Die Partei: Martin Sonneborns Spaßpartei droht die Pleite - DER SPIEGEL
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Parteien "Kein Scheiß"

Den Politsatirikern um Martin Sonneborn droht die Pleite - der Bundestag fordert eine hohe Strafzahlung.
Abgeordneter Sonneborn (2. v. l.), Parteifreunde: "Nach bestem Wissen und Gewissen"
Abgeordneter Sonneborn (2. v. l.), Parteifreunde: "Nach bestem Wissen und Gewissen"

Abgeordneter Sonneborn (2. v. l.), Parteifreunde: "Nach bestem Wissen und Gewissen"

Foto: SMAC-Film
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Es klang wie ein Scherz: "Kauf kein Scheiß, kauf Geld!" So warb die "Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative" Ende 2014 im Internet.

Auch wenn es sich dabei um "Die Partei" handelt, die der ehemalige "Titanic"-Chefredakteur Martin Sonneborn mit Kollegen 2004 gegründet hatte, um sich über den politischen Betrieb lustig zu machen, war es den Satirikern damit völlig ernst.

Für 105 Euro bekam ein Kunde beispielsweise einen 100-Euro-Schein zugeschickt, dazu zwei Postkarten. Obwohl schon der versicherte Versand 4,55 Euro kostete, sollte es kein Minusgeschäft werden: Denn eine Partei kann unter bestimmten Umständen mehr Staatsgeld bekommen, wenn sie höhere Einnahmen hat.

Tatsächlich ließen sich Tausende Geldkäufer auf das schräge Angebot ein. Die Partei verbuchte die Einnahmen und erhielt dafür einen deutlich höheren Zuschuss von der Bundestagsverwaltung.

Doch jetzt soll das nicht mehr gelten. In einem Bescheid vom 4. Oktober, der dem SPIEGEL vorliegt, fordert die Bundestagsverwaltung den angeblich zu viel gezahlten Zuschuss in Höhe von 72.000 Euro von Sonneborn und Genossen zurück - plus eine Strafzahlung in Höhe von knapp 384.000 Euro wegen "unrichtiger Angaben" im Rechenschaftsbericht.

Damit wäre die Partei "selbstverständlich pleite", sagt Sonneborn, es sei denn, "wir fänden ein paar jüdische Vermächtnisse, Koffer mit Schwarzgeld oder anonyme Partei-Spender". Der Satiriker hat sogar einen Sitz im Europaparlament. Seine Partei mit gut 20.000 Mitgliedern ist in einigen Kommunalparlamenten vertreten, bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin erzielte sie zuletzt zwei Prozent.

So bizarr das Ganze klingt: Es wäre das erste Mal, dass die Bundestagsverwaltung einer Partei wegen möglicher Unregelmäßigkeiten im Rechenschaftsbericht das Ende bereitete. Eine ähnliche Praxis der AfD, die seit 2014 mit Gold handelt, billigt die Verwaltung bis heute.

Der zugrunde liegende Mechanismus funktioniert so: Für jede Wählerstimme und jede erhaltene Zuwendung steht Parteien ab einem gewissen Wahlerfolg ein bestimmter Betrag zu. Damals waren es bis zu 85 Cent pro Stimme oder 38 Cent pro gespendetem oder als Mitgliedsbeitrag erhaltenem Euro.

Diese Zuschüsse sind aber gedeckelt. Sie dürfen nicht höher sein als die selbst erwirtschafteten Mittel der Partei. Kleine Parteien mit überraschendem Wahlerfolg können damit die ihnen eigentlich zustehenden Zuschüsse nur abgreifen, wenn sie sich weitere Einnahmen erschließen.

So kam die AfD auf die Idee mit dem Goldverkauf. Ein Berliner Wirtschaftsprüfer bescheinigte ihr, dass alles rechtens sei: Das Parteiengesetz stelle nur auf die Einnahmen ab, nicht auf den Gewinn. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) akzeptierte das zähneknirschend. Dieses Modell wollte die "Partei" imitieren - und dabei den Goldhandel der AfD veralbern.

Offen bekannte die "Partei" auf ihrer Website gegenüber Interessenten, dass auch sie die "sehr, sehr irren Parteigesetze" ausnutzen wolle: "Es kostet Sie praktisch nichts (5 Euro), bringt uns aber über die Parteienfinanzierung bis zu 105 Euro."

Binnen zehn Tagen waren die Scheine verkauft. Sauber wurden im Rechenschaftsbericht für 2014 - eingereicht im Dezember 2015 - exakt 204.225,01 Euro an "Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit und Beteiligungen" ausgewiesen. Das erhöhte die Eigeneinnahmen um 165 Prozent. Der Clou: Ihren Rechenschaftsbericht ließen sich die Politclowns vom selben Wirtschaftsprüfer testieren, der schon den Goldverkauf der AfD begutachtet hatte.

Am 17. Dezember änderte der Bundestag das Parteiengesetz, als Reaktion auf den AfD-Goldhandel und den Geldverkauf der "Partei": Um solcherlei zu unterbinden, ist künftig der Reingewinn maßgeblich für die Berechnung der Zuschussgrenze. Doch das trat erst ab 1. Januar 2016 in Kraft. So bekam die "Partei" denn auch ganz amtlich von Lammert für 2014 rund 183.000 Euro zugesprochen, gut 70.000 Euro mehr als ohne Geldverkauf.

Doch dann kamen Lammerts Fachleuten angeblich Zweifel. Der zuständige Referatsleiter zeigte sich im März plötzlich erstaunt darüber, dass auf der Internetseite der "Partei" zu lesen sei, sie habe "auch Einnahmen aus dem ,Verkauf' von Bargeld" ausgewiesen. Gestützt auf ein Gutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer erklärte die Verwaltung, 191.875 Euro aus dem "Austausch von Geld" seien von den angegebenen Einnahmen abzuziehen, und drohte erstmals eine Strafzahlung an.

Sonneborn schaltete den Düsseldorfer Parteienrechtler Martin Morlok ein, der bestätigte, dass die Partei die Zuflüsse nach damaliger Rechtslage korrekt angegeben habe. Sie habe sich auf das Testat des Wirtschaftsprüfers verlassen dürfen, ihr Rechenschaftsbericht sei "nach bestem Wissen und Gewissen" erstellt worden. Ein Streit über die Auslegung des Parteienrechts dürfe also nicht zu einer zusätzlichen und dann auch noch so "ruinösen" Sanktion führen. Trotzdem erließ die Bundestagsverwaltung darauf ihren Bescheid, samt Strafzahlung in doppelter Höhe des angeblich falsch verbuchten Betrags.

Der Wirtschaftsprüfer der "Partei" äußert sich verwundert. Das Vorgehen habe der damaligen Gesetzeslage entsprochen, sagte er dem SPIEGEL, die Partei habe alles offengelegt. "Das war in Ordnung." Und ein renommierter Rechtsanwalt, beileibe kein Freund der Satirepartei, kommentiert: Der Sanktionsbescheid sei selbst "Satire".

Sonneborn sagt, er vertraue darauf, vor Gericht recht zu bekommen. Allerdings habe er schon einen "Notfallplan". Dann werde man die Partei dichtmachen und eine Religion gründen: "Wir haben uns schon ein paar gute Späße überlegt."