RELIGION Nichts oder alles
Im glaubensstarken Freistaat ist die Furcht offenbar am größten, dass es mit der Verteidigung des Abendlandes in den bayerischen Klassenzimmern nicht einfach wird. Gleich ein ganzes Dutzend Juristen sucht derzeit nach einem Weg, das so genannte Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.
Der Auftrag, der von Kultusministerin Monika Hohlmeier kommt, ist eindeutig. Das Rechtsteam soll ein Gesetz entwerfen, das es erlaubt, Symbole zu verbieten, »die sich gegen die Wertordnung des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung richten oder geeignet sind, den Schulfrieden zu stören«. Dass dies kein frommer Wunsch der Strauß-Tochter bleiben muss, wollen Juristen aus drei Zeilen des Karlsruher Urteils herauslesen. Da heißt es, die Länder dürften ihre »Schultraditionen«, die »konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung« und ihre »religiöse Verwurzelung« berücksichtigen.
Vor allem die unionsgeführten Länder haben das als Aufforderung verstanden, für das Christentum in die juristische Schlacht zu ziehen. Sie wollen zwar Lehrerinnen mit Kopftüchern aus ihren Schulen verbannen - aber weder die Kreuze noch die rund 50 Nonnen, die im Habit unterrichten. Auch die wenigen Kipas sollen weiter geduldet werden. »Kopftücher wollen wir nicht«, fasst Niedersachsens Kultusminister Bernd Busemann so klar wie simpel zusammen.
Doch so einfach ist das nicht. Die christlichen Symbole weiter zu erlauben, muslimische aber nicht, wird verfassungsrechtlich nur schwer zu halten sein. Damit könne sich, warnt Christine Langenfeld, Professorin für öffentliches Recht an der Universität Göttingen, »ein Gesetzgeber in große Schwierigkeiten bringen«. Das heißt nichts anderes, als dass Karlsruhe dieses Gesetz sofort wieder kassieren könnte.
Es gebe wohl zwei klare Regelungen, so die baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP), die sicherlich Bestand hätten: »Entweder wir entfernen mit dem Kopftuch auch alle anderen religiösen Symbole aus den Klassenräumen, oder wir lassen alle zu.«
Was sie und andere Landesregierungen nun aber mit aller Kraft versuchten, stöhnt die liberale Juristin, gleiche »der Suche nach dem Ei des Kolumbus«.
Insgesamt elf Länder wollen verhindern, dass verhüllte Lehrerinnen ihre Schüler unterrichten, acht arbeiten bereits an einem Verbot (siehe Grafik). Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, die eher ein Abwanderungs- denn ein Zuwanderungsproblem haben, sehen allerdings im Moment noch keinen Handlungsbedarf. Zudem warten sie nur zu gern ab, ob die Kollegen in Karlsruhe durchkommen.
Einen konsequenten, wenn auch unchristlichen Weg haben lediglich die Stadtstaaten Berlin und Bremen eingeschlagen: Sie wollen ihre traditionell starke Trennung zwischen Kirche und Staat noch verschärfen, indem sie alle religiösen Symbole, die nicht klein und unauffällig sind, aus dem regulären Unterricht verbannen. Berlin möchte das Verbot sogar auf den gesamten Öffentlichen Dienst übertragen.
Zu so viel Klarheit sieht die Werte-Union keinen Anlass. Es liege doch auf der Hand, so Busemann locker, dass die islamischen Symbole »anders zu beurteilen« seien als die christlichen, »die wir hier schon seit tausend Jahren haben«. Ein Kreuz an der Wand gefährde schon deswegen nicht die Neutralität der Schule.
Das Kopftuch dagegen wird als »Symbol der Unterdrückung, des Fundamentalismus und der Intoleranz« angesehen. Es sei tatsächlich ein Problem, räumt auch Werwigk-Hertneck ein, »dass das Kopftuch aus unterschiedlichsten Gründen getragen wird«. Es sei schwer herauszufinden, »ob es aus religiösen, politischen oder gar fundamentalistischen Gründen getragen wird«. Wahrscheinlich hätten dabei die Schulen sensiblere Antennen.
Obwohl vorsichtige Juristen vor einer »Argumentation jenseits des Rechtsraums, auf Stammtischniveau«, warnen, wollen das Saarland und Hessen die einseitige Regelung auf den gesamten Öffentlichen Dienst ausweiten, andere diskutieren das noch.
Mit politischen Auseinandersetzungen innerhalb ihrer Regierungen müssen nur die rechnen, die in einer Koalition regieren. In Niedersachsen kündigte FDP-Fraktionschef Philipp Rösler schon an, dass seiner Meinung nach hier »gleiches Recht für alle gelten sollte: wenn weltanschaulich neutral, dann richtig«. Auch in Hamburg liegt der FDP-Bildungssenator Rudolf Lange mit den rigideren Koalitionspartnern CDU und Schill-Partei im Clinch. In Berlin fragt sich der PDS-Innenpolitiker Udo Wolf, ob dann nicht auch kleine Symbole verschwinden müssten.
Ihre wacklige Position versuchen die unionsregierten Länder deshalb mit einer Strategie des Nachdrucks zu stabilisieren: Sie wollen eine möglichst einheitliche Regelung finden, die dann in Karlsruhe eher durch Masse denn durch Klasse überzeugt.
Ein eher aussichtsloses Unterfangen, denn das neue Gesetz muss Grundsätze umschiffen, die zwar nicht so alt sind wie das Christentum, aber in einem demokratischen Rechtsstaat von ähnlich fundamentaler Bedeutung: das Grundrecht der Glaubensfreiheit und das der Gleichheit.
Denn das Kopftuch ist - wie das Habit der Nonne - immer auch religiöses Symbol. So jedenfalls steht es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Deswegen könne der Gesetzgeber das Kopftuch nur dann verbieten, so Verfassungsexpertin Langenfeld, wenn sich belegen ließe, dass alle verhüllten Lehrerinnen verfassungsfeindliche Ziele verfolgten. Oder dass das Kopftuch zumindest zu so viel Streit in den Klassen führt, dass ein normaler Unterricht nicht mehr möglich sei. »Das kann man aber nicht einfach pauschal annehmen. Und wenn der Gesetzgeber nur das Kopftuch als religiöses Zeichen verbietet, verstößt er gegen den Gleichheitsgrundsatz.«
In den nächsten Monaten wollen die Länder ihre Gesetzentwürfe vorlegen. Ein Jahr später, so rechnen die Ministerien in Baden-Württemberg, werde das Bundesverfassungsgericht ihre Regelung am konkreten Fall der türkischen Lehrerin Fereshta Ludin, die das Karlsruher Kopftuch-Urteil erstritten hatte, überprüft haben. Dann erst, sagt Justizministerin Werwigk-Hertneck, werde wohl feststehen, welche Konsequenzen das Gesetz wirklich habe: »Möglicherweise müssen wir dann im Sinne staatlicher Neutralität auch auf alle christlichen und jüdischen Symbole verzichten. Und das wäre ein enorm hoher Preis.« CAROLINE SCHMIDT