FORTPFLANZUNG Jagd auf den Sperminator
Cappy Rothman, 60, Urologe aus Los Angeles, traf seinen Patienten im Leichenkeller der Gerichtsmedizin - Bruce Vernoff war seit knapp 30 Stunden tot, gestorben an den Folgen einer extrem heftigen allergischen Reaktion. Einen letzten Wunsch aber sollte er seiner Ehefrau Gaby Vernoff trotzdem noch erfüllen: postum ein Kind zu zeugen.
Rothman und seine Mitarbeiter öff-neten mit einem kleinen Schnitt im Hodensack des Toten den Samenleiter und drückten die im Nebenhoden gespeicherten Spermien in ein Glasgefäß ab. Unter dem Mikroskop zeigte sich, daß die Spermien noch quicklebendig waren und kräftig genug, um zur Fortpflanzung zu dienen.
Die finale Gabe des jungen Mannes nahm Mediziner Rothman in einer Kühltasche mit zurück in sein Hauptquartier. In der California Cryobank, der weltgrößten Samenbank, wurde Vernoffs Spermaspende bei minus 196 Grad Celsius in einem von sechs Stahltanks eingelagert.
Im Sommer letzten Jahres, ihr Ehemann war seit drei Jahren unter der Erde, ließ Gaby Vernoff auftauen, was von ihrem Gatten geblieben war. Ärzte an Rothmans Klinik befruchteten sie damit. Mitte letzten Monats brachte die Witwe ein gesundes Mädchen zur Welt - das erste Baby, dessen Vater zum Zeitpunkt der Zeugung nicht mehr am Leben war.
Um »Nachwuchs aus dem Reich der Toten«, wie die Zürcher »Sonntagszeitung« die postume Zeugung eines Menschen nannte, bemühen sich - vor allem in den fortpflanzungsvernarrten USA - weit mehr Leute als bisher bekannt. Noch ist die Spermaentnahme von Toten zwar keine Routineprozedur, doch in etlichen US-Reproduktionskliniken gehört sie schon seit Jahren zum Angebotskatalog.
Der Bioethiker Arthur Caplan von der University of Pennsylvania spürte die Fälle von insgesamt 25 Männern auf, von denen nichts als ihre Zeugungsfähigkeit erhalten ist. In 14, mehrheitlich im US-Trendstaat Kalifornien gelegenen Kliniken, wurde ihnen Sperma entnommen, zumeist innerhalb der ersten 24 Stunden nach Eintritt des Todes. Der älteste der toten Väter in spe war 60 Jahre alt gewesen, der jüngste war ein 15jähriger Knabe.
Zu den Auftraggebern der makaber erscheinenden medizinischen Dienstleistung gehörten Ehefrauen und Freundinnen, die sich so über den Verlust ihrer Partner hinwegtrösten wollten. Meist lassen sie das Andenken an den Verstorbenen einfrieren, zögern aber, es zu verwenden. Auch Eltern der Toten erbaten eine postume Spermienspende; oft, so die Auskunft der von Caplan befragten Samenbanken, gingen sie davon aus, ein Enkelkind stehe ihnen »von Rechts wegen zu«, und machten sich deshalb auf die Suche nach einer Leihmutter.
Die Nachfrage steigt rapide. So erhielten die 14 von Bioethiker Caplan ausgemachten klinischen Spermasammler in den Jahren zwischen 1980 und 1994 insgesamt 39 Anfragen, im letzten Berichtsjahr 1995 waren es bereits 43. Mittlerweile ist die Jagd auf »Sperminatoren«, wie US-Bioethiker Timothy Murphy vom University of Illinois College of Medicine die »neuartigen Väter« nennt, ausgeweitet worden. Nicht nur der tote Mann kann sein Scherflein zur Weltbevölkerung beitragen, sondern auch schon der halbtote - der Mann, der in einem Koma dahindämmert, aus dem er möglicherweise nicht wieder aufwacht.
Um komatösen Patienten Sperma zu entnehmen, verfügen die Mediziner neben dem mikrochirurgischen Eingriff über weitere Verfahren. Sie wurden entwickelt, vor allem um querschnittsgelähmten Patienten eine Ejakulation zu ermöglichen. Mit Hilfe eines Vibrators wird die Unterseite der Penisspitze in Schwingungen versetzt, die über einen sensorischen Nerv ins Rückenmark gelangen; bei entsprechender Frequenz lösen die Vibrationen einen Reflex zur spontanen Ejakulation aus.
Im Vergleich zur vibrierenden Lusthilfe erscheint die Elektro-Ejakulationstechnik ziemlich rabiat. Das Verfahren, das bisweilen auch bei zeugungsunwilligen Zootieren wie etwa Panda-Männchen zur Anwendung kommt, basiert auf einer rektal bis zur Prostatatiefe eingeführten Elektrosonde. Der Strom reizt zunächst anliegendes Nervengewebe und versetzt dann die Beckenmuskulatur in rhythmisches Zucken, bis es zur Ejakulation kommt.
Die Spermaentnahme bei Männern, von denen aufgrund ihres physischen Zustands zum Zeitpunkt der Spende keine Einwilligung eingeholt werden kann, sorgt inzwischen bei Ethikern, Medizinern und Juristen für Verwirrung.
Ist ein im Koma oder postum gezeugter Nachfahre ein vollwertiger Erbe? Muß ein Komapatient, der sein Bewußtsein wiedererlangt und dann erfährt, daß er werdender Vater ist, alle Vaterpflichten erfüllen? Oder kann er, wenn er mit der an ihm vorgenommenen Prozedur nicht einverstanden ist, den Arzt oder gar seine Frau wegen Vergewaltigung belangen?
Gilt auch für Männer, was Frauen sich mühsam erstritten haben - das Recht, die Fortpflanzung zu verweigern? Wie und wann kann ein Mann, der seiner Partnerin oder seinen Verwandten nach dem Tod die freie Verfügung über seinen Samen übertragen möchte, den Rechtsanspruch auf ein Produkt seines Körpers übertragen? Die Antworten auf all diese Fragen stehen aus.
Selbst wenn der Samengeber rechtzeitig Zeitpunkt und Umstände festlegt, unter denen sein Sperma verwendet werden darf, können Probleme auftauchen. Bekanntestes Beispiel ist der Fall des Juristen William Kane. Er hatte seiner Freundin Deborah Hecht als Alleinerbin und alleiniger Nutznießerin 15 Gläser Sperma hinterlassen. Nach Kanes Selbstmord fochten des Anwalts leibliche Kinder, die ungeborene Miterben fürchteten, das Testament an. Richter der ersten Instanz verfügten die Zerstörung von Kanes Samen, Richter der zweiten gewährten der Frau die Verfügung über 20 Prozent oder drei Gläschen Sperma. In dritter Instanz erhielt sie auch den Rest zugesprochen; ihre Bemühungen um eine künstliche Befruchtung allerdings waren bislang erfolglos.
Tatsächlich scheint in den Vereinigten Staaten fast alles erlaubt, vor allem weil nichts verboten ist. Im juristischen Freiraum treffen die Babymacher im weißen Kittel »ihre einsamen Entscheidungen, wessen Samen sie ernten und wessen Wunsch sie erhören wollen«, erklärt die US-Juristin Lori Andrews in ihrem jetzt erschienenen Buch über die »neue Wunderwelt der Reproduktionstechnologie«.
Andrews verweist auf die »schwierige Grenzziehung« für den Fall, daß die postume Vaterschaft ohne Einwilligung des Samengebers akzeptiert und praktiziert werde.
Könne dann, fragt die Autorin, »der Leichenbestatter einem berühmten Toten Samen entnehmen, um daraus Souvenir-Babys zu schaffen«? Oder wie sähe es mit einem finanzschwachen Krankenhaus aus, auf dessen Intensivstation »ein schöner Mann im Koma dämmert« - dürfe die Klinikleitung sein Sperma ernten und verkaufen, »um damit die angefallenen Behandlungskosten zu bezahlen«?
RAINER PAUL