Bitteres Ende - DER SPIEGEL
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BUNDESWEHR Bitteres Ende

Ein Oberstarzt wurde Opfer einer Operation durch Kollegen. Eine umstrittene Gesetzesklausel befreit die Bundeswehr von normaler Arzt-Haftung.
• aus DER SPIEGEL 47/1999
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Sein Pflichtbewusstsein wurde Oberstarzt Friedrich Wezel zum Verhängnis. Als bei dem Sanitätsoffizier, damals oberster Zahnmediziner der Luftwaffe, ein gutartiger Tumor am Gehörnerv festgestellt wurde, wollte er sich vom Spezialisten einer Uni-Klinik operieren lassen. Doch Vorgesetzte appellierten an seine Vorbildfunktion: Er solle sich doch bei Bundeswehrärzten unters Messer begeben.

Seit dem Eingriff im Ulmer Bundeswehrkrankenhaus vor gut sieben Jahren ist Wezel, 62, fast völlig gelähmt und ein schwerer Pflegefall. Seine Frau, selbst Ärztin auf der Hardthöhe und zuständig für die medizinische Betreuung höchster Staatsgäste, quittierte damals ihren Dienst und widmete sich fortan nur noch der Sorge für ihren Mann - und dem Kampf um sein Recht.

Denn die Bundeswehr weigert sich, für die Folgen der misslungenen Operation in vollem Umfang einzustehen. Seit 1993 versucht Ingrid Wezel, im Namen ihres Mannes vom Bund angemessenen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erlangen. An diesem Mittwoch wird vor dem Ulmer Landgericht zum zweiten Mal darüber verhandelt, was bei der Operation von Oberstarzt Wezel geschah.

An dem tragischen Fall zeigt sich eine kritische Besonderheit im Soldaten-Recht: Für Kunstfehler der Bundeswehrärzte gibt es nur eine eingeschränkte Haftung. Die Bundeswehrangehörigen können sich im Regelfall ihren Arzt nicht aussuchen, sondern müssen zum Dienstarzt gehen. Doch während zivile Krankenhäuser für die Fehler ihrer Ärzte einzustehen haben, beruft sich die Bundeswehr auf eine Klausel im Soldatenversorgungsgesetz, die den Soldaten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz abschneidet.

Wie bei anderen »Wehrdienstbeschädigungen« übernimmt die Bundeswehr bei Arztfehlern nur eine pauschalierte, schmale Versorgungsrente - und selbst die erst ab einer Erwerbsminderung von 25 Prozent. Wird der Soldat als dienstunfähig entlassen, fällt auch die freie Heilfürsorge weg, es gibt nur noch eine medizinische Minimalbehandlung. Die Vorschrift richtet sich nach der »Kriegsopferversorgung«, die in den fünfziger Jahren für die Verwundeten und Verstümmelten des Zweiten Weltkriegs geschaffen wurde.

Die Geschädigten erhalten diese Leistungen zwar unabhängig davon, ob andere ein Verschulden trifft. Doch weiter gehende Ansprüche gibt es nicht, selbst wenn man den Verantwortlichen grober Fahrlässigkeit überführen kann. Nur bei vorsätzlichem Pflichtverstoß muss voll gehaftet werden - ein selten nachzuweisender Fall.

»Diese Haftungsbegrenzung ist unerträglich«, sagt Oberst Bernhard Gertz, Vorsitzender des Bundeswehr-Verbandes, der Interessenvertretung der Soldaten, »denn solche Härtefälle tauchen in unschöner Regelmäßigkeit bei uns auf.«

Jährlich werden in Bundeswehrkrankenhäusern mehr als 70 000 Operationen durchgeführt - wie viele Kunstfehler dabei wirklich passieren, ist kaum sicher zu ermitteln. Denn wegen der schlechten Aussichten auf Erfolg melden vermutlich viele Patienten gar nicht erst ihre Schäden an. Der Bundeswehr-Verband leistete seit 1992 mehreren dutzend Opfern besonders schwerer Missgriffe juristischen Beistand.

So wurden einem Oberstleutnant aus Versehen die Stimmbänder durchgeschnitten. Ein anderer Soldat, dessen erste Operation schief ging, wurde so lange nachoperiert, bis er dienst- und berufsunfähig war.

Der Fall Wezel ist einer der schlimmsten - nicht nur wegen der Folgen, sondern auch wegen der vielen Fehler. Denn eigentlich war der Eingriff am Gehirn Routine. Zwar mussten die Ärzte, um den Tumor zu entfernen, den Schädel des Patienten öffnen - dabei können am Schädelknochen verlaufende Venen verletzt werden. Luft gelangt dadurch in den Blutkreislauf, schlimmstenfalls wird die Durchblutung wichtiger Gehirnbezirke unterbrochen.

Eine solche Luftembolie ist jedoch beherrschbar, wenn sie während der Narkose sofort bemerkt wird - und die dafür zuständigen Anästhesisten des Bundeswehrkrankenhauses Ulm gehören zu den Besten ihres Fachs. Ulm genießt unter den Bundeswehrkliniken eine Sonderstellung, man renommiert mit der »ehrenvollen Ermächtigung« zur Ausbildung von Fachärzten.

Der Kollege Wezel war für die Ulmer Ärzte ein VIP-Patient. Doch schon die vorgeschriebene Aufklärung ließ Schlimmes befürchten: Man würde ihren Mann in sitzender Position operieren, erinnert sich Ingrid Wezel an die Aussage eines Arztes, eine Luftembolie sei damit praktisch ausgeschlossen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Anders als in Seitenlage, ist dieses Risiko gerade im Sitzen enorm.

Damit begann das, was der medizinische Gutachter der Kläger, Professor Jürgen Stoffregen, eine »wahnsinnige Kette nicht nachvollziehbarer Fehler« nennt.

Schon zu Beginn der Operation fällt ein wichtiges Ultraschallgerät aus, mit dem sich der Beginn einer Luftembolie rechtzeitig hätte erkennen lassen. Kurz zuvor hat der Narkose-Facharzt den Raum verlassen. Damit ist der auszubildende Assistenzarzt weitgehend auf sich allein gestellt. Trotz des erhöhten Risikos wird der Schädel geöffnet. Es kommt zu einer Embolie, die der Assistenzarzt zu spät bemerkt. Doch der Operateur wird nicht gewarnt. Er operiert stundenlang weiter, als wäre nichts geschehen. Die massive Luftembolie, so Gutachter Stoffregen, führt »postoperativ zum Multiorganversagen«.

Durch die Embolie fällt Wezels Blutdruck stärker, als es sein geringer Flüssigkeitsverlust vermuten lässt. Obwohl er nur einen Liter verloren hat, erhält Wezel während und nach der Operation insgesamt acht Liter wässriger Lösung ins Blut - was eine Blutverdünnung um das Eineinhalbfache bedeutet. Zusätzlich geben die Ärzte ein gerinnungshemmendes Mittel. »Damit«, so Gutachter Stoffregen, »war es mit der Blutgerinnung endgültig zu Ende.« Das wässrige Blut sickert ins Ge-

hirn, erzeugt dort starken Überdruck und einen »internen Wasserkopf«.

Zerknirscht müssen die Ärzte schwerste Hirnschäden und ein »Locked-in-Syndrom« diagnostizieren: Friedrich Wezel ist bei vollem Bewusstsein Gefangener seines funktionsuntüchtigen Körpers.

Die Beklagten bestreiten dennoch den Vorwurf eines Fehlverhaltens. Einer der beteiligten Ärzte versichert: »Nach meinem besten Wissen ist damals sorgfältig gehandelt worden.«

In der ersten Zeit nach der Operation hatte sich der Zustand des Patienten Wezel noch leicht gebessert, wenigstens sprechen kann er wieder. Doch mittlerweile findet seine Frau keine Ärzte mehr, die ihn Erfolg versprechend weiter behandeln können. »Frau Wezel«, haben sie zu ihr gesagt, »Sie können Ihren Mann jetzt nur noch begleiten bis zum bitteren Ende.«

Alles, was über eine Minimalversorgung hinausging, musste Ingrid Wezel selbst bezahlen: fast den ganzen behindertengerechten Umbau ihrer Wohnung, Krankengymnastik, Sprechtherapie, Fahrt- und Übernachtungskosten, wenn sie ihren Mann in andere Kliniken begleitete - insgesamt 50 000 Mark pro Jahr an zusätzlichen Aufwendungen. »Wenn ich das Geld hätte«, sagt sie, »würde ich meinen Mann in eine Spezialklinik für Schädel-Hirn-Verletzte in der Schweiz bringen, um ihm wenigstens ein bisschen Linderung zu verschaffen.« Eine halbe Million Mark Schmerzensgeld fordert deshalb ihr Anwalt Ulrich Gebhard, und eine Geldrente für den Pflegeaufwand. Insgesamt, so Gebhard, »eine Summe deutlich über einer Million Mark«.

Um die Haftungsbegrenzung wenigstens im Fall Wezel zu umgehen, versucht der Anwalt das Gericht davon zu überzeugen, dass die umstrittene Klausel des Soldatenversorgungsgesetzes hier nicht gelten könne, weil eine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliege: »Die Ärzte haben die Operation durchgeführt in dem Wissen, dass ärztliche Standards nicht eingehalten wurden.«

Aus Kollegialität hat die Ex-Oberfeldärztin Wezel darauf verzichtet, gegen die Beteiligten einen Strafantrag zu stellen. Doch selbst die Zivilklage werten viele ehemalige Kollegen als Verstoß gegen die guten Sitten. Keiner der behandelnden Ärzte von damals, sagt sie, habe jemals wieder nach ihrem Mann gefragt.

Der hat sich Besuche von ehemaligen Kameraden allerdings ohnehin verbeten. Er will ihnen so in Erinnerung bleiben, wie er einmal war. DIETMAR HIPP

* Mitte: kurz vor dem Eingriff im Jahr 1992; rechts: imBundeswehrkrankenhaus Ulm im November.

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