Rettungsringe für böse Kids - DER SPIEGEL
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JUGENDLICHE Rettungsringe für böse Kids

Die Jugendkriminalität steigt dramatisch. Polizei, Justiz und Jugendämter sind überfordert. Stuttgarts »Haus des Jugendrechts« zeigt, wie Strafverfolgung besser klappt: mit Kooperation.
• aus DER SPIEGEL 46/2000
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Eine Schrecksekunde lang zögert die Staatsanwältin: Soll sie dieser verwahrlosten Gestalt wirklich die Hand geben? Doch dann überwindet Rosa-Maria Wolff ihre Angst vor Krätze, greift nach der schmutzigen Hand - und zieht das Mädchen zurück ins Leben.

Das war vor einem halben Jahr; heute sieht Daniela** genauso rührend aus wie andere 14-jährige Girlies: hautenge Klamotten, und an Fingern und Augen glitzert es wie in der Disco. Nur die Narben am Unterarm erinnern noch an früher - Rasierklingenschnitte aus ihrem ersten, ihrem dreckigen Leben.

Sehr ruhig erzählt sie von damals. Manchmal verstummt sie und fixiert ihre Plateauschuhe. Die ganze Geschichte kann sie nicht erzählen. Das ist ihr zu peinlich.

Bis März war Daniela ein Straßenkind. Sie hat in Parks übernachtet, ist bei Fremden untergeschlüpft, hat Essen und Kleidung geschnorrt und geklaut. Einige ihrer Freundinnen gingen auf den Strich, ihre Freunde, die meisten wie Daniela kurdischer Herkunft, lebten auf Springmessers Schneide. Dutzende Male meldete ihre Mutter sie in den vergangenen zwei Jahren als vermisst, Dutzende Male griff die Polizei sie auf, aber ohne das Stuttgarter »Haus des Jugendrechts« (HdJ) wäre sie wohl für immer verloren gegangen.

Das HdJ ist ein in Deutschland einmaliges Strafverfolgungsmodell. Das Prinzip ist schlicht, die Wirkung groß: Unmittelbar nachdem ein junger Täter aus dem oder im 64 000-Einwohner-Stadtteil Bad Cannstatt erwischt worden ist, kümmern sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe um ihn - und das gleichzeitig. Dazu sind die Behörden im selben Gebäudekomplex untergebracht; nur das zum HdJ gehörende Amtsgericht ist woanders.

Die baden-württembergischen Ministerien der Justiz und des Inneren sowie die

Stadt Stuttgart haben das HdJ für drei Jahre bewilligt. Die Zwischenbilanz nach einem Jahr ist positiv, das Modell könnte in Deutschland Schule machen, denn es herrscht Bedarf: Die Zahl der registrierten tatverdächtigen Kinder hat sich von 1993 bis 1999 nahezu verdoppelt (von 88 276 auf 150 626), die der jugendlichen Delinquenten um rund 43 Prozent erhöht. Gleichzeitig ist die Gewalt unter Minderjährigen regelrecht explodiert: Bei Kindern stieg sie seit 1991 um rund 400 Prozent, bei Jugendlichen um 255 Prozent.

Im normalen Strafverfahren werden solche bösen Kids zur Akte. An der arbeiten sich nacheinander die Instanzen ab: Erst ermittelt die Polizei, danach die Staatsanwaltschaft, dann folgen die Sozialarbeiter von der Jugendgerichtshilfe und am Ende die Jugendrichter. Darüber vergehen Monate, in denen die kleinen Ganoven sich selbst überlassen sind. Und oft kommt dann nur ein Formblatt: Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Seitdem Staatsanwältin Wolff im HdJ arbeitet, übernimmt sie dagegen häufig die Vernehmung selbst, bestellt Eltern ein, ermahnt - und erledigt dabei ihre Verfahren in Rekordzeit: mehr als die Hälfte binnen einer Woche. Wolff verschickt auch keine Formbriefe: Wenn sie ein Verfahren einstellt, kennt der Betroffene den Grund. Daniela hat heiligen Respekt vor ihr.

Das Mädchen hat alle im HdJ Nerven gekostet. Am meisten vielleicht Joachim Mathiasch. »Von überall haben wir ihr Rettungsringe zugeworfen«, sagt der Polizeibeamte, »aber das Mädle wollte nicht.« Mathiasch überredet den Schulleiter, die Dauerschwänzerin nicht rauszuwerfen. Er hält Kontakt zu ihrer Mutter, einer Kellnerin im Schichtdienst, die mit dem Mädchen und dem kleinen Bruder überfordert ist. Und er spricht immer wieder mit der Ausreißerin, die ihn anfangs »hasste«, wie sie heute sagt.

Dabei war ihr Polizeikontakt ein Notruf. Am 23. März stellt sich Daniela selber; weinend gesteht sie, sie habe einem anderen Mädchen »die Jacke abgezogen«. Sie sei bei einem Streit ausgeflippt.

Die Staatsanwältin bleibt hart: Das Mädchen ist 14, damit strafmündig, und es hat nicht nur geklaut, es hat Gewalt angewendet, also geraubt. Weil es keinen festen Wohnsitz hat - oft lungert es mit der Clique auf einer Fußgängerbrücke am Bad Cannstatter Wilhelmsplatz herum -, besteht Fluchtgefahr. Wolff beantragt zwei Wochen U-Haft. Dass die bearbeitende Staatsanwältin die Haft erwirkt, ist eine Spezialität des Hauses. Sonst macht das der Haftstaatsanwalt.

Der zweite Schritt ist mühsamer: Wohin mit der »Dauerabgängigen«, wie eine wie sie im Polizeijargon heißt? »In dieser verfahrenen Situation zeigt sich die Stärke des Hauses«, meint Jugendrichterin Iris Käppler-Krüger. Während Danielas Haft laufen im HdJ die Drähte heiß. Wie in der Schule, wenn Lehrer über einen Störenfried beraten, brüten Vertreter von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt in »Fallkonferenzen« über das Problemkind, dessen U-Haft noch mal verlängert wird.

»Auf einmal vermisste ich dort meine Mutter«, erinnert sich das Mädchen an den Schock seines Lebens, »mehr als die Clique.« Das ist neu. »Einen ganzen Tag zu Hause zu verbringen, ohne meine Freundinnen, war für mich vorher unvorstellbar.« Jedes Mal, wenn sie vom Gefängnis aus ihre Mutter anruft, fragt sie nach der Clique. Aber niemand fragt nach ihr; nicht einmal auf ihren Brief reagieren die treulosen Komplizen. »Da bin ich aufgewacht.«

Was dann passiert, klingt wie ein Märchen: Die Teenie-Täterin bereut und schreibt noch aus der Haft Entschuldigungen an das Opfer ihres Raubs und an ihre Mutter. Die gibt der schwierigen Tochter noch eine Chance daheim, mit dem Versprechen vom HdJ, dass Daniela in der Zeit, wenn die Mutter arbeitet, betreut wird. Das Gericht entlässt die Räuberin mit 20 Stunden Arbeitsauflage. Sie wird »resozialisiert": morgens in der Schule, nachmittags von der Streetworkerin. Das geläuterte Girlie zieht mit; die Betreuung könne es »echt empfehlen«.

Daniela ist der Paradefall des Hauses. 509 Tatverdächtige unter 21 Jahre wurden im ersten Jahr betreut, nur 6 davon landeten im Knast. Das liegt auf der soften Linie des Kieler Jugendstrafrechtlers Heribert Ostendorf, dessen Ergebnisse bestätigen: Je härter die Sanktion, desto höher die Rückfallquote. Das größte Problem der Strafverfolgung ist Ostendorf zufolge nicht mangelnde Härte, sondern mangelndes Reaktionsvermögen des Staates. »Es dauert regelmäßig zu lange«, klagt der Experte.

Deshalb werden die lahmen Mühlen der Gerechtigkeit nicht nur in Stuttgart angekurbelt: In einigen Städten - etwa Flensburg, Krefeld, Wiesbaden - nutzen die Strafverfolgungsbehörden das so genannte vorrangige Jugendverfahren für Fälle mit »Signalcharakter«.

Wie für einen Jugendlichen, der Ende 1998 zusammen mit Kumpanen im hessischen Flörsheim einen Mitschüler an einen Baum kettete und auf seiner Haut Zigaretten ausdrückte. »Da fuhr der Staatsanwalt persönlich mit der Akte zum Richter«, erzählt Wolfram Schädler vom hessischen Justizministerium, »vier Wochen nach der Tat kam der Haupttäter in Jugendarrest, und der Ort atmete auf.« In vielen Bundesländern tagen Arbeitsgruppen zum Jugendstrafrecht oder so genannte Beschleunigungskonferenzen wie in Hamburg.

Dazu kommt ein flexiblerer Umgang mit der Bestrafung. Bei geringfügigen Straftaten können Verfahren informell erledigt werden. Mit Entschuldigungsgesprächen, gemeinnütziger Arbeit, Anti-Gewalt-Training oder, speziell für Ladendiebe, Rollentausch-Spielen mit Kaufhaus-Mitarbeitern. In Berlin, Sachsen, Hamburg oder Schleswig-Holstein organisiert die Polizei zusammen mit den Eltern, der Schule oder der Jugendhilfe diese Programme und informiert hinterher die Justiz, die solche Verfahren dann einstellen kann.

Dass diese Bemühungen nicht wirkungslos verpuffen, zeigt das Beispiel Hamburg: Während 1996 zwischen Tat und Gerichtsverhandlung im Durchschnitt 302 Tage vergingen, waren es 1999 nur noch 196 Tage.

Das Beispiel zeigt aber auch, wie viel weiter das HdJ-Modell geht. Nicht nur, weil hier im Schnitt ein Täter nur etwa halb so lange auf seine Verhandlung warten muss - 102 Tage -, sondern vor allem, weil statt Monaten nur Minuten vergehen, bis die Staatsanwaltschaft eingeschaltet ist und dem Täter die rote Karte zeigt.

Das Modell HdJ hat deshalb Fans. Karin Schubert (SPD), Justizministerin in Sachsen-Anhalt, würde es »lieber heute als morgen« kopieren. Thüringen hat im September mit dem Modellprojekt »Jugendstation« in Gera ein ähnliches Haus gegründet; allerdings ist das Amtsgericht hier noch nicht eingebunden. Und demnächst will Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) das HdJ inspizieren.

In der Praxis knirscht es aber schon mal in der behördlichen Teamarbeit. »Anfangs wollten die Polizisten uns für ihre Zwecke einspannen«, erzählt Jugendgerichtshilfe-Chef Donald Bieß, »die wollten etwa sensible Familiendaten haben.« Ein Datenschützer musste da die Fronten klären.

Heute lobt Polizeimann Mathiasch, »dass wir hier mitbekommen, was aus den Tätern wird«. Und auch Jugendrichterin Käppler-Krüger ist begeistert. Die Fälle vom HdJ seien stets »taufrisch«. Sonst sei ihr Job oft »frustig": »Da kriege ich Schlägereien von 1999 auf den Tisch.« Wunder vollbringen kann aber auch das HdJ nicht. Beispiel: Roland, 16. Nachdem ihn die Staatsanwältin ins Gebet genommen hatte, entschuldigte sich der Schläger bei den zwei älteren Männern, die er im Suff schwer verletzt hatte. Die HdJ-Institutionen bauten Roland eine goldene Brücke in die Zukunft: Seine Strafe, 100 Arbeitsstunden und ein Jahr auf Bewährung, dürfe er im Rahmen seiner Koch-Ausbildung ableisten.

Aber der Hauptschüler, der durchdrehte, als er erfuhr, dass »Papa« nur sein Stiefvater ist, trat die Lehre gar nicht erst an. ANNETTE BRUHNS

* Mit Vertretern von Polizei und Jugendgerichtshilfe. ** Namevon der Redaktion geändert.

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