»Gefährlicher Zustand«
SPIEGEL: Herr Minister, in Deutschland gibt es nach inoffiziellen Berechnungen so viele Privatsheriffs wie Polizisten. Was die Beamten dürfen, ist streng geregelt, die privaten Konkurrenten unterliegen nur der Gewerbeordnung.
Behrens: Es ist höchste Zeit, dass die Tätigkeit der privaten Sicherheitsdienste, die ja auch in die Freiheitsrechte der Bürger eingreift, gesetzlich geregelt wird. Sie hat ein ungeheures Ausmaß erreicht, und doch findet diese Tätigkeit fast im rechtlichen Niemandsland statt. Wir brauchen eine Gesamtkonzeption. Was dürfen Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten im öffentlichen Bereich wie U-Bahn-Stationen, Bahnhöfen oder Ladenpassagen? Welche Aufgaben und Befugnisse sollen sie haben? Das ist bislang nicht ausreichend gesetzlich geregelt, das muss geändert werden, und zwar schnellstmöglich.
SPIEGEL: Und wie?
Behrens: Zuallererst ist ganz wichtig zu definieren, was wir Juristen Zugangsvoraussetzung nennen, also die Qualifikation der Bewerber ...
SPIEGEL: ... Hilfssheriff als Lehrberuf?
Behrens: Ja. Die Ausbildung ist viel zu kurz, eine Überwachung der Jobs durch die Gewerbeaufsicht, wie es eigentlich vorgesehen ist, findet kaum statt. Wir müssen Mindestanforderungen festschreiben, fachschulische Ausbildungsgänge, effektive Prüfungsverfahren. Gute Sicherheitsdienste schulen schon heute ihre Mitarbeiter ständig weiter, aber es gibt halt nicht nur gute. Für diese Ausbildungsgänge ist die Kultusministerkonferenz zuständig, sie muss sich über Unterrichtsinhalte einigen.
SPIEGEL: Und wie kann die Politik die rechtliche Grauzone auflösen, in der die Dienste arbeiten?
Behrens: Ich will, unter anderem, eine Änderung der so genannten Jedermanns-Rechte durchsetzen.
SPIEGEL: Das klingt kompliziert.
Behrens: Ist es aber nicht. Im Strafgesetzbuch ist das Notwehrrecht fixiert. Jeder Bürger kann, wenn er in eine für ihn oder andere bedrohliche Situation gerät, sich wehren und sich dabei auf »Verwirrung, Furcht oder Schrecken« berufen ...
SPIEGEL: ... und geht straffrei aus, wie der Privatpolizist.
Behrens: Das ist der Punkt. Unsere Polizisten müssen sich stets an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit halten. Sie dürfen nicht übermäßig reagieren, beispielsweise nicht prügeln. So gesehen gehen die Eingriffsrechte der Privaten weiter als die der Polizei, was sehr problematisch ist.
SPIEGEL: Also sollte der Gesetzgeber das Notwehrrecht einschränken?
Behrens: Nein, aber Profi-Kräfte, ich sage mal: Hilfeleister, müssen rechtlich anders behandelt werden. Ich schlage eine Änderung des Paragrafen im Strafgesetzbuch vor, der den Notwehrexzess behandelt. Die neue Formulierung könnte lauten: »Ein professioneller Nothelfer kann sich auf diese Vorschrift nicht berufen.« Wer dann über die Stränge schlägt, muss mit Bestrafung rechnen.
SPIEGEL: Warum nicht umgekehrt ein Spezialgesetz, was die Privaten dürfen und was sie nicht dürfen?
Behrens: Die von mir vorgeschlagene Einschränkung der Rechte hat gegenüber einer Befugnisnorm den Vorteil, dass so auch nicht der Verdacht quasi staatlichen Handelns aufkommen kann.
SPIEGEL: Auch beim Ausspähen eines Bürgers oder einer Firma haben Private erhebliche Vorteile gegenüber der Polizei.
Behrens: Datenschutz ist ein ganz wunder Punkt. Hier ist, bis auf allgemeine Bestimmungen, nichts geregelt. Wir wissen gar nicht, wie viele und welche Daten die Privaten erheben - wir wissen nur, dass wir von denen nichts bekommen. Der Datenaustausch ist nicht geregelt. Der Polizei müssen alle Daten zur Verfügung gestellt werden, das hat auch Schwerpunkt einer Gesetzesänderung zu sein. Die rechtliche Voraussetzung für die Durchführung von Ermittlungen und Observationen muss überprüft werden.
SPIEGEL: Wenn die Polizei auf Grund richterlicher Ermächtigung einen Lauschangriff startet, muss der Betroffene später informiert werden. Wenn Private Wanzen einsetzen, erfährt davon niemand.
Behrens: Das ist ein gefährlicher Zustand, der dringend geändert werden muss.
SPIEGEL: Große deutsche Sicherheitsunternehmen favorisieren ebenfalls feste Normen und Vorschriften.
Behrens: Die haben natürlich ein Interesse daran, ihr Gewerbe aus dem Dunkelfeld herauszuholen. Und sie wollen klare Regeln, damit es keinen Zweifel an ihrer Tätigkeit gibt. Gleichzeitig können sie auf diesem Wege schwarze Schafe aussortieren.
SPIEGEL: Ist die Polizei nicht selbst mit schuld am Boom der privaten Schützer?
Behrens: Sie denken an mangelnde Präsenz? Es ist gar nicht zu leugnen, dass in der Vergangenheit Fehler gemacht wurden. Tatsächlich hat es lange an der nötigen Präsenz auf der Straße gefehlt, weil die Polizistenjobs an Schreibtischen oder in Streifenwagen attraktiver und auch besser bezahlt waren. Der Trend hat sich aber längst umgekehrt: Wir haben in Nordrhein-Westfalen 47 900 Polizisten, so viele wie noch nie. Die Bezirksdienste sind flächendeckend organisiert, wir schicken die Beamten bewusst auf die Straße. Überall gibt es Partnerschaften zwischen Polizei und anderen Institutionen. Dieses Prinzip hat sich sehr bewährt.
SPIEGEL: Wann kommen die neuen Regelungen?
Behrens: Derzeit diskutieren wir Länderinnenminister mit der Bundesregierung, eingeschaltet ist auch der Wirtschaftsminister. Er sieht die Problematik immer noch lediglich unter dem gewerberechtlichen Aspekt und steht mit dem Fuß auf der Bremse. Wenn der Bund nicht bis Ende Oktober zu Potte gekommen ist, wird Nordrhein-Westfalen allein handeln und über den Bundesrat initiativ werden. INTERVIEW: GEORG BÖNISCH