Kalter Putsch - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen
Zur Ausgabe
Artikel 26 / 113

KRIMINALITÄT Kalter Putsch

Ukrainische Schleuser nutzten einen Berliner Erlass, um Tausende nach Deutschland zu schmuggeln. Nun prüft der Staatsanwalt die Verantwortung der Ministerien.
• aus DER SPIEGEL 8/2004
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Skandale beginnen oft im Kleinen, fast beiläufig. Da gab es den Mitarbeiter im Bezirksamt des Kölner Arbeiterviertels Kalk, der Verdacht schöpfte; zwei Grenzschützer am nahe gelegenen Flughafen, die aufmerksam waren; und einen Staatsanwalt, der beiden geduldig zuhörte.

Es drehte sich um Besucherscheine, Touristenvisa - Papierkram eigentlich und mäßig spannend. Doch die Dokumente genügten, um die hohe Politik in helle Aufregung zu versetzen. Nun geht es um mögliche Korruption, um angebliche Falschaussagen Berliner Spitzenbeamter - sogar um die Glaubwürdigkeit der Regierung.

Am Montag vergangener Woche hatte die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Köln den 39-jährigen Mathematiker Anatoli Barg zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt - wegen bandenmäßiger Menschenschleusung. Eigentlich, erklärte der Kammervorsitzende Ulrich Höppner, seien »acht bis neun Jahre« angemessen gewesen. Die Kammer jedoch habe »Rabatt« geben müssen, wie solcher Strafnachlass im Juristenjargon heißt - weil Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium den Taten »durch schweres Fehlverhalten« Vorschub geleistet hätten.

Ein gewaltiger Vorwurf. Während die Opposition ihn im Bundestag und auf einer Sondersitzung des Auswärtigen Ausschusses noch zu erhärten suchte, schossen sich die Attackierten auf die Justiz ein. Außenamtssprecher Walter Lindner monierte die »etwas überschäumende Sprache« des Richters, und der ehemalige Staatsminister Ludger Volmer stellte die Frage, ob der Vorsitzende nicht eine Art Racheengel gespielt haben könnte - weil ihm angeblich ein Job im Ministerium aufgekündigt worden sei.

»Barer Unsinn«, kontert Höppner. Wer so etwas behaupte, der »diffamiere« und sei ein »Lügner«. Als Richter müsse er nun mal »klare Worte« sprechen, gerade wenn die Politik involviert sei: »Ich bin im Öffentlichen Dienst ja nicht als Diplomat angestellt.«

Der offene Konflikt zwischen Judikative und Exekutive berührt einen hoch sensiblen Bereich - die Berliner Ausländerpolitik. Als Bundesaußenminister Joschka Fischer seinen Staatsminister Volmer vor vier Jahren anwies, das »Visumverfahren bei den Auslandsvertretungen« zu reformieren, da sei er von dem Wunsch geleitet worden, sagt ein Außenamtsmitarbeiter, möglichst vielen Fremden »die Chance auf legale Einreise« zu ermöglichen. Volmers Anordnung vom 3. März 2000 - Aktenzeichen 514 - 516.20 - sei ein »ermessensleitender Erlass« gewesen, soll heißen: An ihn muss man sich halten.

Ein besonderes Problem bei der Ausstellung der Visa war und ist bis heute für die Konsularbeamten, die »hinreichende Wahrscheinlichkeit der fehlenden Rückkehrbereitschaft« jener zu erkennen, die ein Touristenvisum beantragen, mit anderen Worten: die schwarzen Schafe ausfindig zu machen. »Nicht jeder Zweifel«, wie dieser auch immer definiert ist, reiche für die Verweigerung aus - »in dubio pro libertate«, heißt es im Volmer-Erlass: Im Zweifel für die Freiheit.

Wer also die Einladung eines Bundesbürgers oder einer deutschen Firma vorlegte sowie einen so genannten Reiseschutzpass, der die Kosten für eine etwaige Abschiebung oder medizinische Betreuung hier zu Lande abdecken sollte, der konnte sicher sein, das begehrte Dokument zu bekommen.

Tausende solcher Einladungen waren gefälscht. Oder die Drahtzieher hatten sich, für 50 Mark, bei Drogensüchtigen oder Stadtstreichern Unterschriften besorgt. Die Reiseschutzpässe, so Richter Höppner, habe ein »zweifelhafter Geschäftsmann« vertrieben.

So sei Fischers Liberalität, sagt der Kölner Oberstaatsanwalt Egbert Bülles, »zum Bumerang« geworden. Unzählige Menschen aus den GUS-Staaten hätten nach Deutschland und in die Schengen-Staaten einreisen können, viele davon mit einem Visum, das die Deutsche Botschaft in der ukrainischen Hauptstadt Kiew ausgestellt hatte.

Hier wurden, fast Akkordarbeit, allein im Jahr 2001 annähernd 300 000 Besuchervisa ausgestellt, die Ablehnungsquote lag bei gerade mal 3,6 Prozent - die niedrigste aller deutschen Botschaften. Für die Überprüfung sämtlicher Daten seien den Botschaftsleuten manchmal »nur zwei Minuten Zeit« geblieben, so ein Ermittler.

Obschon Bundeskriminalamt und Bundesgrenzschutz die Regierung immer wieder vor dem Missbrauch warnten, änderte sich an der umstrittenen Praxis lange nichts; erst im vergangenen Frühjahr wurde sie abgeschafft. Dass Außen- und Innenministerium ihr den »Segen« gaben, habe »was mit Protektion zu tun«, wetterte Höppner - »wenn nicht gar mit Korruption«. Dies sei »ein kalter Putsch« der politischen Führung »gegen die bestehende Gesetzeslage« gewesen.

Zu den angeblichen Touristen, die so ungehindert in den Westen reisen konnten, gehörten nicht nur Schwarzarbeiter, sondern auch Prostituierte - etwa jene Damen in Berlin, die zeitweilig dem Anwalt und Fernsehmoderator Michel Friedman gedient hatten.

Mit Hilfe der Reiseschutzpässe konnten im Jahr 2002 auch die tschetschenischen Brüder Arbi und Ruslan D. mehrfach nach Deutschland reisen, trotz der Warnung des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB, beide seien in die Planung eines »groß angelegten Terroranschlags im Moskauer Stadtgebiet« eingebunden.

Ende Oktober 2002 besetzten Rebellen das Moskauer Musical-Theater »Nord-Ost«, bei der Befreiungsaktion starben 170 Menschen. Die russischen Behörden verdächtigen das Brüderpaar, den Geiselnehmern Waffen, Autos und falsche Papiere beschafft zu haben.

Aus Dokumenten des Bundeskriminalamts geht hervor, dass Arbi und Ruslan D. Untergebene des inzwischen getöteten Islamistenführers Chattab gewesen sein sollen, der wiederum enge Kontakte zum Top-Terroristen Osama Bin Laden gepflegt habe.

Das Kölner Strafverfahren, das mit den Beobachtungen dreier kleiner Beamter begann, kam Berlin offenbar höchst ungelegen. Neun Monate lang habe er auf eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes warten müssen, klagt Oberstaatsanwalt Bülles, das Bundesinnenministerium sei anfangs auch nicht sonderlich kooperativ gewesen.

Richter Ulrich Höppner setzt noch einen drauf: »Die hatten nichts Besseres zu tun, als den Gang der Hauptverhandlung zu stören.«

So habe das Ministerium zunächst Aussagegenehmigungen für seine Beamten mit der Begründung abgelehnt, Mitarbeiter der Kiewer Botschaft seien von der ukrainischen Mafia bedroht worden - wovon die Beamten, als sie dann doch als Zeugen aussagten, nichts wissen wollten. Sie hätten auch nie von warnenden Hinweisen der Polizei und des Grenzschutzes gehört. »Glatt gelogen«, so Höppner.

Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt, ob Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Falschaussage und der Beihilfe zur Menschenschleusung »durch Unterlassen« einzuleiten seien. Es könnten »drei oder vier« werden, sagt ein Beamter. Oberstaatsanwalt Bülles arbeitet derzeit an der Anklageschrift gegen jenen Unternehmer aus dem Badischen, der die inkriminierten Reiseschutzpässe vertrieb - fälschungssicher produziert bei der Bundesdruckerei.

Höppner wird die Berliner Gewaltigen nicht mehr ärgern. Der Schleuserfall war sein vorletzter Prozess als Strafrichter. Dann kümmert er sich nur noch um Zivilverfahren. GEORG BÖNISCH

Zur Ausgabe
Artikel 26 / 113

Mehr lesen über