Spur 16 zur bitteren Wahrheit - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen
Zur Ausgabe
Artikel 62 / 128

VERBRECHEN Spur 16 zur bitteren Wahrheit

Nach 27 Jahren ist es mit Hilfe der Gentechnik gelungen, den gewaltsamen Tod eines 16-jährigen Mädchens im Ulmer Stadtteil Böfingen aufzuklären. Der Täter, ein früherer Mitschüler, geht vermutlich straffrei aus. Von Bruno Schrep
• aus DER SPIEGEL 14/2000
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Donnerstag, 5. April 1973. In Bonn regiert Willy Brandt, als Fußballbundestrainer fungiert Helmut Schön, beliebteste Fernsehsendung ist »Dalli Dalli«. Schlagzeilen künden vom Krach zwischen der deutschen Bundesregierung und dem amerikanischen Präsidenten Richard Nixon und von Steuererhöhungsplänen des Finanzministers Helmut Schmidt.

An diesem Tag, gegen 12.45 Uhr, entdecken Spaziergänger im Ulmer Stadtteil Böfingen ein totes Mädchen. Die 16-jährige Anita Neudert liegt rücklings in der Mulde eines kleinen Wäldchens, teilweise entkleidet, mit Würgemalen am Hals, die Augen offen. »Ich dachte zunächst, da liegt eine Puppe«, erinnert sich einer der Wanderer.

Über ein Vierteljahrhundert blieb das Verbrechen ungeklärt. Erst jetzt, nach 27 Jahren, konnte der Schuldige ermittelt werden.

Seine Überführung ist ein Resultat wissenschaftlichen Fortschritts. Dank neuester Analysemethoden gelang es, aus jahrzehntealten Spuren unverwechselbare Merkmale des Täters herauszufiltern - womöglich erst der Anfang einer dramatischen Entwicklung.

In einer Datenbank des Bundeskriminalamtes sind mittlerweile Spuren von 3350 ungeklärten Straftaten als Zahlencodes gespeichert, jederzeit vergleichbar mit dem so genannten genetischen Fingerabdruck etwaiger Verdächtiger. Zum Abgleich genügt eine Speichelprobe.

Die Vision, nun könnten noch reihenweise ungesühnte Verbrechen - Morde, Vergewaltigungen, Raubüberfälle - aufgeklärt werden, fasziniert nicht nur Kriminalisten und Staatsanwälte, sondern viele Bürger. Doch die Wahrheit, die nach Jahrzehnten ausgegraben wird, ist manchmal nicht nur für den Täter bitter.

In Böfingen hat der späte Ermittlungserfolg alte Narben aufgerissen. In der nach dem Krieg erbauten Trabantensiedlung, in der sich noch heute viele Nachbarn kennen und duzen, sind längst vergessen geglaubte Erinnerungen hochgekommen. Sogar Kinder haben damals die Leiche im Wald gesehen, umringt von Polizisten und aufgeregten Erwachsenen. Die Bilder haben sich eingeprägt fürs Leben.

Bis dahin war in der Siedlung nie ein so schweres Verbrechen verübt worden. Der Tod des Mädchens zerstörte die Illusion von der friedlichen Idylle am Rande der Großstadt, weit weg von Verderbnis und Gewalt.

Verbitterte Bewohner forderten damals öffentlich die Todesstrafe. In Verdacht gerieten die ersten ausländischen Zuzügler, die in Straßen mit Namen wie Pommernweg, Schlesienweg oder Mecklenburgweg Quartier gefunden hatten, und die Obdachlosen, die illegal auf dem örtlichen Abenteuerspielplatz hausten. In der Siedlung entstand ein Klima von Misstrauen und Angst.

Anita Neudert war sehr beliebt. Die Schülerin leitete die Kindergruppe der Kirchengemeinde »Zum guten Hirten« und gehörte zur Jugendclique des Ortes. Das Mädchen galt als bescheiden, gut erzogen und, vor allem, als äußerst zurückhaltend gegenüber den Avancen junger Männer.

Zwar trug sie wie ihre Freundinnen mit Vorliebe Miniröcke oder Hotpants, doch Discothekenbesuche ließen die Eltern nicht zu. Ihren ersten Freund traf sie heimlich.

Die Mitglieder ihrer Clique wundern sich, als Anita Neudert am 4. April gegen 21 Uhr den Jugendtreff »Ponyhof« allein verlässt, darauf besteht, sich nicht wie sonst von einer Freundin begleiten zu lassen. Ihr Nachhauseweg ist zwar kurz, doch es dunkelt schon, und die Straßen sind leer.

Der Waldpfad, an dessen Rand sie am nächsten Tag gefunden wird, gehört nicht zu ihrer Route. Warum nahm sie einen Umweg? Wurde sie gezwungen? War sie verabredet?

Kurz vor ihr hat Otto B. die Kneipe verlassen, ein ehemaliger Klassenkamerad, ebenfalls erst 16, aber schon ein großer, kräftiger Kerl. Ein bisschen zu kräftig, finden manche, denn der Otto weicht keiner Rauferei aus, legt sich schon mal mit Lehrern an und ist stets dabei, wenn die Jugendlichen wilde Streiche aushecken.

Ein guter Schüler ist er nicht, aber ein guter Kumpel, einer, der schon mal mit Älteren am Tresen Bier trinkt oder am Spielautomaten daddelt. Manchmal taucht er auch mit einem seiner jüngeren Brüder auf; in der vielköpfigen Familie, in der mit jeder Mark gerechnet werden muss, wird eisern zusammengehalten. Für die gleichaltrigen Mädchen aus der Jugendclique ist Otto B. jedoch trotz seiner Körpergröße ein kleiner, frecher Junge.

Die letzten Zeugen, die Anita Neudert lebend sehen, beobachten die 16-Jährige in Begleitung eines jungen Mannes, offenbar in bestem Einvernehmen. Das Mädchen ruft ihnen noch ein paar Scherzworte zu, verschwindet dann in Richtung Wäldchen. Ihren Begleiter können die Zeugen in der Dunkelheit nicht erkennen.

Für die Böfinger steht fest: Einer aus ihrer Mitte kann es nicht gewesen sein. Dazu passt, dass die Polizei schon nach Tagen einen 21-jährigen Spanier aus der Ulmer Innenstadt festnimmt, den heimlichen Freund des Mädchens. Der hat kein Alibi und wäscht, als die Kripo klingelt, gerade Blutflecken aus seinem Hemd. Nach einwöchiger Untersuchungshaft kommt der Gastarbeiter wieder frei: Die Blutspuren stammen nicht von Anita Neudert.

Mehr als zwei Monate muss anschließend ein so genannter Berber sitzen, der nahe dem Tatort kampiert hatte und an dessen Kleidung ebenfalls Blutspritzer haften. Doch der Laborbefund entlastet auch ihn.

Weil es an Beweisen fehlt, verdichtet sich in Böfingen ein Gerücht zur Gewissheit: Der Arztsohn aus dem abseits gelegenen Villenviertel war es!

Dem psychisch auffälligen Außenseiter, der nie Kontakte zu den Einheimischen hatte, der das Mädchen nicht kannte, wird das Verbrechen zugetraut: Er ist anders als alle anderen, er gehört nicht dazu. Er soll während eines Zusammenbruchs mehrfach den Namen des Opfers gerufen, sich in einer psychiatrischen Klinik sogar der Tat bezichtigt haben. Bis vor wenigen Wochen glaubten viele Böfinger fest an die Schuld des Sonderlings.

Der Tübinger Kripo-Mann Karl Josef Milles weiß seit langem, dass der Arztsohn unschuldig ist. Der heute 49-Jährige, Mitglied einer Spezialeinheit für ungelöste Kapitalverbrechen, versucht seit 26 Jahren, den Tod Anita Neuderts aufzuklären.

Schon 1974, als junger Kommissar, hat er in Böfingen über 150 Personen vernommen: alle Mitschüler des Mädchens, alle Mitglieder der Jugendclique, alle Anwohner, alle Gäste des »Ponyhofs«.

Wieder und wieder studiert er in den folgenden Jahren die Protokolle. Er kennt die Alibis, manche Passagen aus den Vernehmungen kann er auswendig zitieren. Er weiß auch, dass Otto B. damals unwiderlegbar erklärt hat, er sei schon früh zu Hause gewesen, die Mutter könne es bestätigen.

Der scheinbar aussichtslose Fall lässt dem Beamten keine Ruhe. Auch als die Akten längst im Staatsarchiv ausgelagert sind, überprüft er abermals Aussagen, nimmt Nachvernehmungen vor - ohne Erfolg.

Seine Hoffnungen konzentrieren sich zuletzt auf die Spur Nummer 16: einen winzigen Spermafleck auf der dunkelgrünen Hose des Opfers.

Diese Spur hatte 1973 noch nicht ausgewertet werden können. Erst in den neun-

ziger Jahren gelingt es, aus kleinsten Partikeln von Blut, Speichel oder Sperma einen Code herauszufiltern, der mit großer Sicherheit nur auf einen Menschen passt.

Schon 1993 und 1996 schickt Kommissar Milles die Hose ins Labor des Stuttgarter Landeskriminalamtes - vergebens. Erst 1999 schaffen es die Chemiker, Spur Nummer 16 zu entschlüsseln. Der Fleck deutet mit der Wahrscheinlichkeit von 1 : 3,3 Millionen auf eine bestimmte Person.

Doch auf welche? Milles geht seine alten Listen durch. Etliche der früher Verdächtigten sind längst tot, andere leben im Ausland. 125 bleiben übrig. Die bittet der Kommissar im Januar dieses Jahres zum freiwilligen Speicheltest. 124 melden sich. Ergebnis: keine Übereinstimmung. Einer fehlt: Otto B.

Der 44-Jährige ignoriert die Aufforderung, wird im Februar telefonisch angemahnt. »Ich habe die Geschichte total verschwitzt«, entschuldigt er sich, vereinbart einen neuen Termin: »Also bis nächsten Donnerstag.« Dann schneidet er sich die Pulsadern auf. Gerettet wird er spät, Kollegen finden ihn kurz vor dem Verbluten in seinem Auto. Tage danach entschließt sich Otto B. zu einem Schritt, den er offenbar mehr gefürchtet hat als den Tod.

»Ich habe Anita Neudert umgebracht«, gesteht er dem Ulmer Rechtsanwalt Heinrich Borst, in dessen Kanzlei er Zuflucht sucht. »Ich habe es nicht gewollt.«

Stockend, in Satzfetzen redend, immer wieder Pausen einlegend, schildert er, was sich damals aus seiner Sicht ereignet hat: Ja, er sei mit dem Mädchen verabredet gewesen. Ja, sie seien gemeinsam zum Wäldchen gegangen. Ja, sie hätten auf dem Waldboden miteinander geschlafen. »Plötzlich hab ich ihr den Hals zugedrückt, so lange, bis sie nicht mehr atmete. Dann bin ich weggelaufen.«

»Wie konnten Sie damit 27 Jahre leben?«, fragt der Anwalt.

Otto B. antwortet: »Ich habe versucht, mich nicht zu erinnern.« Jeden Gedanken an damals habe er verscheucht - bis die Vorladung zum Test gekommen sei.

»Und haben Sie sich nie jemandem offenbart«, fragt der Anwalt weiter. »Nie.«

Der Wunsch nach einem ganz normalen Leben, trotz der Schuld, hat sich für Otto B. jedoch als Illusion erwiesen: Der Versuch zu verdrängen ist immer wieder gescheitert.

»Ich hatte seit langem das Gefühl, dass er etwas mit sich herumschleppt«, sagt einer seiner Brüder. Der Älteste, der früher auch immer der Lauteste und Lustigste gewesen sei, habe sich schon als Heranwachsender, mit 17 oder 18, völlig verändert. »Wenn wir feierten, saß er oft in einer Ecke und grübelte.«

Otto B.s erste Ehe, er selbst ist gerade Anfang 20, scheitert schnell. Der kleine Sohn bleibt bei der Mutter. Otto B. beginnt zu trinken, muss später in eine Entziehungskur.

Die zweite Ehe, aus der eine Tochter hervorgeht, hält immerhin fast 18 Jahre. Trotz der langen Gemeinsamkeit vermisst die Ehefrau oft jenes uneingeschränkte Vertrauen, das sie von einem Partner erwartet. Wenn sie Nähe sucht, zieht sich Otto B. zurück. Über Gefühle spricht er nicht.

Ein oder zwei Mal deutet er an, dass ihm vor langer Zeit etwas Furchtbares passiert sei. Aber was, will er nicht verraten.

Stattdessen stürzt er sich in Arbeit. Obwohl er früher nicht als besonders fleißig galt, die Hauptschule vorzeitig verließ, zeitweise als Hilfsarbeiter jobbte, entwickelt er sich zum geradezu besessenen Malocher.

In einer Neu-Ulmer Möbelfirma bringt er es zum Lagerleiter. Auch samstags und sonntags fährt er in die Firma, brütet stundenlang über Kalkulationen, packt auch selbst mit an. Der Chef schätzt seinen Einsatz, die Untergebenen loben seine Fairness - ein perfekt funktionierender Mitarbeiter, dem niemand sein Geheimnis anmerkt.

Am 17. Februar offenbart sich Otto B. der Staatsanwaltschaft. In einem kurzen, gemeinsam mit seinem Anwalt verfassten Geständnis nennt er sein Motiv: Das 16jährige Mädchen habe ihn damals nach der Umarmung verhöhnt, sich über seine Fähigkeiten als Liebhaber lustig gemacht und ihn damit zu einer Kurzschlussreaktion gereizt - eine Version, die schwer zu widerlegen und von juristischer Brisanz ist.

Folgt die Staatsanwaltschaft B.s Darstellung, muss die Gewalttat als Totschlag gewertet werden. Der jedoch ist - im Gegensatz zum Mord - nach 20 Jahren verjährt. Konsequenz wäre die Einstellung des Verfahrens, Otto B. würde nicht mehr bestraft.

Dafür spricht viel. Um einen Mord nachzuweisen, etwa zwecks Befriedigung des Geschlechtstriebs oder zur Verdeckung einer Straftat, fehlt es an Zeugen und Indizien. Otto B. müsste sich in Widersprüche verwickeln oder sich mit neuen Fakten belasten - tatsächlich will er jedoch nicht mehr aussagen. Der Speicheltest hat sein Geständnis bestätigt.

Ein Prozess wäre kompliziert: Weil er 1973 erst 16 Jahre alt war, greift Jugendstrafrecht. Wie sollte ein Urteil ausfallen, das der Tat gerecht wird und außerdem die vorgeschriebene erzieherische Wirkung - auf einen heute 44-Jährigen - ausübt?

Ein stets gefährlicher Sexualverbrecher, da sind sich die Ermittler sicher, ist Otto B. nicht. Seit der Tat war er nie mehr mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. »Triebtäter fallen aber immer wieder auf«, sagt der Staatsanwalt.

Dass dem Tod ihrer Tochter keine Sühne folgen soll, können die Eltern, inzwischen alte Leute, nicht verstehen. Jahrzehnte hatten sie sich einen Fahndungserfolg gewünscht, jetzt fühlen sie sich von der Justiz betrogen. Auch der Bruder des Opfers, der Otto B. noch aus der Jugendclique kennt, kann diese Realität schwer akzeptieren. »Um Wut und Trauer zu verarbeiten«, sagt er, »reicht ein Leben nicht aus.«

Die bittere Wahrheit, die Spur 16 so lange barg, quält auch die Angehörigen des Täters. Otto B.s Brüder leben mit ihren Familien noch in Böfingen, trauen sich aus Angst vor Fragen und Blicken kaum noch aus den Wohnungen. Ihrer betagten Mutter, die in einem Altenzentrum lebt, haben sie die schlimme Neuigkeit zunächst verschwiegen; doch inzwischen wurde auch sie mit der Schuld ihres Ältesten konfrontiert.

Bestraft ist auch Otto B. Zwar muss er nicht ins Gefängnis. Doch seine Existenz ist ruiniert. Die neue Firma, bei der er erst vor ein paar Monaten eingestiegen war, hat ihn gefeuert. Wegen schwerer Depressionen muss er psychiatrisch behandelt werden. Alte Freunde haben sich von ihm losgesagt. In seinem Heimatort Böfingen kann er sich nicht mehr blicken lassen.

Fest zu ihm hält bisher seine Tochter. Per E-Mail sendet sie ihm kleine Briefe, macht ihm Mut durchzuhalten.

Das Mädchen ist 16 Jahre alt.

* Mit der Hose des Opfers.* Mit zwei ehemaligen Freundinnen von Anita Neudert.

Zur Ausgabe
Artikel 62 / 128