BEUTEKUNST »Wir sind gescheitert«
SPIEGEL: Herr Schmidt, Sie haben dem neuen Kultur-Staatsminister Julian Nida-Rümelin Ihren Rückzug aus der »Fachgruppe Museen« bei der deutsch-russischen Regierungskommission zur Rückführung von Kulturgut - populär: Beutekunst - mitgeteilt. Resignation?
Schmidt: Ich ziehe die Summe aus den Erfahrungen von acht Jahren. Die Arbeitsgrundlage der Fachgruppe ist entfallen, seit die Duma und das russische Verfassungsgericht sich über die Rückgabeverträge von 1990 und 1992 hinweggesetzt haben - und seit beide Bundesregierungen auf diese Vertragsverletzung nicht energisch reagiert haben. Ich erwähne nur, dass Deutschland weiter finanzielle Hilfe geleistet hat, als ob nichts geschehen wäre.
SPIEGEL: Voriges Jahr sind immerhin 101 grafische Blätter der Bremer Kunsthalle aus Moskau zurückgekommen, über Kirchenfenster aus Frankfurt (Oder) wird anscheinend aussichtsreich verhandelt.
Schmidt: Das Bremer Beispiel ist ein Sonderfall, weil die Kunstwerke sich lange in der deutschen Botschaft befanden. Die Russen haben nur endlich dem Transit zugestimmt. Und das Eigentum von Religionsgemeinschaften wie der Frankfurter Mariengemeinde ist sogar im Duma-Gesetz von der Aneignung durch den russischen Staat ausgenommen.
SPIEGEL: War alle Arbeit der Fachgruppe umsonst?
Schmidt: Wir sind gescheitert. In keinem Fall haben wir eine Rückgabe erreicht.
SPIEGEL: Jetzt rühmen Sie die Rückgabe sowjetischer Kunstbeute an die Museen der DDR um 1958. War diese Aktion zur Aufwertung Ulbrichts nicht halbherzig?
Schmidt: Es sind nur Restbestände in der Sowjetunion geblieben, meist wohl versehentlich. Bibliotheken und Archivbestände, auch solche der Museen, wurden allerdings generell nicht zurückerstattet, ebenso wenig wie Privatbesitz oder Bestände aus West-Berlin und aus Bremen.
SPIEGEL: Der Bundeskanzler proklamiert »phantasievolle Lösungen« der Kulturgut-Rückführung. Was erwarten Sie davon?
Schmidt: Phantasie ist immer gut. Aber für die Frankfurter Kirchenfenster sollte sie nun wirklich nicht nötig sein. Vor allem muss die Regierung, aber auch die ganze öffentliche Meinung langfristig an dem Anspruch auf international gesichertes Recht festhalten.