Heimliches Wirken - DER SPIEGEL
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STERILISATION Heimliches Wirken

Hunderte, möglicherweise Tausende geistig behinderter Mädchen und Frauen werden in der Bundesrepublik sterilisiert. *
• aus DER SPIEGEL 41/1984
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Gloria, heute 14, schaukelt im Garten. Sie lacht in die Fernsehkamera der ARD. Das Bild trügt. Das Mädchen ist krank - Epileptikerin und wegen frühkindlicher Hirnschädigung geistig behindert. Gloria wird selber nie ein Kind bekommen. Vor drei Jahren, als sie elf war, hat man sie sterilisiert.

Ihre Mutter berichtet: »Sie war zu einer Freizeit von der ''Lebenshilfe''« - einer der größten westdeutschen Organisationen für geistig Behinderte - »in Fischbek. Wir erfuhren, daß es möglicherweise zu einem sexuellen Kontakt mit einem 20jährigen geistig Behinderten gekommen war und wir damit rechnen müßten, daß Gloria schwanger sein könnte. Die Leiterin dieser Freizeit sagte mir, ich müßte mir überlegen, wenn Gloria noch einmal wieder in die Freizeit der ''Lebenshilfe'' kommen sollte -: Sterilisation.« Glorias Mutter gab schließlich ihre Einwilligung zu dem Eingriff.

Was Gloria widerfuhr und das Fernsehmagazin »Panorama« am Dienstag vergangener Woche zum Thema machte, ist kein Einzelfall. Umfragen in einer Hamburger Sonderschule haben ergeben, daß in einzelnen Klassen mehr als die Hälfte der Mädchen keine Kinder mehr bekommen können, in einer anderen Schule ist ein Drittel der Behinderten sterilisiert. »Panorama": »Offizielle Statistiken werden nicht geführt, und Krankenhäuser und Behinderten-Organisationen halten ihre Zahlen unter Verschluß. Es können Hunderte, aber auch Tausende pro Jahr sein.«

Charlotte Köttgen, Fachärztin für Jugendpsychiatrie: »Die Medizin ist wieder einmal in der Situation, mit vermeintlich wissenschaftlichen Methoden Begründungen dafür zu liefern, welches Leben als lebenswert genug angesehen wird, um weitervererbt zu werden, und welches Leben als unwert bezeichnet wird« - unabweisbar die Assoziation zu dem, was die Nationalsozialisten mit Euthanasie umschrieben hatten und was auf Massenmord-Aktionen hinausgelaufen war.

Fast alle Eltern geistig behinderter Kinder werden dem Problem konfrontiert, wenn ihre Töchter und Söhne in die Pubertät kommen. Oft ist es Ausdruck persönlicher Sorge oder Angst vor unabsehbaren Konsequenzen, wenn sie die Zustimmung zur Sterilisation ihrer Kinder geben. Aber zuweilen, und das ist meist in Heimen der Fall, wird der folgenschwere Eingriff auch nur aus Bequemlichkeit vorgenommen - überdies sogar in Fällen, bei denen nicht der geringste Grund dafür spricht.

Immer wieder kommen solche heiklen Vorgänge aus der Grauzone von Medizin, Ethik und Recht ans Licht einer ratlosen Öffentlichkeit. Im sauerländischen Fredeburg etwa geriet das 18jährige Mündel Gisela Melon an den Gynäkologen Wilhelm Goey, weil der Verdacht einer Bauchhöhlenschwangerschaft bestand. Goey nahm gleich auch noch »eine Sterilisation aus eugenischen Gründen vor ... weil der Bauch ohnehin geöffnet« war. Später wurde, weil Gisela gar nicht geisteskrank war, nicht _(Aus der Fernsehsendung »Panorama« vom ) _(Dienstag letzter Woche. )

nur ihre Einweisung in die Landesheilanstalt aufgehoben, sondern auch die Entmündigung rückgängig gemacht (SPIEGEL 47/1978).

Auch Behinderte, da sind sich alle Experten einig, haben ein Recht auf Zärtlichkeit, auf Partnerbeziehungen und Sexualität. Längst ist die Trennung der Geschlechter auch in vielen Heimen aufgehoben. Aber Empfängnisverhütung etwa per Pille oder Spirale ist den Verantwortlichen offenbar zu mühselig, obwohl sich gerade bei Behinderten, die ohnehin nicht für sich selber sorgen können und gepflegt werden müssen, auch das tägliche Pillenschlucken problemlos überwachen ließe.

Statt dessen wird allerorten sterilisiert. Ein mehr oder weniger heimliches Zusammenwirken von Eltern oder Vormündern mit Pflegern und Ärzten ist offenbar üblich. Die betroffenen Behinderten ahnen meist gar nicht, was mit ihnen geschieht.

In fast allen dieser Fälle ist die Sterilisation rechtlich unzulässig. Es gibt kein Gesetz, das sie erlaubt. Wer sie vornimmt, so der Kieler Rechtsprofessor Eckhard Horn, »riskiert Freiheitsstrafe zwischen zwei und zehn Jahren« - wegen »beabsichtigter schwerer Körperverletzung«.

Viele Ärzte glauben, bei Patientinnen, die noch nicht volljährig oder geisteskrank sind, lasse sich die notwendige Einwilligung wirksam ersetzen durch die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters oder des Vormunds. Sie alle irren - obschon sie es zumindest seit einigen Monaten besser wissen könnten und müßten.

In einem Aufsatz in der »Zeitschrift für Rechtspolitik«, der wegen seiner Bedeutung vom »Deutschen Ärzteblatt« im April im Wortlaut nachgedruckt wurde, heißt es: _____« Soweit die Sterilisation nicht zugleich als » _____« »Heileingriff« unternommen wird, also nicht zumindest » _____« auch geschieht, um den Patienten vor dem Tode oder » _____« schweren Gefahren für Körper und Gesundheit zu bewahren, » _____« kann die notwendige Einwilligung der betreffenden Person » _____« weder durch den Vormund noch durch einen Pfleger ersetzt » _____« werden. Fühlt sich beispielsweise die schwachsinnige » _____« Frau, die jedes Jahr ein Kind auf die Welt bringt, im » _____« übrigen aber von Sozialleistungen lebt, körperlich wohl, » _____« so ist deren fehlender oder defekter Wille zur » _____« Sterilisation durch niemanden ersetzbar, da er sich nicht » _____« auf einen Heileingriff, sondern auf eine nicht » _____« heilungsbedingte Körperverletzung richtet. Das gleiche » _____« gilt, wenn die nicht einwilligungsfähige Frau - und zwar » _____« ohne Gefahr für ihre eigene Gesundheit - dauernd » _____« erbkranke Kinder zur Welt bringt. »

Möglich, daß das jetzt bekanntgewordene Ausmaß rechtlich unzulässiger Sterilisationen eine Welle von Strafverfahren gegen die beteiligten Ärzte auslösen wird. Dabei könnte der ganze Hintergrund menschlicher Tragik, sozialer Zwangssituationen und verkappter Doppelmoral aufgerollt werden, der noch immer allzu gern verdrängt wird.

Zweifellos werden zahlreiche schwerbehinderte Mädchen weder physisch noch psychisch jemals in der Lage sein, ihre Kinder zu pflegen, aufzuziehen und zu betreuen. Finanziell können sie ohnehin nicht für sie aufkommen. Solche Kinder von Behinderten wachsen denn auch meist schon von Geburt an ihrerseits wieder in Heimen auf - mit allen allein schon daraus erwachsenden Nachteilen für ihre persönliche und soziale Entwicklung.

Hinzu kommt das Risiko, daß diese Kinder wiederum mit Erbschäden geboren werden, die nicht heilbar sind und nach geltendem Recht auch einen Schwangerschaftsabbruch rechtfertigen würden. So sind beispielsweise die Kinder mongoloider Mütter in 55 Prozent aller Fälle ebenfalls mongoloid, aber auch jene übrigen 45 Prozent chromosomal normaler Abkömmlinge laut medizinischer Statistik sämtlich in mehr oder weniger hohem Grade schwachsinnig.

Solche Erfahrungswerte werden aber oft auch argumentativ mißbraucht, wenn sich die Eltern behinderter Mädchen von Pflegern, Ärzten und Juristen über das Problem der Sterilisation beraten lassen. Denn viele der auf Hirnschäden beruhenden Behinderungen sind keineswegs vererbbar - beispielsweise jene verhältnismäßig häufigen Zerebraldefekte, die durch einen Sauerstoffmangel kurz vor oder während der Geburt verursacht wurden. Das gleiche gilt für die meisten Erscheinungsformen der Epilepsie.

Doch hinter der von den Ratgebern zuweilen massiv geschürten Angst vor dem möglicherweise erbkranken Kind verbirgt sich vielfach noch immer das Bemühen um Abwehr sozial unerwünschten Nachwuchses und damit letztlich die Ideologie des »lebensunwerten Lebens« - jener verhängnisvollen Formel der Nationalsozialisten.

Das NS-Trauma hatte schließlich auch den Ausschlag dafür gegeben, daß ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem das heikle Problem der Sterilisation schon 1972 juristisch neu geregelt werden sollte, bis heute beim Bundesjustizministerium liegenblieb.

»Zur Debatte steht mithin«, so der Kieler Rechtsprofessor Horn, »ob die Ärzte, die mit diesem Problem ''an der Front'' konfrontiert sind, es sich weiterhin gefallen lassen sollen, daß ihnen von allzu sensiblen Politikern zugemutet wird, unter hohem Strafbarkeitsrisiko die Schmutzarbeit zu verrichten.« Der Gesetzgeber könne sich seine Zurückhaltung, die in erster Linie taktisch (in den Fällen erbgeschädigten Nachwuchses) und finanziell (in den Fällen der »sozialen« Indikation) motiviert sei, nur so lange leisten, wie es Ärzte gebe, die sich über die Rechtslage irren.

Jedes weitere Schweigen des Gesetzgebers hält Professor Horn für »unseriös": »Ein Gesetzgeber, der die Lösung von Problemen, die ihm obliegt, Ignoranten oder Verbrechern überläßt, verdient diesen Namen nicht.«

Aus der Fernsehsendung »Panorama« vom Dienstag letzter Woche.

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