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GESUNDHEIT Tödlicher Pfusch

Die Zahl von Kunstfehlern in Praxen und Krankenhäusern steigt. Schuld sind überforderte oder geldgierige Ärzte, doch viele Opfer gehen leer aus - bislang. Bundesregierung und Krankenkassen wollen die Mediziner nun unter Druck setzen.
Von Klaus Brinkbäumer, Carolin Emcke und Udo Ludwig
• aus DER SPIEGEL 5/2000
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die Patientin humpelte ein wenig nervös in die Universitätsklinik Marburg. Die Sportlehrerin und Handballtrainerin Ulrike Schmidt, 39, hatte Schmerzen im rechten Knie. Sie wollte eine Arthroskopie machen lassen - ein vergleichsweise harmloser Routine-Eingriff. Doch sie entschied sich für eine Vollnarkose. Die sei, so die Ärzte, stressfrei. Eine verhängnisvolle Entscheidung.

Die Patientin Schmidt sollte die Klinik Marburg nicht mehr lebend verlassen. Denn es war einer dieser Tage, an denen nichts so ist, wie es sein sollte, wenn es um Menschenleben geht.

Der Anästhesist Matthias R. hatte erst vor drei Wochen seine Stelle angetreten, war dann eine Woche krank. Der erfahrene Kollege, Facharzt für Anästhesie, betreute im Nebenraum die Ehefrau eines ehemaligen Chefs und hetzte nur hin und her. Die Schwester musste, Schuld war die Personalnot, in drei Operationssälen zugleich sein. Und die Maschinen, die das Desaster wohl verhindert hätten, waren irgendwo, nur nicht im Operationssaal 9.

Um 14. 45 Uhr leitete der junge Kollege die Narkose ein: 150 Milligramm Propofol sowie zur Muskelentspannung 100 Milligramm Succinylcholin, alles wie immer, tausendfach erprobt. Der Blutdruck der Patientin lag bei 130 zu 80, normal also.

Dann wollte der Arzt, der rund 2000 Narkosen hinter sich hatte, den Beatmungsschlauch in die Luftröhre schieben. Er konnte die Stimmritze aber nicht erkennen, brach den Versuch ab und bettete Ulrike Schmidt mit Kissen um. Der Mediziner bestückte den Tubus mit einem Führungsstab, versuchte es erneut.

Wenig später nahm die Schwester plötzlich keine Lungengeräusche mehr wahr. Sie hörte stattdessen ein Blubbern im Magen: Offensichtlich strömte der Sauerstoff durch die Speiseröhre und nicht durch die Luftröhre der Patientin. Der Anästhesist brach die Narkose erneut ab. »Das war ihm peinlich«, sagen Kollegen. Der Arzt führte den Beatmungsschlauch ein drittes Mal ein.

Wenig später hörte die assistierende Schwester »spastisch brodelnde« Atemgeräusche, und im Rachen der Sportlerin sah der junge Arzt eine klare Flüssigkeit.

Der Narkosearzt ließ den Oberarzt zu Hilfe holen; den Chefarzt verständigte er nicht, und von den Fehlintubationen sagte er nichts. Als die Operateure zur Tat schritten, war die Patientin schon blau angelaufen. Der Anästhesist wagte es nicht, den Eingriff abzubrechen.

Um 19. 18 Uhr war Ulrike Schmidt offiziell tot. Ein Arzt füllte das entsprechende Formblatt aus, Diagnose: »Natürlicher Tod.« Das bezweifelte die Staatsanwaltschaft schon am ersten Tag ihrer Ermittlungen, sie ging von fahrlässiger Tötung und anschließendem Vertuschungsversuch aus.

Die Mischung aus Schlamperei, Pannen und absichtlicher Verdunkelung ist keine Seltenheit. Immer häufiger kursieren Schreckensberichte aus deutschen Krankenhäusern. Doch obgleich beinahe täglich neue spektakuläre Kunstfehler an die Öffentlichkeit dringen, gibt es nach wie vor keine sichere Statistik. »Die realen Schadensdaten«, so Peter Heller von der Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Bayern, »gehören zu den am besten gehüteten Geheimnissen der Republik.«

Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg geht von bis zu 400 000 Kunstfehlern pro Jahr aus. Allein die Kosten für die Beseitigung von Behandlungsfehlern sind von 159 Millionen Mark im Jahr 1991 auf 415 Millionen im Jahr 1994 gestiegen, so eine Studie zur Krankenhaushaftung. Neuere Zahlen gibt es nicht, es fehlt ein Kunstfehlerregister.

Der Allgemeine Patientenverband, größter Lobbyist der Opfer ärztlicher Pfuschereien, hat auf der Basis von Veröffentlichungen renommierter Wissenschaftler errechnet, dass pro Jahr 25 000 Patienten durch Ärztefehler sterben - das wären mehr als doppelt so viele Medizin- wie Verkehrstote. Nach der Berechnung kommen allein 10 000 Menschen durch mangelhafte Hygiene um, 6000 durch falsche Medikamentierung. »Unser Gesundheitssystem«, sagt Christian Zimmermann, Präsident des Patientenverbandes, »ist zur größten Gefahr für unsere Gesundheit geworden.«

Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, will die Schuld nicht auf seinem Stand sitzen lassen. Die Zustände in den Krankenhäusern seien unzumutbar. 50 Millionen Überstunden würden seine Kollegen jährlich leisten - unbezahlt. Erschöpft würden die Doktoren auf die Kranken losgelassen.

Die Zeiten des blinden Vertrauens zwischen Arzt und Patient sind darum vorbei, aus vermeintlich allmächtigen Lebensrettern sind vielfach Verdächtige geworden. Und auch die Mauer der Ärzte beginnt zu bröckeln. »Vor 20 Jahren wurde jeder Behandlungsfehler totgeschwiegen«, sagt der Bonner Unfallchirurg Martin Hansis, »wenn einer dieses Wort nur in den Mund nahm, bekamen Ärzte schon Ausschlag.«

Vor allem spektakuläre Einzelfälle schüren das Misstrauen: Im Kasseler Klinikum etwa musste sich ein 52-jähriger Familienvater im Oktober vergangenen Jahres den linken Lungenflügel entfernen lassen, der von einem Tumor befallen war. Die Operateure verwechselten die Seiten und nahmen einen großen Teil des gesunden rechten Lungenflügels heraus. Das Krankenhaus ("eine verhängnisvolle Operation") zahlte freiwillig 100 000 Mark, was dem Mann wenig helfen wird: Er kämpft nun um sein Leben.

In zahlreichen Verbänden und Selbsthilfegruppen organisieren Opfer von Behandlungsfehlern ihren Widerstand. Die Gutachter- und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, die Beschwerden und Klagen von Patienten bearbeiten, verzeichneten zwischen 1990 und 1996 eine Verdopplung der Anträge. Fachleute schätzen, dass darüber hinaus jedes Jahr fast 15 000 Klagen gegen Pfuscher bei Zivilgerichten eingereicht werden. Allein bei den Haftpflichtversicherungen, die für Fehler zahlen müssen, ist die Zahl der Schadensfälle in den letzten fünf Jahren um 75 Prozent angestiegen. Und überall ermitteln Staatsanwälte wegen Körperverletzung gegen Ärzte.

Im Rahmen der Gesundheitsreform 2000 will die Bundesregierung den Medizinern nun stärker auf die Finger schauen: Zukünftig sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, bei vermuteten Behandlungsfehlern die Patienten zu beraten. Bisher konnten sie nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und wie sie Patienten helfen wollten.

Damit droht den Ärzten zwar die Götterdämmerung in Form schärferer Aufklärung und härterer Regressgesetze - die Ursachen der Schlamperei selbst kann die Reform nicht beseitigen.

Noch immer entstehen viele Behandlungsfehler durch Ignoranz und Überheblichkeit von Teilen einer Berufskaste, die wie kaum eine zweite ihr Standesdenken pflegt. Motto: Wer einmal approbiert ist, muss nicht mehr weiter lernen. »Wir haben so viele Kenntnisse über die Ursachen von fehlerhaften Behandlungen«, sagt Hansis, Direktor der Bonner Klinik und Poliklinik für Unfallchirurgie, »aber dieser Schatz an Informationen wird nicht gehoben.«

In einem Buch versucht Hansis nun Aufklärung zu leisten*.

Bisher passieren in Deutschlands Praxen und Krankenhäusern täglich die gleichen Fehler, summieren sich Nachlässigkeiten und strukturelle Probleme zu menschlichen Katastrophen. Unscharfe Röntgenbilder, von Dilettanten gefertigt und von schlecht ausgebildeten Medizinern begutachtet, produzieren etwa in der Krebsdiagnostik immer wieder letale Resultate. In Hamburg notierte ein Radiologe nach der Röntgenuntersuchung einer 65-jährigen Frau auf den Patientenbericht: »Kein Hinweis für ein Malignom.« 19 Tage später ging die Frau - vorsichtshalber - noch einmal zu ihrem Frauenarzt, dem Chefarzt eines Krankenhauses. Auf seine Patientenkarte schrieb dieser: »Bilder angesehen, o. B.« - ohne Befund also.

Wäre die Frau nicht misstrauisch gewesen, die Fehler der beiden Ärzte hätten sie umbringen können, denn Krebs muss so früh wie möglich behandelt werden: Wenig später stellten andere Ärzte bei der Frau Brustkrebs fest, sie musste sofort operiert werden. »Meine Kenntnisse zur Beurteilung der Mammografie reichen nicht aus, um aus der Betrachtung der Bilder Konsequenzen zu ziehen«, gestand der Chefarzt ein. Ende Dezember schlug das Landgericht Hamburg als Ausgleich 100 000 Mark Schadenersatz und Schmerzensgeld vor. Die Doktoren lehnten ab, das Verfahren läuft weiter.

Irrtümer bei der Diagnose zählen zu den Fehlern, die Ärzten am häufigsten vorgeworfen werden. In Hamburg beispielsweise schätzte ein Arzt die Gefährlichkeit einer Zyste bei einer 59-jährigen Patientin falsch ein. Die Infektion dehnte sich immer weiter aus, schließlich waren 20 Operationen notwendig. Nun muss die Frau für den Rest ihres Lebens auf dem Bauch im Bett liegen. Das Landgericht Hamburg verurteilte ihren Arzt zu Schmerzensgeld in Höhe von 450 000 Mark.

Der medizinische Fortschritt überspielt die Fehler einiger Weißkittel nicht, im Gegenteil. Da auch niedergelassene Ärzte immer mehr teure Technik in die Praxen einbauen, wächst dort auch der Wunsch, die kostspieligen Apparate so oft wie möglich einzusetzen, damit sie sich amortisieren.

Manch ein Patient wird dadurch erst krank therapiert. In Hamburg etwa nahm ein Augenarzt überflüssige Operationen mit seinem schönen neuen Lasergerät vor - mit üblen Folgen für seine Patienten. Bei einem jungen Mann trübten sich bald nach dem Eingriff die Linsen, die Sehkraft nahm ab. Das Handeln des Arztes, urteilte ein Gutachter, sei »mehr durch die Gebührenordnung« als durch medizinische Notwendigkeit bestimmt gewesen. Der Patient kann kaum noch sehen, erhielt aber 25 000 Mark Schmerzensgeld.

In Krankenhäusern sind es auch oft die autoritären Strukturen und die Allmacht der Klinikleiter, die zum Pfusch führen - das zeigt beispielsweise der Strahlenskandal am Universitäts-Krankenhaus Eppendorf (UKE) in Hamburg. Jahrelang arbeitete der Leiter der Klinik für Frauenheilkunde Hans-Joachim Frischbier nach veralteten Methoden. Der bornierte Mediziner bestrahlte Brust und Unterleib einiger hundert krebskranker Frauen mit viel zu hohen Dosen - und keiner seiner Untergebenen traute sich, die mächtige Koryphäe zu stoppen. »Solange junge Assistenzärzte um ihre Karriere fürchten müssen, wenn sie Kritik üben«, sagt der Hamburger Medizinrechtler Wilhelm Funke, »werden Missstände nicht behoben.«

210 Frauen mussten für die Arroganz des Klinikleiters Frischbier büßen: Einige können nicht mehr laufen, andere erhielten künstliche Ausgänge an Darm und Blase. Insgesamt muss die Hansestadt Hamburg, Dienstherr der Stümper-Abteilung, mit 70 Millionen Mark Schadenssumme rechnen.

Eine der höchsten bisher in Deutschland gezahlten Entschädigungen geht auf eine Pannenserie im Geburtssaal zurück. Ein Assistenzarzt des bayerischen Klinikums Weiden, so befand eine Zivilkammer, habe auf den Abgang grünen Fruchtwassers bei einer Patientin nicht schnell genug reagiert. Ein Kinderarzt war zu spät benachrichtigt worden, der Oberarzt hatte sich entfernt. Das Baby erstickte beinahe, heute ist der Junge blind, kann nicht sprechen und leidet unter spastischen Lähmungen. Die Eltern erhielten insgesamt ein Schmerzensgeld von über einer Million Mark.

Schuld an derartigen Fehlern ist oft der mörderische Druck, unter dem Krankenhausärzte arbeiten müssen. Sie sind überarbeitet durch 24-Stunden-Dienste und zu eng bemessene Zeitabläufe. Bei einer Patientin in Hamburg machte sich ein Chirurg nicht wie geplant am linken, sondern versehentlich am rechten Handwurzelkanal zu schaffen. Anschließend verlor die nun behinderte Frau ihren Job als Kassiererin. Im Prozess berief sich der Mediziner darauf, dass er sich bei seinem engen Zeitplan an den Operationstagen blind auf Angaben der Anästhesistin verlassen müsse - die Kollegin habe ihn falsch informiert.

Viele Behandlungsfehler könnten vermieden werden, wenn typische, immer wiederkehrende Fehler am Krankenbett dokumentiert würden. So resultieren Folgeschäden nach Eingriffen an der Bandscheibe oftmals aus Defiziten bei der Pflege der frisch Operierten. Eine 54jährige, teilweise gelähmte Frau aus Bremen erhielt 350 000 Mark, weil eine Blutung nicht erkannt wurde - doch an der mangelhaften Nachsorge hat sich grundsätzlich kaum etwas geändert.

Besonders in Ballungszentren häufen sich die Klagen. Ein Grund dafür ist der anonyme Fließbandbetrieb im Großkrankenhaus, der Fehler befördert, aber auch das Misstrauen der Patienten schürt. Klaus Ulsenheimer, erfahrener Anwalt im Medizinrecht: »Die Leute kommen zu mir und kennen nicht einmal den Namen des behandelnden Arztes.« In der Provinz dagegen genießen Ärzte immer noch einen hohen Vertrauensvorschuss.

Die DBV-Winterthur, die 110 000 Ärzte gegen Schadenersatzansprüche versichert, bietet zur Ursachenbekämpfung so genanntes Risk-Management an: Kliniken werden dabei systematisch auf Schwachstellen untersucht. Und kritische Ärzte wie der Chirurg Hansis fordern ein Umdenken von den Ärzten selbst: »Sie müssen dringend an Vermeidungsstrategien mitwirken.«

Fachleute verlangen auch mehr Leitlinien, das sind präzise Ablaufpläne zur Behandlung von Krankheiten oder Verletzungen. 782 medizinische Leitlinien für spezielle Therapien gibt es in Deutschland - gegenüber 1500 in den USA. Wo es keine Vorschriften gibt, kann auch niemand dagegen verstoßen. Deshalb, so Anwalt Funke, »hat die Krankenkasse keine faire Chance, Fehler zu entdecken«. Wenn aber Qualitätsstandards in Leitlinien verankert sind, bekommen Patienten und Gerichte Kriterien an die Hand, nach denen sie Fehler beurteilen können. Ein starkes Motiv für Ärzte, sauber zu arbeiten.

Der Landesverband der Betriebskrankenkassen in Bayern hat vorgerechnet, dass bei einer gesetzlichen Steigerung der Anzahl der Leitlinien ungefähr 2,25 Milliarden Mark jährlich gespart werden könnten. Die Bundesregierung will auch hier im Rahmen der Gesundheitsreform nachbessern.

Viele Ärzte dagegen lehnen dieses Instrument zur Kontrolle und Bestrafung ab. Die Bundesärztekammer nörgelt, eine Vermehrung der Leitlinien sei »nicht sachgerecht«. Vor allem fürchten die Mediziner eine Masse von Trittbrettfahrern, die bei jedem nicht hundertprozentig erfolgreichen Eingriff die Hand aufhalten könnten - so wie das in den USA längst der Fall ist. Hypochonder und Profi-Nörgler könnten Ärzten mit Hilfe willfähriger Anwälte das Leben schwer machen.

Ohne Leitlinien allerdings liegt die Last des Urteils über Fehler der Ärzte bei den Gerichten. Die Juristen dort müssen sich weitgehend auf Gutachter verlassen, die so in Personalunion die Funktionen von Staatsanwalt, Verteidiger und Richter übernehmen. Anwalt Funke hat deswegen das Institut für Medizinschäden und Patientenrecht mit dem Ziel gegründet, Schadensfälle zu dokumentieren und den »Gutachter-Schrott« (Funke) auszumerzen.

Bisher ziehen zweifelhafte Gutachten Medizinprozesse in unzumutbare Längen. Die Sportlerin Ulrike Schmidt etwa starb im September 1992, aber der Rechtsstreit dauert immer noch an. Zuerst sprach Professor Reinhard Hilgermann, Rechtsmediziner in Marburg, von einem »Hirntod auf dem Boden einer Sauerstoffunterversorgung des Gehirns« - herbeigeführt durch eine »fehlerhafte ärztliche Intubation«.

Dann trat der Heidelberger Sachverständige Uwe Bleyl auf. Der Professor behauptete, dass wegen eines so genannten Bronchospasmus die Lunge wie ein Ballon aufgetrieben worden sei und kein Blut mehr in die linke Herzkammer der Sportlerin geflossen sei. Die Gutachter Nummer drei und vier hielten beide Varianten für denkbar, aber keine für erwiesen.

Aktuell ist Gutachten Nummer fünf, erstellt vom Mannheimer Anästhesie-Professor Jens Peter Striebel. Der erklärt eine Fehlbeatmung für wahrscheinlich, die Behandlung sei dilettantisch gewesen: »Ohne sensible Überwachungsgeräte hätte die Narkose mit auf unsicherer Hypothese aufgebauten Erklärungen für die ungewöhnlichen Geräusche nicht fortgeführt werden dürfen.« Narkosen müssten abgebrochen werden, sobald etwas Zweifelhaftes auftauche: »If in doubt, take it out.«

Dass die Abhängigkeit von umstrittenen Gutachten fatale Folgen haben kann, zeigt auch der Fall Schedlbauer aus dem bayerischen Zandt. Bis zum 16. Februar 1991 waren Ferdinand und Karolin Schedlbauer mit ihrem einzigen Kind Ferdinand, 10, eine glückliche Familie. An jenem 16. Februar brach sich der Junior beim Skifahren das Bein. Der Junge wurde mit dem Rettungswagen in das Kreiskrankenhaus Cham transportiert. »Das ist ein Klacks«, beruhigte der Chefarzt die besorgten Eltern. Zwölf Tage später war das Kind tot.

Was zwischen der Einlieferung des sportlichen Jungen in Cham und seinem Tod im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Regensburg passiert ist und wer für den Tod von Ferdinand verantwortlich war, ist umstritten. Sicher ist, dass Ferdinand in Cham früh das gebrochene Bein belasten sollte, er musste schmerzhafte Gehversuche ohne Krücken unternehmen. Nach fünf Tagen wurde er aus dem Krankenhaus Cham entlassen, zwei Tage später klagte er über Schwindel und Übelkeit.

Der hinzugerufene Hausarzt diagnostizierte zunächst einen Grippe-ähnlichen Infekt mit Magenverstimmung und verschrieb das Medikament MCP-ratiopharm. Als der Junge Stunden später über Schmerzen im Auge klagte und apathisch auf dem Sofa lag, riefen die Eltern wieder nach jenem Hausarzt. Der vermutete nun eine MCP-Überdosierung und schlug vor, das Kind wieder ins Krankenhaus zu bringen.

Als Ferdinand nach endlosem Hin und Her endlich im Regensburger Krankenhaus ankam, war es zu spät. Am 1. März starb er nach offiziellen Angaben an »bakterieller Meningitis«.

Seither hat der Fall das Amtsgericht Cham, das Amtsgericht Regensburg, das Bayrische Oberlandesgericht und elf einander widersprechende Gutachter beschäftigt. Über 18 000 Mark hat der mittlerweile früh pensionierte Vater für die Gutachter ausgegeben. »Für geschädigte Patienten«, sagt er heute, »führt der gesundheitliche Schadensfall fast ausnahmslos zum sozialen Abstieg.«

Laien haben schon deshalb kaum Chancen auf Genugtuung, weil sie an ärztliche Unterlagen nur schwer herankommen. Einer der Gutachter im Fall Schedlbauer, der Direktor der Abteilung für Spezielle Neurochirurgie der Universitätskliniken des Saarlandes, Ludwig Auer, rügte mehrfach die miserable Aktenlage.

Medizinjuristen wie der Hamburger Anwalt Jürgen Schacht kennen die Suche nach angeblich verlorenen Dokumenten nur allzu gut: Schacht hat so manches Krankenhaus verklagt, um entscheidende Papiere zu bekommen. Viele Krankenakten seien allerdings kaum mehr als »Ansammlungen von Schriftzeichen längst untergegangener Kulturen«.

Weil deutsche Ärzte ihre Leistungen mit den kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen, wissen selbst die Krankenkassen meist nicht, wer was mit ihren Versicherungsnehmern angestellt hat. »Es ist eine Katastrophe, dass wir über die einzelne Krankengeschichte so gut wie nichts wissen«, sagt Horst Schubert, als Gruppenleiter der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) zuständig für Regressfälle. Weil auf diese Weise Ärzte eben auch manchen Pfusch vertuschen könnten, ergänzt Patientenanwalt Funke, »kann sich ein Arzt an seinen Fehlern auch noch dumm und dämlich verdienen«.

Nun aber wachen die Kassen auf: Sie wollen »die Qualität der Behandlung verbessern«, so ein Papier der Barmer Ersatzkasse. Intern geben Kassenfunktionäre zu, dass es ihnen natürlich auch darum geht, jenes Geld zu sparen, das sie bisher für Pfusch ausgegeben haben. »Alle Kassen hatten kein rechtes Problembewusstsein«, gibt Regressfachmann Jürgen Ciesla von der Barmer zu, »aber jetzt wollen wir uns zur Speerspitze machen.«

Immerhin kostet die Kassen ein zum Pflegefall therapierter Patient zwischen einer und 1,5 Millionen Mark. Rund 120 Millionen Mark Regressforderungen hat die DAK im vergangenen Jahr an die Ärzteschaft gestellt, aber die Dunkelziffer ist immens hoch: »Unser Problem ist immer noch, dass sich zu wenige Geschädigte bei uns melden«, sagt DAK-Mann Schubert.

Um Abhilfe zu schaffen, hat die Barmer kürzlich in Wuppertal eine bundesweite Hotline für Geschädigte eingerichtet. Die Resonanz war überraschend: Allein im Oktober vergangenen Jahres, das war der erste volle Monat des neuen Dienstes, gingen dort über 1000 Anrufe ein.

Auch Behandlungsfehler-Prozesse wollen die Kassen beschleunigen, unterstützt von der rot-grünen Bundesregierung: Wegen des »hohen Wissens- und Informationsgefälles« und wegen des »hohen Prozessrisikos«, heißt es im Entwurf einer Gesetzesnovelle, würden viele Patienten gar nicht erst versuchen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Werden Patientenrechte gestärkt, dürfte das für Ärzte und Krankenhäuser teuer werden. In den vergangenen Jahren haben Gerichte immer höhere Schadenersatzzahlungen zugesprochen, Standards etablieren sich. So erhielt

* ein 22 Jahre alter Mann nach einer misslungenen Herzoperation in Schleswig wegen der eingetretenen Querschnittslähmung 130 000 Mark zugesprochen;

* eine 54-jährige Frau in Kassel 600 000 Mark, denn nach einer Wirbelsäulenoperation kann sie Beine und Arme nicht mehr bewegen;

* eine Frau in Oldenburg 30 000 Mark, nachdem ihr vorschnell die rechte Niere entfernt worden war.

* eine 20-jährige Frau in Stuttgart 60 000 Mark.

Der Operateur hatte sie bei einer Ab- treibung ohne Zustimmung sterilisiert;

Wenn die Patienten mündiger würden und das »Kundenverhalten gereift ist«, prophezeit Professor Hansis, »werden die registrierten Fehlerzahlen zunächst dramatisch ansteigen«. Doch schon bald würden »Vermeidungsstrategien greifen«, und die Qualität der Behandlung dürfte steigen. Denn jedes Krankenhaus, glaubt Hansis, »hat richtig Angst« vor dem Imageschaden durch Strafverfahren.

Im Fall der Handballerin Ulrike Schmidt sind die Pfuscher mit dem Schrecken davongekommen. Die beiden Anästhesisten aus Marburg haben längst anderswo Karriere gemacht.

Das Verfahren gegen den Facharzt wurde am 1. November nach einem Briefwechsel zwischen Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidiger eingestellt. Die lange Dauer sei »belastend« für den Angeklagten, meinte der Richter.

Bis heute haben Ulrike Schmidts Kinder weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld erhalten. Fehler mache jeder, sagt ihr Bruder Karl-Heinz Mumenthaler - gerade Ärzte, die über Leben und Tod entscheiden, dürften aber nicht »die Angehörigen an der Nase herumführen und dann sagen: Ihr könnt uns ja doch nichts anhaben«.

KLAUS BRINKBÄUMER,

CAROLIN EMCKE, UDO LUDWIG

* Martin Hansis: »Der ärztliche Behandlungsfehler«. ecomedVerlagsgesellschaft, Landsberg; 112 Seiten; 42 Mark.

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