Mittelalter: So rabiat gingen die Geldeintreiber vor - DER SPIEGEL
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Geldeintreiber im Mittelalter Liebe Leut, jetzt plündern wir!

Die Menschen ausnehmen, bis nicht einmal mehr Ziegel auf ihrem Hausdach liegen - im Mittelalter wurden Schuldner rabiat gepfändet, oft vor den Augen ihrer Nachbarn. Für die Betroffenen hatte die öffentliche Demütigung sogar Vorteile. Von Frank Thadeusz
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Plünderung eines Hauses in Paris, Buchmalerei aus dem 14. Jahrhundert

Plünderung eines Hauses in Paris, Buchmalerei aus dem 14. Jahrhundert

Foto: AKG / British Library

Ein kräftiger Trompetenstoß kündigte die Ankunft des Schuldeneintreibers an. Schlagartig waren die Nachbarn des Sünders ganz Ohr - und genau das war auch die Absicht: Jeder sollte die demütigende Prozedur miterleben, die sich nun vollzog.

Zunächst verlas der Gerichtsvollzieher den Namen des Schuldners; dann verkündete er lautstark, wem der Betroffene welche Summe schuldete. Schließlich bediente sich der Geldeintreiber im Haus des in Misskredit Geratenen wie in einem Gemischtwarenladen - bis nach seiner amtlichen Einschätzung die Schulden abgetragen waren. Die Nachbarn sahen schadenfroh zu.

"Diese Plünderungen gingen nicht gerade behutsam vor sich", schreibt der Historiker Daniel Lord Smail von der Harvard University in seinem neuesten Buch, in dem er die Raubzüge mittelalterlicher Geldeintreiber nachzeichnet.

In verstaubten Archiven europäischer Städte wie dem italienischen Lucca oder dem französischen Marseille stieß Smail auf einen bislang ungehobenen Quellenschatz aus dem 14. Jahrhundert. Insbesondere wertete der Gelehrte die Aufzeichnungen von Justizbürokraten aus, die detailliert den Ertrag solcher Beutezüge festgehalten haben. So entstand ein ebenso detailreiches wie überraschendes Bild der mittelalterlichen Geldeintreiberei.

Häufig schleppten die amtlichen Plünderer eine wahllos zusammengewürfelte Ansammlung von Habseligkeiten aus dem Haus des Geschröpften: "60 Pfund gepökeltes Schwein, einen Sester Bohnen, ein Nachthemd für Frauen (neu) und einen Waschlappen", stand in einer typischen Beschlagnahmungsliste.

Erfahrene Gerichtsvollzieher hingegen waren geübt darin, die tatsächlichen Kostbarkeiten im Kleiderschrank ihrer Opfer zu identifizieren. "Sie streichelten einen Besatz aus Eichhörnchenfell oder zählten die Silberknöpfe einer Jacke", berichtet Smail.

Rücksichtslos gingen sie aber alle vor; die amtlichen Plünderer schleppten ganze Stöße mit Weizen und Weinfässer aus den Häusern und drohten mitunter sogar, die Dachziegel mitzunehmen. Auch die Privatsphäre der Schuldner war ihnen egal. Die Inspektoren machten nicht einmal vor "der Heiligkeit des Schlafzimmers" (Smail) halt. "Die Aufzeichnungen belegen auf schmerzhafte Weise, wie repressiv das damalige Justizsystem war", sagt Smail.

Erstaunlich findet der Historiker zudem, wie weit die gerichtliche Pfändung im mittelalterlichen Europa verbreitet war. "Eine beeindruckende Maschinerie" sei vielerorts errichtet worden, um Schuldner zur Strecke zu bringen. Per Schnellverfahren seien die Säumigen rasch zur Verantwortung gezogen worden. "Der Aufwand des Geldeintreibens", so Smail, "hat den Aufwand für die Strafverfolgung von gewöhnlichen Kriminellen bei Weitem übertroffen."

Doch wofür der Aufwand? Smails verblüffende These: In der Rolle früher Kapitalisten versuchten die Stadtstaaten, die Auszahlung von Krediten zu fördern. Das Kalkül der Stadtlenker: Auf diese Weise bliebe der Geldkreislauf in Gang. Die Kreditgeber mussten deshalb besonders geschützt werden.

Um eine Pfändung in Gang zu setzen, reichte daher bereits die bloße Behauptung eines Gläubigers, der Schuldner sei mit der Rückzahlung in Verzug. Immerhin gab es für die Beschuldigten einen Ausweg, dem Gerichtsvollzieher zu entgehen. Lange bevor Banken ein verlässliches Kreditwesen garantierten, konnten klamme Bürger ihre Habseligkeiten zum Pfandleiher tragen. Diese ebenso schnelle wie unauffällige Entschuldung hatte aber einen großen Nachteil: Für ihren Besitz bekamen die Bedürftigen kaum mehr ein Drittel des tatsächlichen Wertes.

Die Gerichtsvollzieher fielen zwar mitunter wie Vandalen in die Behausungen der Zahlungsunfähigen ein, doch für die gepfändeten Güter veranschlagten sie zumindest einen angemessenen Wert. "Viele Schuldner haben verstanden, dass ein hübsches Gewand in den Händen eines Vollzugsbeamten mehr wert ist als in den Händen eines Pfandleihers", schreibt Smail.

Dafür mussten die Schuldner allerdings einen hohen ideellen Preis zahlen, der aus heutiger Sicht kaum hinnehmbar erscheint: die öffentliche Demütigung. Die Erniedrigung war aber kein sadistischer Akt, sondern entsprang kühler Berechnung: Nur durch die gewaltsame und abschreckende Ausübung ihres Amtes gewannen die Gerichtsvollzieher die nötige Autorität, sich durchzusetzen.

Dennoch ergaben sich nicht alle Schuldner der Staatsgewalt, wie ein Fall aus dem Jahr 1337 zeigt: Nachdem der Gerichtsvollzieher aus Lucca und seine Schergen das Haus von Niccolo del Tepa in dessen Abwesenheit ausgeräumt hatten, startete der Geplünderte am darauffolgenden Tag einen Rachefeldzug. Del Tepa zog zum Haus des Geldeintreibers und beschimpfte dessen Frau als "dreckige Hure", die "zurück ins Bordell gehen sollte".

Nach diesem Wutausbruch, so notierten die Chronisten, verzog sich der Heißsporn wieder. Doch kurz darauf kehrte del Tepa zurück - diesmal, um auf den Gerichtsvollzieher mit einem Stein einzuschlagen.

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Daniel Lord Smail:
Legal Plunder

Households and Debt Collection in Late Medieval Europe.

Harvard University Press; 320 Seiten; 36,52 Euro.

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