicht will, hat sie - auf eigene Faust - das Berliner Rauchverbot beim Bundesverfassungsgericht angegriffen. Von dort könnte jetzt Rettung für die Szenekneipe kommen: Diesen Mittwoch wollen die Karlsruher Richter über 3 der rund 30 anhängigen Verfassungsbeschwerden verhandeln - darunter die von Sylvia Thimm.

Bis spätestens Anfang August, ließ Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier vor kurzem durchblicken, sei ein substantielles Urteil zu erwarten, das die aufgeworfenen Fragen "relativ umfassend klären" und damit für Rechtsfrieden im gesamten Bundesgebiet sorgen soll.

So ist das, wenn die Bundesländer gesellschaftlich umstrittene Regeln treffen, ob bei den Kampfhundeverordnungen, den Studiengebühren oder jetzt beim Rauchverbot: Fast jedes Land sucht seinen eigenen Weg, und am Ende muss das Bundesverfassungsgericht ein Mindestmaß an Rechtseinheit und -klarheit herstellen.

Schon jetzt spricht einiges dafür, dass die Rauchverbote, die für Einraumgaststätten und Discotheken keine Ausnahmen zulassen, in Karlsruhe schwerlich Bestand haben dürften: Sicher nicht ohne Grund haben die Verfassungsrichter von Landesregierungen und Landtagen, von Verbraucher-, Wirtschafts- und Gesundheitsverbänden insgesamt rund 50 Stellungnahmen eingeholt. Und sicher nicht nur zufällig haben die Verfassungsrichter drei Beschwerden ausgewählt, die sich allesamt gegen das Fehlen von Ausnahmeregeln richten.

Gastronomen, die über mehrere Räume verfügen, können in den meisten Ländern - bis auf Bayern - einen davon zum Tabakrefugium deklarieren; die sogenannten Einraumkneipen müssen aber im Prinzip das Rauchen in ihren Innenräumen komplett untersagen.

Dass sie ihre Gäste zum Rauchen vor die Tür schickt, ist für Thimm keine Lösung: Bei ihr ist Betrieb von 20 Uhr bis in die Morgenstunden, solange die Gäste bleiben wollen. "Wenn die nach 23 Uhr vor der Tür rauchen, habe ich gleich Anwohnerproteste am Hals."

Im Prenzlauer Berg, der immer mehr zum Berliner Schicki-Viertel wird, "machen eh schon Kneipen zu, die es seit mehr als 20 Jahren gibt", sagt Thimm, die selbst dort aufgewachsen ist; da gehörte der Stadtteil noch zur Hauptstadt der DDR. Für die Traditionskneipen, die bisher noch durchhielten, sei das Rauchverbot jetzt "der Sargnagel".

Uli Neu ist Wirt des "Pfauen" in der Tübinger Altstadt - und seine Beschwerde vom Verfassungsgericht ebenfalls ausgewählt. Er kämpft schon seit fast einem Jahr mit den Auswirkungen des Kippenverbots: Mit dessen Start in Baden-Württemberg verzeichnete Neu einen Umsatzrückgang von etwa 30 Prozent, "ganz abrupt am 1. August ging's los". Für ihn geht das "inzwischen an die Existenzgrenze". Dass er die Kneipe überhaupt noch halten könne, verdanke er seinem Vermieter, der "auch bei Zahlungsschwierigkeiten nicht gleich auf der Matte steht".

Wie das Rauchverbot Diskotheken zusetzt

Dass Neus Problem kein Einzelfall ist, belegt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband mit Zahlen aus Mitgliederbefragungen: Bundesweit beklagt ein Fünftel aller Gastronomen, dass ihre Umsätze seit Einführung der Rauchverbote um 20 Prozent oder mehr zurückgegangen sind. In Hessen etwa erlitten die Einraumlokale Einbußen von durchschnittlich 31 Prozent, jedes fünfte sogar von mindestens 50 Prozent; in Baden-Württemberg fürchtet weit mehr als die Hälfte aller Wirte solcher kleinen Kneipen um ihr Dasein. Das Statistische Bundesamt hat auf Anfrage des Verfassungsgerichts festgestellt, dass die "getränkegeprägte Gastronomie" Ende 2007 Umsatzeinbußen zwar auch in Bundesländern hinnehmen musste, die damals noch kein Rauchverbot hatten, diese aber nicht so groß waren wie in den Ländern mit Verbotsgesetzen.


Schon seit 23 Jahren betreibt Neu die bei Studenten und alteingesessenen Tübingern beliebte Kneipe. Sieben Tage die Woche hat der Pfauen geöffnet, 60 Stunden steht Neu selbst am Tresen oder in der Küche, wo er Eintöpfe und Flammkuchen anrichtet - als "bierflankierende Maßnahmen". Früher hatte der Wirt jeden Tag studentische Aushilfen beschäftigt, inzwischen hat er deren Einsatz von 80 auf 40 Stunden halbiert; von Sonntag bis Mittwoch macht er jetzt alles allein.

Dabei hatte Neu bereits vor zehn Jahren eine leistungsstarke Lüftung im Pfauen einbauen lassen - jetzt hat er schon deshalb weniger Umsatz, weil die Gäste immer wieder für eine oder mehrere Zigarettenlängen vor die Tür gehen. "Und wer draußen steht", sagt Neu, "trinkt in der Zeit kein Bier." Anders als manche anderen Tübinger Wirte drückt Neu gegenüber Stammgästen kein Auge zu: "Auch wenn ich jetzt gegen das Gesetz klage, solange es gilt, halte ich mich dran."

Der dritte Fall, den die Verfassungsrichter verhandeln, betrifft die Heilbronner Discothek Musikpark - hier wirkt das strenge Rauchverbot besonders widersinnig. Denn anders als in den übrigen Bundesländern müssen sämtliche Discothekengäste in Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt selbst dann zum Rauchen vor die Tür gehen, wenn das Tanzlokal über mehrere Räume verfügt. Gaststätten dürfen zwar Raucherzonen ausweisen - Discotheken aber nicht.

Dabei hätten gerade Großraumdiscos wie der Musikpark dafür ideale Voraussetzungen: Die gläserne Lounge über der zentralen Tanzfläche ist schon jetzt quasi hermetisch abgeriegelt - kein Nichtraucher müsste durch den Qualm, und die Raucher könnten sogar jederzeit Blickkontakt zur Frischluftzone halten.

Warum das dennoch nicht möglich sein soll, kann Geschäftsführer Wolfgang Wirsing nicht verstehen: "Sogar in Festzelten darf geraucht werden, wo sich Kinder aufhalten und es überhaupt keine Lüftung gibt." In den Musikpark dagegen dürfen Gäste unter 18 gar nicht erst rein, und die Lüftung ist sogar doppelt so stark, wie es der Gesetzgeber eigentlich für Discos vorschreibt: Die gesamte Raumluft lässt sich rund 15-mal pro Stunde austauschen. "Wenn wir die Lüftung voll aufdrehen", sagt Wirsing und zeigt auf den künstlichen Nebel in der Mitte der Tanzfläche, "ist das da in 20 Sekunden weg."

Seit vergangenem Herbst verzeichnet die "Nachterlebniswelt" (Wirsing) am Wochenende statt 2200 nur noch etwa 1500 Besucher und damit ebenfalls einen Umsatzrückgang von rund 30 Prozent.

Außerhalb der Ferien hat der Tanztempel jetzt donnerstags überhaupt nicht mehr geöffnet, auch am Freitag und Samstag bleiben zwei Räume geschlossen. Zehn festangestellte Mitarbeiter sind entlassen worden. Sie arbeiten nur noch als geringfügig Beschäftigte.

Mehr als 40 Discotheken betreiben Wirsing und seine Partner in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz, mit einem Gesamtumsatz von bislang rund 40 Millionen Euro jährlich. Wo es Raucherbereiche im Innern der Discotheken gibt, seien die Umsätze allenfalls um 20 Prozent zurückgegangen. Am besten entwickelte sich ausgerechnet Wirsings kleinste Disco, in Moosburg an der Isar: Seit diese dank einer bayerischen Sonderklausel als Raucherclub firmiert, haben sich dort mehr als 6000 Mitglieder registrieren lassen; der Laden in Heilbronn dagegen, so Wirsing, stehe jetzt "auf wackeligen Beinen".

Bereits im Vorfeld ließen die Richter besondere Zweifel am generellen Rauchverbot in Discotheken erkennen: Das Land Baden-Württemberg sollte zum Beispiel erklären, warum es keine Ausnahme für Discos gibt, zu denen Jugendliche keinen Zutritt haben. Und ob denn Erkenntnisse vorlägen, fragen die Verfassungshüter, dass sich Raucherräume in Discotheken nicht vollständig von den übrigen Räumen abtrennen lassen? Zumal das in Gaststätten ja kein Problem ist? Eher ausweichend haben die Anwälte der Landesregierung darauf reagiert.

Diese Fragen am Ende doch noch überzeugend zu beantworten dürfte den Baden-Württembergern schwerfallen. Wirsing kann belegen, dass es anderswo mit Raucher-Séparées in Tanzclubs keine Probleme gibt. Auch in der Disco, die er in Erfurt betreibt, richtet er ab Juli, wenn dort das Kippenverbot in Kraft tritt, eine gemütliche Raucherlounge ein - Vermieter ist das Land Thüringen.