Justiz Der alte Mann und der Knast
Der ältere Herr sieht schlecht, er schluckt Pillen gegen Altersdiabetes, hat ein künstliches Hüftgelenk, klagt über Schmerzen im lädierten linken Knie und in der Schulter; demnächst sollen die Kalkablagerungen in seinem rechten Arm operativ entfernt werden.
Der Mann, er heißt Günther Josten und ist 70 Jahre alt, gilt als äußerst gefährlich. Die Allgemeinheit, glauben Juristen, Mediziner und Gefängnisbeamte, müsse dringend vor ihm geschützt werden. Wäre er erst einmal in Freiheit, könnte er großen wirtschaftlichen Schaden anrichten - zu Zeiten, in denen sich die Landesbanken um Milliarden verzockt haben, eine schwierige Vorstellung.
Josten ist untergebracht in der Justizvollzugsanstalt Aachen, Haus eins. Elf Quadratmeter, ein großer Schrank, ein kleiner Schrank, ein Tisch, ein Stuhl, ein Bücherregal, ein Fernsehgerät. Und dort, in Zelle 15 im zweiten Stock, soll er auch weiter bleiben.
Bei Besuchen, die einmal pro Woche erlaubt sind, legt der Gefangene großen Wert auf Haltung. Erscheint im tadellos sitzenden hellen Anzug und dazu passendem blauem Hemd, die vollen grauen Haare sorgfältig gebürstet. Seine Altersbeschwerden wischt er mit einer Geste weg, sein Händedruck ist kräftig. "Ich fühle mich viel jünger", versichert er im singenden rheinischen Tonfall.
Den Umstand, dass er zumindest nach bürgerlichen Maßstäben auf ein total verpfuschtes Leben zurückblickt, dass er gut 30 seiner 70 Lebensjahre in zahllosen Knästen schmorte, kann er nicht so leicht beiseiteräumen. "Ich weiß, ich hab viel Mist gebaut", räumt er ein, " ich hätte auch anders leben können. Aber jetzt ist es zu spät."
Ununterbrochen eingesperrt ist Günther Josten aus Krefeld seit über 20 Jahren. Grund dafür sind - neben früheren Vorstrafen - Taten aus dem Jahr 1988. Der damals 49-Jährige steuerte bei einem Banküberfall den Fluchtwagen, stand Schmiere beim Ausrauben eines Geldboten. Er machte bei vier Einbrüchen mit, bei denen Bilder, Nobelklamotten und Bargeld gestohlen wurden. Und er verprügelte einen Autofahrer beim Streit um einen Parkplatz.
Das Landgericht Krefeld, das ihn deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilte, ordnete für die Zeit nach der Strafverbüßung noch Sicherungsverwahrung an - eine harte Sanktion, die nicht einmal der Staatsanwalt gefordert hatte. Der Gerichtsvorsitzende fand die selten verhängte Maßnahme jedoch "zwingend geboten". Er warf Günther Josten zur Begründung einen "Hang zu erheblichen Straftaten" vor, durch die immer wieder "schwerer wirtschaftlicher Schaden" angerichtet werde.
Komplizen von einst, die in der Bank den Kassierer mit einer Pistole bedroht und den Geldboten mit Tränengas besprüht hatten, sind wieder frei. Für Josten hingegen ist kein Ende der Gefangenschaft absehbar, und dies mag er nicht begreifen: "Ich bin doch kein Mörder, bin kein Totschläger, habe nie eine Waffe getragen."
Der Fall offenbart die Problematik der Sicherungsverwahrung. Diese Reaktion der Justiz, mit der die Bevölkerung vor Wiederholungstätern geschützt werden soll, kann für die Betroffenen zur Ewigkeitsfalle werden. Wer einmal in das Räderwerk gerät, kommt schwer wieder heraus.
Zwar wird alle zwei Jahre automatisch geprüft, ob ein Gefangener weiter weggesperrt bleiben muss oder nicht. Jedes Einzelschicksal hängt dabei vom Sachverstand, vom Urteilsvermögen, womöglich auch vom Mut jener Richter und Gutachter ab, die entscheiden müssen - und die nicht frei sind von Vorurteilen, von Antipathien und Sympathien, von überzogenen Erwartungshaltungen, von Angst.
Hinzu kommt der Druck, mit einer einzigen falschen Beurteilung die eigene Karriere und den Ruf zu ruinieren. Kann ein wegen schwerer Sexualverbrechen inhaftierter Täter seine verhängnisvolle Neigung wirklich beherrschen? Wird ein wegen mehrfachen Mordes verurteilter Gefangener künftig gewaltfrei leben? Packt es ein Mann wie Günther Josten tatsächlich, keine krummen Dinger mehr zu drehen?
"Ich müsste ja verrückt sein, draußen noch mal was Verbotenes anzustellen", sagt der 70-Jährige, "ich wüsste ja genau, ich müsste dann im Gefängnis sterben." Bisher hat jedoch kein Richter seinen Beteuerungen geglaubt - auch wegen seines filmreifen Vorlebens.
Denn in den sechziger und siebziger Jahren war Josten im Rheinland eine Kultfigur. "Dä Jünn" (der Günther) galt als Draufgänger, als Sportskanone, als Schlitzohr, als waghalsiger Wanderer zwischen Ober- und Unterwelt. Tagsüber traf er sich mit den Honoratioren zum Kaffee, kickte mit deren Söhnen im Fußballverein. Nachts schlich er auf verbotenen Pfaden, baldowerte Einbruchsgelegenheiten aus, verkloppte Diebesgut.
In Krefeld, seiner Heimatstadt, sind seine Eskapaden noch heute Legende. Viele Schaulustige guckten zu, als sich Josten auf der Flucht vor der Polizei an der Außenseite eines Wohnturms halsbrecherisch vom 13. in den 12. Stock hangelte und in einer fremden Wohnung verschwand. Dort versteckte er sich so geschickt in einem Kleiderschrank, dass ihn selbst Dutzende Beamte nicht entdeckten.
"Warum bekommt der Günther keine Chance?"
Viele amüsierten sich auch insgeheim, als der Untersuchungshäftling Josten über die als unüberwindbar geltende Mauer des Krefelder Gefängnisses kletterte und anschließend monatelang untertauchte. Die vier Meter hohe Mauer wurde daraufhin um anderthalb Meter aufgestockt.
Bei der Justiz machte sich Josten mit solchen Aktionen keine Freunde. Für seine zahlreichen Einbrüche in Fabriken und Lagerhallen wurde er stets streng bestraft, einmal zu sieben Jahren, einmal zu acht Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Zwischen seinen Gefängnisaufenthalten versuchte der gelernte Stuckateur vergebens, sich eine normale Existenz aufzubauen. Er scheiterte als Autoverkäufer, ging mit einer Reinigungsfirma pleite, verschuldete sich hoffnungslos bei der Übernahme von Spielhallen. Trotzdem schaffte er es mit seinem Image als Milieugröße, zu Partys angesehener Bürger eingeladen zu werden, seine Rolle als geheimnisvoller Prinz der Halbwelt zu kultivieren.
Alle wissen zwar, dass er immer mal wieder klaut und hehlt, manchmal Tausende am Spieltisch verzockt und außerdem kokst. Aber weil er flott aussieht, Charme und gute Manieren besitzt, nett plaudern kann und glänzend bei den Frauen ankommt, wird er augenzwinkernd akzeptiert. "Dä Jünn" eben. Ein Gentleman-Ganove. Vielleicht fängt er sich ja noch.
Josten fährt schicke Autos, leistet sich teure Wohnungen. Zwei Ehen, drei Töchter und mehrere Freundinnen kosten viel Geld. Weil er dieses Geld mit normaler Arbeit nicht verdienen kann, kommt es zu den Straftaten von 1988, den vier Einbrüchen, den zwei Überfällen.
Kein Zweifel: Günther Josten hat den Rechtsstaat bis weit über den Bruchpunkt hinaus herausgefordert und strapaziert. Doch rechtfertigt das, ihn wegzusperren für immer?
"Er war ein Dieb, ein Einbrecher, mehr nicht", erinnert sich sein ehemaliger Fußballkollege Wilfrid Fabel, heute Rechtsanwalt und CDU-Fraktionschef im Krefelder Stadtrat. Fabel sieht die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, etwa im Vergleich zu RAF-Terroristen, die wegen Mordes verurteilt wurden, aber schon seit Jahren wieder in Freiheit leben. "Warum bekommt der Günther keine Chance?"
Die Antwort liegt womöglich in Jostens Persönlichkeit begründet. Auch im Knast gibt er nicht klein bei, verstößt gegen Regeln. Er schmuggelt in den neunziger Jahren mehrmals Cannabis ein, verteilt den Stoff an Mitgefangene, kassiert dafür zwei weitere Jahre Gefängnis.
Auch verweigert er sich den gängigen Psycho-Ritualen. Zeigt wenig Bereitschaft, sich zerknirscht und reumütig darzustellen. Sondern sagt nur, dass er seine Strafe zwar verdient und auch abgesessen habe, aber nun endlich raus wolle. "Warum eigentlich?", fragte ihn daraufhin ein Anstaltspsychologe. Tatsache ist: Die Sicherungsverwahrung, die seit 2002 gegen Josten vollstreckt wird, gilt nicht als Strafe. Sie soll, neben dem Schutz der Bevölkerung, auch der "Besserung" des Inhaftierten dienen. Doch wann ist jemand gebessert? Und wie soll er es beweisen?
Mehrere Gutachter, mit Prognosen über Jostens künftige Entwicklung beauftragt, kamen im Laufe von zehn Jahren zu völlig unterschiedlichen Resultaten. Die einen bejahten die Rückfallgefahr, die anderen verneinten sie. Und die Gerichte schlossen sich jeweils den negativen Einschätzungen an.
Das bislang letzte Gutachten, 2007 verfasst von Sabine Nowara, enthält sehr persönliche Eindrücke. Der Psychologin fällt auf, dass ihr Proband bei der Untersuchung "recht stark parfümiert" riecht, mit seinem Sakko wirkt, "als habe er einen geschäftlichen Termin", und "mit einem etwas anzüglichen Lächeln" über sein Sexualleben erzählt. "Sein Beziehungsverhalten hat deutlich promiske Züge, was er selbst durchaus mit einem gewissen Stolz berichtet." Die Psychologin registriert auch einen gewissen Mangel an Distanz ihr gegenüber, wenn der Häftling "die Gutachterin - scheinbar im Eifer des Gefechts - duzt oder sie en passant nach ihrem Privatleben zu befragen versucht".
Ihre fachliche Einschätzung nach sechseinhalb Stunden Exploration: Der Gefangene sei egoistisch, selbstverliebt, wenig bindungsfähig, zeige keine Reue. Er bagatellisiere seine früheren Taten, es fehle ihm an Selbstkritik. Fazit: "Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei Herrn Josten nach der derzeitigen prognostischen Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass er außerhalb des Maßregelvollzugs keine erheblichen rechtswidrigen Taten mehr begehen wird." Was übersetzt heißt: Kommt er raus, begeht er wieder Verbrechen.
Rückfallprognosen "grenzen an Wahrsagerei", moniert der Fuldaer Kriminologieprofessor Hartmut-Michael Weber, der die Sicherungsverwahrung insgesamt als "gänzlich präventiven Freiheitsentzug" kritisiert. "Da werden Leute für Straftaten eingesperrt, die sie noch gar nicht begangen haben." Stellt sich die Frage: Was könnte ein 70-Jähriger, der seit über 20 Jahren hinter Gittern lebt, noch ausfressen? "Er könnte wieder einen Fluchtwagen fahren", mutmaßt Monika Isselhorst-Zimmermann, Vollstreckungsleiterin der Sicherungsverwahrten in Aachen. Sie hat erst vor kurzem gegen Jostens Entlassung votiert - zum wiederholten Mal.
Warum? "Der Mann hat nicht an seiner Delinquenz gearbeitet", erklärt die Gefängnisbeamtin. Was das denn heiße? Er habe nicht an Gruppensitzungen teilgenommen, keine Gespräche mit Therapeuten gesucht. Ob ihm solche Gespräche denn überhaupt noch angeboten würden? Nein, dazu sei er jetzt zu alt. Aber er habe auch früher nicht darum nachgesucht.
"Ernsthafte Resozialisierungsmaßnahmen wurden doch nie vorgenommen", entgegnet der Essener Anwalt Wolfgang Weckmüller, der sich seit Jahren um eine Freilassung Jostens bemüht.
Der Jurist kritisiert vor allem, dass sein Mandant viel zu wenig Chancen bekommen habe, sich bei Haftlockerungen zu bewähren. Selbst die Teilnahme an einem Computerkurs sei mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt worden. Und bei den wenigen begleiteten Ausgängen - in Aachen gibt es für die Sicherungsverwahrten nur eine Ausführung pro Jahr - habe man übertrieben strenge Maßstäbe angelegt.
Einmal bestellte sich Josten beim Treffen mit Freunden und in Begleitung zweier Polizisten zum Mittagessen ein kleines Pils. Zwar hat er es auf Intervention der Beamten nicht getrunken, doch schon der Versuch bestärkte die Gefängnisleitung in ihrer Überzeugung, der Häftling sei für die Freiheit nicht gefestigt genug.
"Er wäre mit einer Fahne zurückgekommen", kritisiert Anstaltsleiterin Reina Blikslager das missglückte Vorhaben, "was wäre das für ein Beispiel für die anderen Gefangenen gewesen?" Indes: Die regelmäßig durchgeführten Drogen- und Alkoholtests, das muss die Leiterin einräumen, seien bei Josten in den vergangenen Jahren sämtlich negativ ausgefallen.
Dass der Inhaftierte im Fall seiner Entlassung in ein tiefes Loch fiele, ist auch nicht zu befürchten. Josten teilt nicht das Schicksal anderer Langzeitgefangener, die draußen längst vergessen sind, keine Kontakte mehr zur Außenwelt besitzen. Ehemalige Sportkameraden schreiben ihm noch immer, Freunde wie der Kaufmann Theo Speetgens unterstützen ihn finanziell. Seine 68-jährige Schwester besucht ihn regelmäßig, sein 75-jähriger Bruder richtete ein Gnadengesuch an die Staatsanwaltschaft.
Eine frühere Freundin, die vor 23 Jahren schon einmal mit ihm zusammen war, hat die Beziehung wieder aufgenommen, hat sich, wie sie versichert, neu in Günther Josten verliebt. Die heute 43-jährige Frau, Inhaberin einer medizinischen Massagepraxis, schreibt ihm fast täglich, plant eine gemeinsame Zukunft. Sie ist in eine größere Wohnung umgezogen, um mehr Raum zu haben für ein Leben zu zweit.
Bei einem Gespräch im Gefängnis, bei dem es um längere Besuchszeiten ging, äußerte eine Vollzugsbedienstete ihr Unverständnis. "Sie sind doch eine attraktive junge Frau", sagte sie in Gegenwart des Gefangenen, "was wollen Sie denn mit so einem alten Mann?"
Mit Selbstvorwürfen plagt sich bis heute Rechtsanwalt Walter Mendel, der Josten vor 20 Jahren verteidigte. "Den Gutachter, der die Sicherungsverwahrung befürwortete, hätte ich unbedingt ablehnen müssen", gesteht der Jurist, "mit dessen Verdikt hatte ich nicht gerechnet." Mendel fühlt sich mitverantwortlich für Jostens Schicksal, kümmert sich bis heute um ihn.
Obwohl demnächst ein neues Gutachten erstellt werden soll, eine weitere Anhörung bevorsteht, hat Jostens jetziger Anwalt Weckmüller die Hoffnung auf eine baldige Freilassung fast aufgegeben. Seine Vermutung: "Die warten auf eine biologische Lösung."