PROSTITUTION »Das bringt uns gar nichts«
Neun rote Laternen und elf große, leuchtende Herzen weisen am Abend den Weg ins »Herz As«, ein Nobelbordell an der Triebstraße im Münchner Norden. »In ist, wer drin ist«, steht in großen Lettern an den Mauern des Etablissements, aber an diesem Tag sind die meisten draußen geblieben. Nur vier Frauen kuscheln sich in den Sitzecken an Freier und säuseln ihnen etwas über Techniken und Preise ins Ohr.
Entsprechend schlecht gelaunt ist der durchtrainierte Mittvierziger mit Goldkettchen um den Stiernacken, der wie eine Karikatur des Milieus wirkt. Er stellt sich, sehr bescheiden, als Hausmeister vor und klagt über die »Arbeitsmoral der Mädchen«. Sie werde »immer schlechter«, andauernd nähmen »die« sich frei. Wenn nun noch »dieser Quatsch mit den Arbeitsverträgen« komme, »dann machen die blau und arbeiten in der Zeit bei der Konkurrenz«.
Auch im nahen Bordell »Leierkasten« ist niemand gut auf das im Januar in Kraft getretene »Gesetz zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten« zu sprechen. »Das bringt uns gar nichts«, sagt die Hure Claudi.
Mit ihrer Kritik steht die stolze Münchnerin, zu deren Erwerbsbiografie der Dienst an etwa 20 000 Männern in 22 Berufsjahren gehört, nicht allein. Gegen die Stimmen der Union verabschiedeten die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen, FDP und PDS Ende vergangenen Jahres ein schwammig formuliertes Gesetz, mit dem die Prostitution als Beruf anerkannt wurde - doch landauf, landab entpuppt sich das neue Recht als Flop.
Zwar können Huren ihren Lohn nun von renitenten Freiern einklagen und mit ihren Chefs Arbeitsverträge schließen, in denen Urlaubs- und Rentenanspruch verbrieft
sind. Nur: Niemand tut es. Den Organisationen der Prostituierten ist bundesweit kein einziger Fall bekannt.
Auch das federführende Bundesfamilienministerium zog eine schonungslose Bilanz, nachdem Pächter und Prostituierte, Politiker und Ministeriale im Februar bei einem Workshop in Bonn über erste Erfahrungen berichtet hatten. Der Anteil von Huren mit Arbeitsverträgen werde »zumindest in der nächsten Zeit gering« sein, heißt es in einem internen Protokoll.
Kenner der Szene sind nicht überrascht. Das gut gemeinte Paragrafenwerk gehe »an der Wirklichkeit des Gewerbes völlig vorbei«, sagt Detlef Ubben, Chef der Abteilung Milieukriminalität im Hamburger Landeskriminalamt.
Auch Prostituierte halten das Gesetz für praxisfern. Den Freierlohn vor Gericht einzuklagen sei »eine völlig verrückte Idee«, meint die Hamburger Hure Helen, 27. »Wer nicht mit Vorkasse arbeitet, ist einfach zu blöd für diesen Job.«
Mit krimineller Energie profitieren gar inzwischen einige Bordellbetreiber davon, dass, so die Berliner Edelprostituierte Stefanie Klee, »Hurenorganisationen und Ministerien vergessen haben, über das Gesetz zu informieren«. Elke Rehpöhler, Sozialarbeiterin bei der Bochumer Huren-Hilfe »Madonna«, kennt örtliche Milieugrößen, die Frauen am Tag 10 Euro Wäschegeld abluchsen oder auch monatlich 50 Euro für »Abgaben« - mit Hinweis auf »die neue Gesetzeslage«.
Von den neuen Möglichkeiten wollen die Frauen auch nichts wissen. Denn: In Arbeitsverträgen müssten sie ihre Identität preisgeben, und genau das schätzen die Biggis, Trixis und Monis des Gewerbes nicht, sie wollen Schwarzgeld verdienen. »Ich zahle genug Steuern«, sagt die Studentin Petra, 25, aus dem Berliner Premium-Puff »Café Pssst!« - und meint damit Abgaben »für Tabak und Benzin«.
Die hehre Absicht des Gesetzes, Prostituierten den Zugang zur Kranken-, Renten-Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu eröffnen, wird von den Sex-Dienstleisterinnen nicht goutiert. Soziale Sicherheit steht nicht hoch im Kurs auf dem Strich - schon gar nicht bei den drogenabhängigen Dirnen und den illegal in Deutschland lebenden ausländischen Prostituierten, die zusammen etwa die Hälfte der rund 400 000 Huren ausmachen. »Die Frage ist, ob ich am frühen Morgen 200 Euro schwarz oder 90 Euro versteuert haben will«, sagt Caro, 25, die auf dem Berliner Straßenstrich anschaffen geht.
Zudem treibt Prostituierte wie die Berlinerin Kati, 26, die in einem Sado-MasoClub arbeitet, eine »große Angst vor dem Finanzamt« um. Sie bewahrt zwar eine Quittung über 500 Euro für drei Peitschen und einen Beleg über 400 Euro für ihren neuen Lederdress auf - für den Fall, dass sie doch mal eine Steuererklärung abgeben möchte. Aber den Schritt zur ehrbaren Steuerzahlerin will die strenge Herrin erst wagen, wenn ihr Steuerberater mit dem Fiskus »ein Agreement« ausgehandelt hat.
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Irmingard Schewe-Gerigk, eine der Vorkämpferinnen für das Gesetz, plädiert daher für eine Art Stunde null auf dem Strich. Es müsse »ausgeschlossen werden, dass die Finanzämter Nachforderungen für die Zeit vor dem 1. Januar stellen können«.
Auch der Gewerkschafter Klaus Utz verzweifelt oft an den »großen Lücken« des Prostitutionsgesetzes. Mit Vertretern der Hurenverbände werkelt der Ver.di-Sekretär an einem Muster-Arbeitsvertrag. »Völlig unklar« sei, welche Leistung eine Prostituierte im Rahmen eines solchen Vertrages mindestens zu erbringen habe.
Muss eine Hure drei, vier oder fünf Männer pro Schicht über sich ergehen lassen, um den Arbeitsvertrag zu erfüllen? Darf sie bestimmte Liebespraktiken verweigern? Kann ein Bordellbetreiber Preise festsetzen? »Über alle Detailfragen werden wohl Gerichte entscheiden, sobald es zu Klagen kommt«, prophezeit Utz.
Pächter größerer Etablissements wie Josef Bunsen, Chef des »Annabella«-Eros-Centers im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main, schütteln den Kopf darüber, dass Prostituierte laut Gesetz besondere Rechte haben. So können Huren etwa fristlos kündigen, wenn sie aus dem Milieu aussteigen möchten, Bordellbesitzer müssen sich dagegen an Fristen halten.
Bunsen fordert deshalb, dass auch die Chefs Angestellte umgehend feuern können, »wenn die keine Leistung bringen oder laufend Ärger machen«. So werde er nicht tolerieren, wenn Huren den Kunden zuerst für »25 Euro Paris bei Nacht«, also eine ganze Palette an Lustbarkeiten, versprächen, sie dann aber enttäuschten.
Die Berlinerin Felicitas Weigmann indes, Inhaberin des »Café Pssst!« im Stadtteil Wilmersdorf, hat sich von ihrem Steuerberater den ersten Muster-Arbeitsvertrag für Mitarbeiterinnen ausfeilen lassen. Danach können Huren bei ihr ein Grundgehalt von monatlich etwa 600 Euro für eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden erhalten, außerdem als Leistungsanreiz eine Umsatzbeteiligung von rund 40 Euro pro Freier und Stunde.
Doch auch Weigmann ist skeptisch, ob sie Frauen finden wird, die sich darauf einlassen werden - denn im »Café Pssst!« werden Huren schon jetzt recht fair behandelt. Bisher knöpft Weigmann den selbständig arbeitenden Frauen nur 30 Euro ab, wenn sie von ihren Freiern für eine Stunde den hier üblichen Preis von 125 Euro kassieren. »Wegen meiner Kosten und der Sozialabgaben müsste ich künftig zwei Drittel einbehalten, wenn ich jemand anstelle«, sagt die Wirtin.
Weigmann gehört zu einem Kreis um die Berliner Hure Stefanie Klee, der »noch im März« einen Bundesverband für selbständige Prostituierte und Inhaber bordellartiger Betriebe mit Sitz in Berlin gründen will. Die Geschäfte soll hauptamtlich ein Jurist führen, der Monatsbeitrag wird, je nach Größe des jeweiligen Betriebs, »von 50 Euro aufwärts« (Klee) betragen.
Dem Bundesverband steht eine Menge Ärger ins Haus. Obwohl die Sittenwidrigkeit der Prostitution faktisch aufgehoben wurde, weigern sich Kommunalverwaltungen nach wie vor, etwa Huren als Gewerbetreibende anzuerkennen.
Im Milieu ist dadurch eine absurde Situation entstanden. Denn noch immer können Verwaltungsbeamte Bordelle wie auch Gaststätten mit Milieunähe nach »pflichtgemäßem Ermessen« - im Volksmund: nach Gutdünken - schließen, wenn ein Wirt der »Unsittlichkeit Vorschub leistet«. Dazu reicht schon die »Duldung des Nackttanzes von Gästen durch den Wirt« aus.
Die Bundesländer sind, seit das Prostitutionsgesetz gilt, eher hilflos. Im November hatte sich der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht darauf verständigt, dem ältesten Gewerbe die Anmeldung eines Gewerbes weiter generell zu verweigern. Nun bröckelt die Front, kaum eine Stadt traut sich noch, eine Entscheidung zu fällen. »Die schieben alles auf und warten, dass jemand die Richtung zeigt«, sagt der zuständige Referatsleiter im Bundeswirtschaftsministerium, Ulrich Schönleiter.
Das wird allmählich Zeit. So will ein Hamburger Bordellier endlich Lug und Trug beenden und, als Pionier in St. Pauli, seine »Zimmervermietung«, in der sich Huren und Freier seit ewigen Zeiten treffen, als Bordell . Der örtlichen Behörde für Wirtschaft und Arbeit aber »ist noch nicht klar, ob das ein Gewerbe sein kann«. Die Berlinerin Julia, 42, möchte ein Gewerbe mit dem Titel »Massage am gesunden Körper« eintragen lassen und befürchtet, »dass die Ämter das ablehnen«.
Im Juni wollen sich nun Bund und Länder in Augsburg auf eine gemeinsame Linie einigen, das Ergebnis ist, so Referatschef Schönleiter, »völlig offen«.
Die neue Gesetzgebung indes könnte dazu führen, dass sich Huren aus aller Welt ins gelobte Land Deutschland aufmachen und legal einreisen. Frauen aus osteuropäischen Ländern wie Polen, Ungarn, Tschechien oder dem Baltikum, die sich wahrscheinlich als Prostituierte in Deutschland niederlassen dürfen, sobald ihre Heimatländer der EU beigetreten sind, müssen nun möglicherweise schon früher ins hiesige Rotlichtmilieu gelassen werden.
Denn mit dem neuen Hurengesetz bekommt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes erhebliche Brisanz. In der Rechtssache C-268/99 gab das Gericht im November einer Klage von vier Tschechinnen und einer Polin statt, die in Amsterdamer Bordellen freiberuflich arbeiten wollten, aber dafür keine Aufenthaltserlaubnis der niederländischen Behörden erhielten.
Wenn ein EU-Land Prostitution als Erwerbstätigkeit zulasse, argumentierte der Gerichtshof, dürften Bürgerinnen aus Staaten so genannter Beitrittskandidaten nicht benachteiligt werden - genau das gilt nun auch für Deutschland.
Auch außerhalb der EU hat sich die neue Gesetzeslage herumgesprochen. Bei der Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung in Frankfurt am Main haben sich jüngst zwei Frauen aus Kenia gemeldet, die demnächst bei der Botschaft in Nairobi einen Antrag auf Arbeitserlaubnis als Prostituierte stellen - und ihr Visum womöglich vor Gericht erstreiten werden. Ihre Argumentation: Es könne in Deutschland ein Bedarf an Prostituierten aus Kenia festgestellt werden, so wie die Behörden alljährlich auch einen Bedarf an Spezialitätenköchen akzeptieren. Auf diese Weise ließ das Auswärtige Amt allein im vergangenen Jahr 780 Chinesen, 151 Thailänder und 119 Inder ins Land.
Zum Kochen allerdings. CARSTEN HOLM
* Familienministerin Christine Bergmann (SPD) undGrünen-Fraktionschefin Kerstin Müller nach der Verabschiedung desProstitutionsgesetzes im Bundestag.