Kind in der Warteschleife - DER SPIEGEL
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MEDIZIN Kind in der Warteschleife

Der Bonner Frauenarzt Hans van der Ven über Lagerfristen für Eizellen, Mediziner als Karrierehelfer und das neue Problem »alte Mutter«
• aus DER SPIEGEL 4/2001
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Neun Jahre lang hatte eine befruchtete Eizelle in einem Gefrierschrank der Uni Bonn gelagert. Dann erst wurde sie von Hans van der Ven, 45, der Mutter eingepflanzt. Weltweit zum ersten Mal kam nun nach derartig langer Eizellen-Lagerzeit ein gesundes Baby, Paul, zur Welt. -------------------------------------------------------------------

SPIEGEL: Professor van der Ven, wie alt war Baby Paul eigentlich am Tag seiner Geburt: neun oder null Jahre?

Van der Ven: Genauso alt wie andere Babys auch, denn das Lebensalter wird von der Geburt an gerechnet. Das deutsche Gesetz verbietet das Einfrieren von Embryonen. Deshalb haben wir Baby Paul im so genannten Vorkernstadium eingefroren, das heißt, als Eizelle, in die zwar schon ein Spermium eingedrungen war, aber in der die Kernverschmelzung noch nicht stattgefunden hatte. Erst nach der Verschmelzung gilt eine befruchtete Eizelle bei uns als neues Individuum.

SPIEGEL: Pauls Mutter ist 39. Könnte Ihr Verfahren auch bei 50- oder gar 60-jährigen Frauen gelingen?

Van der Ven: Im Prinzip ja, aber ich hielte das nicht für wünschenswert. Speziell bei dieser Patientin war es gar nicht vorgesehen, die Eizellen so lange aufzuheben. Aber dann gab es persönliche und medizinische Probleme, die es dem Paar unmöglich machten, die Eizellen früher zurückzusetzen.

SPIEGEL: In Italien oder den USA gab es bereits Schwangerschaften von 60-Jährigen.

Van der Ven: Ja, weil sie sich dort Spendereizellen einpflanzen lassen dürfen. In Deutschland war das Problem »alte Mutter« bisher kein Thema. Die legale Möglichkeit, Eizellen, wie in diesem Fall, noch nach vielen Jahren zurückzusetzen, schafft da theoretisch eine neue Situation.

SPIEGEL: Und praktisch?

Van der Ven: Wir haben uns natürlich auch gefragt: Was hätten wir getan, wenn Pauls Mutter noch später zu uns gekommen wäre? Spätestens mit Pauls Geburt hat sich, was die Altersgrenze nach oben angeht, eine Gesetzeslücke aufgetan. Ich fände es sinnvoll, sie beim Alter von 45 Jahren zu schließen, weil schwangerschaftsbedingte Komplikationen wie erhöhter Blutdruck, eine verminderte Plazenta-Durchblutung mit kleinerem Kind oder Thrombosenbildung mit zunehmendem Alter häufiger auftreten.

SPIEGEL: In einigen Ländern dürfen befruchtete Eizellen oder Embryonen nur begrenzt aufbewahrt werden. Steigt das Risiko von Missbildungen beim Kind?

Van der Ven: Paul ist zwar gesund, aber das beweist noch nicht, dass befruchtete Eizellen unbegrenzt lagerfähig sind. In Deutschland gibt es keine Aufbewahrungsfristen für eingefrorene Eizellen, aber normalerweise lagern wir sie selten länger als ein, zwei Jahre. Die Kinder, die dann geboren werden, haben kein größeres Risiko für Fehlbildungen als ganz normal gezeugte Kinder. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass es mit aufgetauten Eizellen überhaupt zu einer Schwangerschaft kommt, ist sehr gering: 1999 zum Beispiel entstanden bundesweit aus 2755 eingesetzten Eizellen 367 Schwangerschaften. Danach gehen viele noch durch eine Fehlgeburtenrate von 25 bis 30 Prozent verloren - eine Art Selektionsmechanismus der Natur.

SPIEGEL: Einige frohlocken trotzdem schon, das Frost-Verfahren biete einen Ausweg für berufstätige Frauen: Kind auf Eis legen, einen Posten als Abteilungsleiterin ergattern, Kind auftauen, Mutter werden.

Van der Ven: Der Glaube an die beliebige Planbarkeit der Schwangerschaft ist bei vielen Paaren heute schon stark ausgeprägt. Wir sehen in unserer Praxis täglich Patientinnen, die sich erst um die Karriere gekümmert haben und hinterher das Gefühl haben, die Jahre liefen ihnen davon. Natürlich ist das Kind in der Warteschleife noch eine sonderbare Vorstellung. Aber ich halte es für denkbar, dass es so kommen könnte. Eizellen haben in jungen Jahren einfach ein besseres Potenzial als in höherem Alter.

SPIEGEL: Bisher verlangte die Frage nach Vereinbarkeit von Karriere und Kinderwunsch eher gesellschaftliche oder politische Antworten. Lösen nun die Reproduktionsmediziner das Problem?

Van der Ven: Ich würde das nicht als Routinemethode propagieren wollen, aber die Medizin wäre grundsätzlich in der Lage, dieses Angebot zu machen, vorausgesetzt, die Gesellschaft will es überhaupt. Ob eine Patientin sich ihre Eizellen mit 30 einfrieren lässt, um sie mit 40 zurücksetzen zu lassen, wäre dann ihre eigene Entscheidung.

SPIEGEL: Haben Kinder nicht ein Recht auf Eltern im naturgegebenen Alter?

Van der Ven: Auch wenn das manchen schon altmodisch erscheinen mag: Ich denke, dass Eltern eine Verpflichtung dem Kind gegenüber haben. Deswegen sollten sich die Mediziner bei der künstlichen Befruchtung an den relativ engen biologischen Lebensgrenzen orientieren, die wir nun mal haben.

SPIEGEL: Neun Jahre zwischen Zeugung und Geburt sind eine lange Zeit. Was geschieht, wenn die Partner längst geschieden sind?

Van der Ven: Nach deutschem Recht sind die Eizellen Eigentum beider Partner. Sie müssen gemeinsam entscheiden, ob sie eingesetzt oder vernichtet werden sollen.

SPIEGEL: Wenn sie sich nicht einigen können, muss die Eizelle dann auf ewig konserviert werden?

Van der Ven: Das ist eine gute Frage. Es wäre in der Tat eine unklare Situation, in der wohl im Einzelfall ein Richter entscheiden müsste. Allerdings kostet die Konservierung pro Monat bis zu mehreren hundert Mark Lagergebühr. Insofern reduziert sich der Wunsch der meisten Eltern nach einer Langzeitlagerung ohnehin.

INTERVIEW: BEATE LAKOTTA

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