Mischwesen aus der Retorte - DER SPIEGEL
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GENTECHNIK Mischwesen aus der Retorte

Das Europäische Patentamt schützt die Zucht gentechnisch veränderter Menschenembryonen, angeblich »aus Versehen«. Greenpeace vermutet darin einen mutwilligen Tabubruch.
• aus DER SPIEGEL 9/2000
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Drei Millionen Mark kostete es Greenpeace, die Versenkung der Ölplattform »Brent Spar« zu verhindern. Der jüngste Coup der Umweltschützer kam da ungleich günstiger.

39,12 Mark an Gebühren musste Greenpeace-Mitarbeiter Christoph Then zahlen, damit ihm das Europäische Patentamt in München Einsicht in die Schrift Nummer EP 0 695 351 B1 gewährte. Schon der Tippfehler im Titel ("trausgen") ließ vermuten, das heikle Patent sei nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft worden - immerhin geht es um die Zucht gentechnisch veränderter Wesen.

Und tatsächlich stieß Then auf weit mehr als Schreibfehler: Mit dem Schriftstück erteilt das Europäische Patentamt (Epa) der University of Edinburgh ein Patent für die gentechnische Manipulation menschlicher Embryonen. Damit verstößt die Behörde nicht nur gegen ihre eigenen Richtlinien, sondern gerät in Konflikt mit nationalem und internationalem Recht.

Prompt ging unter den Deutschen die »Monsterfurcht« um, wie der Karlsruher Philosoph Peter Sloterdijk spottete. Ganz unbegründet ist die Angst indes nicht: Was das Epa in der vergangenen Woche als ein »Versehen« abtun wollte, hat es in sich.

Das in München erteilte Patent befasst sich auch mit der ethisch fragwürdigen Forschung an humanen Embryonen. Mehr noch, es beschreibt in letzter Konsequenz eine Horrorvision von bisher ungekanntem Ausmaß: die Erschaffung eines gentechnisch veränderten Menschen.

Das so entstehende Wesen gäbe seine manipulierten Erbanlagen an seine Kinder und Kindeskinder weiter - würde das Verfahren je am Menschen verwendet, so wäre damit der weltweit geächtete Eingriff in die Keimbahn vollzogen.

Umso verstörender wirkt es da, dass die blamierten Patentprüfer ihren rechtswidrigen Beschluss aus eigener Kraft nicht mehr korrigieren können. Vielmehr mussten sie darauf hoffen, dass irgend jemand bis Anfang September Einspruch einlegt. Die bayerischen Grünen und Greenpeace haben das vergangene Woche bereits getan; die Bundesregierung will sich ihnen anschließen und so das Patent über die »Isolierung, Selektion und Vermehrung von tierischen Transgen-Stammzellen« stoppen.

Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich eine Methode, mit der Molekularbiologen bereits tausende von gentechnisch veränderten ("transgenen") Mäusen geschaffen haben: Im Verlauf langwieriger Experimente werden zunächst embryonale Zellen gentechnisch verändert. Diese werden dann mit anderen Embryonen verschmolzen, aus den daraus hervorgehenden Mischwesen ("Chimären") schließlich die erwünschten Mutanten gezüchtet (siehe Grafik).

Eine spezielle Variante dieser an Mäusen vielfach praktizierten Methode ließen sich Austin Smith vom Zentrum für Genomforschung an der University of Edinburgh und sein früherer Kollege Peter Mountford, heute Forschungsleiter der Firma Stem Cell Sciences im australischen Melbourne, nun schützen.

Obwohl völlig unsicher ist, ob die Erzeugung von Chimären mit menschlichen Zellen überhaupt funktionieren würde, wollten sich die Forscher die ungeheuerlich anmutende Option offen halten. Ausdrücklich heißt es in dem Patent, die Erfindung beziehe sich »auf alle Tierzellen, insbesondere von Säugetierarten, humane Zellen eingeschlossen«.

Diese Formulierung lässt es selbst für Laien nicht an Eindeutigkeit fehlen. Das Epa beharrt dennoch darauf, die damit befassten Experten hätten den vollen Umfang der in der Patentschrift beschriebenen Ansprüche nicht erkannt und das Schutzrecht irrtümlich vergeben.

Zuzutrauen wäre der Behörde solche Schlamperei. Bereits 1995 hat das Epa gegen die eigenen Richtlinien verstoßen: Die Patentrechtler gewährten ein Patent (EP B 563 144) auf ein Gen für Stressanfälligkeit bei Schweinen. Die Entdecker ließen sich den Einbau dieser Erbanlage in Säugetiere jeder Art schützen - und dazu zählt auch der Mensch. »Das ist wohl durchgerutscht«, kommentierte ein Epa-Sprecher.

An so viel Nachlässigkeit mag Christoph Then von Greenpeace nicht glauben. »Systematisch hat sich das Europäische Patentamt an die Patentierung von Lebewesen herangetastet. Nun dehnt es die Grenzen der Patentierbarkeit Schritt um Schritt aus«, kommentiert er das Gebaren der Behörde, die sich weitgehend selbst kontrolliert.

Der Aktivist hegt zudem den Verdacht, dass das Amt auch eigene Interessen verfolgt: Es finanziert sich ausschließlich über Gebühren, was ihm 1998 einen Gewinn von 250 Millionen Mark bescherte.

Die boomende Biotechnik gehört zu den zukunftsträchtigsten Einnahmequellen. Mehr als 2000 Patente auf menschliche Gene sind beim Epa mittlerweile angemeldet, etwa 300 waren 1998 bereits gültig.

Dabei kann es durchaus dem Glück überlassen sein, ob das Begehren eines Erfinders die Gnade der Behörde findet: Hinter den Glasscheiben des Baus am Isarufer würden Patente aus der Gentechnik oft unterschiedlich eingeschätzt, räumt ein Assistent aus der Abteilung für Biotechnik ein: »Der eine ist toleranter, der andere weniger tolerant.«

In jüngster Zeit scheint sich die Tugend der Toleranz unter Patentprüfern auszubreiten. Dass sich immer häufiger die Befürworter der neuen Biologie durchsetzen, hat sich erst Mitte Januar bestätigt: In aller Stille gewährte das britische Patentamt zwei Patente auf jene Technik, mit der das Schaf Dolly geklont worden ist. Das Schutzrecht bezieht sich keineswegs nur auf tierische Zellen. Vielmehr schließt es ausdrücklich menschliche Embryonen ein, und zwar bis zu einem Stadium von ungefähr 140 Zellen.

»Erstmals hat die Regierung eines Landes erklärt, dass ein Mensch, der durch den Prozess des Klonens entstanden ist, in der frühesten Phase seiner Entwicklung von einem Patentamt als Erfindung anzusehen ist«, wettert der amerikanische Gentechnik-Gegner Jeremy Rifkin.

Nutznießer des Klonschutzes ist das kalifornische Biotechnikunternehmen Geron. Genau wie es die schottischen Forscher mit den Schafzellen von Dolly machten, so wollen nun die Geron-Biologen das Erbgut menschlicher Körperzellen in entkernte Eizellen stecken. Durch dieses »therapeutische Klonen« lassen sich so genannte embryonale Stammzellen (ES-Zellen) heranziehen, wabbelige Zellhäufchen, die zu den begehrtesten Rohstoffen der Biotech-Industrie gehören.

Auch die australische Stem Cell Sciences, die einen Exklusivvertrag mit der University of Edinburgh schloss, hat sich auf die Züchtung menschlicher ES-Zellen spezialisiert. Im Unterschied zu erwachsenen Körperzellen bergen sie noch ein enormes biologisches Potenzial: Sie können sich in jeder der 210 Zelltypen, die man im Körper des Menschen zählt, entwickeln.

Diese Fähigkeit lässt sie wie eine Art Wunderessenz einer zukünftigen Medizin erscheinen: In der Kulturschale, so zumindest der Traum vieler Patienten und Ärzte, ließen sich aus ES-Zellen beispielsweise Lebern oder Herzen für Transplantationen züchten. Ebenso könnten Forscher einen Cocktail frischer Nervenzellen heranreifen lassen, der in den Hirnen von Alzheimer- und Parkinsonpatienten wie ein Jungbrunnen wirken würde.

Noch steckt das therapeutische Klonen in den Anfängen. Bisher müssen sich die US-Firmen die begehrten Embryozellen deshalb in Reproduktionskliniken beschaffen, in denen menschliche Keime als Ausschuss anfallen. Dass beim Beschaffen des Rohstoffs ethische Tabus gebrochen werden, schert die Forscher wenig.

Zu denen, die seit Jahren gegen Verbote kämpfen, gehört eben jener Austin Smith von der University of Edinburgh, der nun das sittenwidrige Patent erhielt. Der Entwicklungsbiologe gibt zu bedenken, dass ein Verbot der Forschung an Embryonen »diese zwar in den USA oder Großbritannien stoppt, nicht aber in Singapur«.

Bereits vor drei Jahren klagte Smith, er müsse sich auf Grund des britischen Rechts mit Embryonen begnügen, die in Fortpflanzungskliniken ausgesondert werden, weil sie ungeeignet sind für eine Implantation in die Gebärmutter. Die Konkurrenz in Singapur hingegen könne auf Embryonen zurückgreifen, die zum Zwecke der Forschung hergestellt werden und deshalb, anders als die Ausschussware aus den Embryonenbanken, vor Gesundheit strotzen.

In Deutschland wären derartige Forderungen undenkbar - wer hier zu Lande Embryonen fürs Forscherlabor herstellt, dem drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Dennoch mehren sich Stimmen, die das strenge Embryonenschutzgesetz lockern wollen.

Die Bundesärztekammer unternahm erst vergangene Woche einen Vorstoß, einer neuen Biotechnik den Weg in die Geburtsmedizin zu ebnen: Nach dem Willen der Ärztefunktionäre soll bald auch in Deutschland möglich werden, was in Belgien, England und den Vereinigten Staaten längst gang und gäbe ist - die genetische Selektion von Embryonen im Reagenzglas (siehe Seite 211).

»Wir haben uns nie über das Embryonenschutzgesetz beschwert, denn bislang gab es keinen guten Grund für Forschung an menschlichen Embryozellen«, sagt Davor Solter vom Max-Planck-Institut für Immunbiologie in Freiburg. »Jetzt aber sollten Experimente erlaubt werden.« Der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Zell- und Gewebezüchtung, Wolfgang Müller-Klieser aus Mainz, fordert, die gesetzlich verbotene Forschung an menschlichen ES-Zellen zumindest staatlichen Labors zu gestatten.

Bis dahin blicken die Deutschen voller Neid auf ihre Kollegen in den Vereinigten Staaten, wo die Öffentlichkeit weit weniger Skrupel anmeldet. Auf der Jahrestagung der American Association for the Advancement of Science (AAAS) - diese größte Wissenschaftskonferenz der Welt endete vorige Woche in Washington D. C. - zählten embryonale Stammzellen zu den heißesten Themen. Die US-Regierung erwägt deshalb, den vielversprechenden Forschungszweig erstmals mit Steuergeldern zu fördern.

Gemeinsam mit dem Stammzell-Pionier John Gearhart und Geron-Chef Thomas Okarma traten nicht nur Ethiker, sondern auch Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums vor ein wohlwollendes Publikum. Unisono schwärmten sie vom ungeheuren Nutzen dieser jungen Forschungsrichtung und erklärten, warum man die ES-Zellen ruhigen Gewissens aus menschlichen Embryonen ernten dürfe.

Lana Skirboll, Direktorin an der US-Gesundheitsbehörde, verkündete: »Wir finden diese Forschung zu wichtig, als dass wir es uns leisten könnten, die öffentlich geförderten Wissenschaftler davon auszuschließen.«

Doch ganz vor Aktivisten sind auch die Amerikaner nicht gefeit: Der Gentech-Gegner Rifkin beantragte beim zuständigen US-Patent and Trademark Office ein Patent für eine Methode, mit der man im Labor Chimären aus Mensch und Schimpanse herstellen kann.

Der Vorstoß zwingt die Patentrechtler in eine ihnen unliebsame Debatte über Ethik und Moral. Erst wand sich die Behörde, dann wies sie das Ansinnen auch deshalb zurück, weil die Erfindung »einen Menschen einschließt«- und begab sich damit in Widerspruch zu früheren Beschlüssen.

Nun hat der umtriebige Rifkin für seine Patentschrift einen Adressaten in München ausgemacht. Dem Europäischen Patentamt steht neuer Ärger ins Haus. JÖRG BLECH, RAFAELA VON BREDOW

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