Stehendes Gewerbe - DER SPIEGEL
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PROSTITUTION Stehendes Gewerbe

Ab Jahresbeginn gilt das neue Prostituiertengesetz - nun plagen sich Huren und vor allem die Behörden mit der Umsetzung.
Von Felix Kurz
• aus DER SPIEGEL 1/2002
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die Revolution sollte beginnen im feinen Berliner Bordell »Café Pssst!": Bereits im Herbst trommelte Besitzerin Felicitas Weigmann, Vorkämpferin für die Legalisierung der Prostitution, ihre rund 50 Damen zusammen, um ihnen reguläre Arbeitsverträge anzubieten.

»Aber die Kolleginnen zaudern noch«, klagt Weigmann, 44, »die wollen sich erst mal anschauen, wie das neue Gesetz in der Praxis umgesetzt wird.«

Mit Beginn des neuen Jahres gilt das neue Prostituiertengesetz, es legalisiert das Gewerbe. Nun haben Huren die Möglichkeit, sich sozial abzusichern. Sie dürfen zudem entscheiden, ob sie selbständig oder als Angestellte arbeiten wollen. Außerdem können sie ihren Lohn einklagen, denn sexuelle Dienstleistungen gelten nicht mehr als sittenwidrig.

Aber bislang weiß noch kaum eine der schätzungsweise 400 000 Prostituierten in den Bordellen zwischen Flensburg und Konstanz, inwieweit sich ihr Job nun ändern soll. »Da ist noch viel Aufklärungsbedarf«, sagt Andrea Petsch von der Berliner Hurenorganisation Hydra. Kündigungsfristen, Krankengeld oder Urlaub sind den Frauen noch völlig fremd. Und auch Verwaltungsspezialisten in Behörden und Versicherungen grübeln, wie sie mit den neuen Kundinnen umgehen sollen.

So weiß die Chefin des Leipziger Gewerbeamtes, Helga Kästner, überhaupt noch nicht, »wie das alles laufen soll«. Müssen Straßenhuren einen Reisegewerbeschein beantragen? Zählen Prostituierte, die in einem Haus ihre Dienste anbieten, zum »stehenden Gewerbe«? Ist also die Gewerbeaufsicht für Bordelle zuständig?

»Wir können derzeit noch nicht sagen, welcher Rentenversicherungsträger zuständig ist«, sagt Karin Klopsch von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Die Spitzenverbände wollen sich in den kommenden Wochen darüber verständigen, ob Huren der Angestellten- oder der Arbeiterrentenversicherung zugeordnet werden.

Gelassenheit herrscht dagegen bei den Krankenkassen. »Prostituierte werden behandelt wie andere Kunden auch«, sagt Ulrike Zeising von der AOK in Hamburg. Drei Huren sind bereits in der Hansestadt versichert. Zeising hofft, dass es jetzt deutlich mehr werden.

Von der Legalisierung der Prostitution will auch der Fiskus profitieren. Zwar waren Einnahmen aus dem ältesten Gewerbe der Welt immer schon steuerpflichtig - aber die wenigsten Huren zahlten. Wenn das Gewerbe nun in jeder Hinsicht legal sei, meint Erwin Küster, Chef der Steuerfahndung Stuttgart, müsse sich auch daran etwas ändern: »Da gibt es eine ganze Berufsgruppe, die bisher jeder Steuerpflicht entronnen ist. Dabei steht das Geld regelrecht auf der Straße.« Die Oberfinanzdirektion (OFD) Stuttgart hat inzwischen ein besonderes Steuermodell entwickelt. Bordelliers und Prostituierte erhielten in den vergangenen Monaten verstärkt Besuch von der Steuerfahndung. Die Ermittler kamen mit dem Angebot, die Wirte sollten künftig einen Pauschbetrag von 50 Mark pro Hure und Arbeitstag an das Finanzamt abführen. Damit seien dann, so heißt es im Konzept, »Ertragssteuern, Solidaritätszuschlag und Umsatzsteuer« abgegolten.

Der Leiter der OFD-Abteilung Betriebsprüfung, Günther Borst, ist zuversichtlich, dass sich das durchsetzen lässt. »Wenn bekannt wird, dass die Steuerfahndung häufiger ein Etablissement durchsucht und die Freier ihre Personalien abgeben müssen, ruht da der Verkehr, und das Geschäft bricht zusammen.«

Vom Wegfall der Sittenwidrigkeit könnten noch andere profitieren. In der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di seien Huren und Callboys als Mitglieder willkommen, versichert Harald Reutter von der Berliner Zentrale. »Uns schwebt vor, die Beratung der Frauen im Hinblick auf ihre soziale Absicherung in den Mittelpunkt zu stellen.«

In den Arbeitsämtern ist der Umgang mit den neuen Kunden bereits geregelt. Es sei aber schon »eine komische Vorstellung, dass Huren Arbeitslosengeld bekommen sollen«, meint Hermann Leistner vom Leipziger Arbeitsamt. Voraussetzung: Sie müssen innerhalb der vergangenen drei Jahre mindestens zwölf Monate beschäftigt gewesen sein und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.

An die Vermittlung von Huren in Bordelle wollen sich die Beamten freilich nicht wagen. Darauf hat sich die Bundesanstalt für Arbeit mit dem Arbeits- und dem Frauenministerium des Bundes geeinigt. Allenfalls können Damen und Herren als Bauchtanz- oder Striptease-Akrobaten vermittelt werden. LARS GEIPEL, FELIX KURZ

Lars Geipel
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