Sowjet-Union Wie nötig
Stalins Staatssicherheitsminister Abakumow klagte -- in Alexander Solschenizyns Roman »Der erste Kreis der Hölle": »Wie nötig brauchen wir die Todesstrafe! Iossif Wissarionowitsch, geben Sie uns die Todesstrafe wieder!«
Solschenizyns Abakumow mußte nicht lange warten: Am 12. Januar 1950 führte der Oberste Sowjet die Todesstrafe für Hochverrat, Spionage und Sabotage wieder ein, nachdem sie am 26. Mai 1947 abgeschafft worden war -- »im Hinblick auf den welthistorischen Sieg des Sowjetvolkes über den Feind« und um der Welt ein Beispiel von »wahrem sozialistischen Humanismus« vorzuführen, so die Nachrichtenagentur Tass.
Zum 50. Gründungstag der UdSSR (30. Dezember) übergaben sowjetische Bürgerrechtler, angeführt von Atomphysiker Andrej Sacharow und Cellist Mstislaw Rostropowitsch, einem Freund von Innenminister Schtschelokow, im Obersten Sowjet zwei Petitionen, in denen sie Amnestie für alle politischen Häftlinge und die Abschaffung der Todesstrafe fordern, weil sie »im Widerspruch zur Moral steht und durch keine sozialen Erwägungen gerechtfertigt werden kann«.
Anders jedoch als im Westen haben die sowjetischen Gegner der Todesstrafe kaum Publizität: Den Sowjetführern ist jede Diskussion über die Todesstrafe peinlich, zumal während der Annäherung an den Westen.
Ihr Verhältnis zur Todesstrafe war immer schon ambivalent. 1917 schafften sie sie ab, führten sie aber bereits 1918 wieder ein, schafften sie 1920 erneut ab, führten sie im gleichen Jahr wiederum ein. Sie galt bis 1947 und dann wieder seit 1950 -- im normalen Gerichtswesen. Außergesetzlich hatten die sowjetischen Staatssicherheitsorgane stets Vollmacht zur Exekution. Hunderttausende starben während Stalins Großer Säuberung in den dreißiger Jahren ohne ordentliches Gerichtsverfahren.
Am 5. Mai 1961 unterschrieb der damalige Vorsitzende des Präsidiums des Obersten Sowjet, Leonid Breschnew, einen Ukas zur »Verschärfung des Kampfes gegen besonders gefährliche Verbrechen«, nach dem -- rückwirkend -- »Diebstahl an Staats- und Gesellschaftseigentum«, »gewerbsmäßige Herstellung von Falschgeld«, »besonders gefährliche Rückfallverbrecher« und Aufwiegelei in Strafanstalten mit dem Tod bestraft werden.
Seit Februar 1962 haben auch Sowjet-Bürger, die das Leben von Polizisten oder Hilfspolizisten gefährden und die bestechen und sich bestechen lassen. mit einem Todesurteil zu rechnen, ebenso Sittlichkeitsverbrecher. Nach Gerichtsurteil erschossen wurden Falschmünzer und Wohnungsvermittler, heimliche Pullover- und Seidenfabrikanten, Goldhändler und Devisenschieber, Taximörder und Messerstecher, die ihre Opfer oft nur verletzt hatten. Trunkenheit gilt vor Gericht nicht immer als mildernder Umstand.
1962 starben auch die beiden ersten Flugzeugentführer der Sowjet-Union vor einem Exekutionskommando. Vier Jahre später wurde erstmals ein Neunzehnjähriger hingerichtet, weil er einen Hauptmann der Miliz mit dem Messer angegriffen hatte. 1968 ereilte den Gewalttäter Samykin, den »Gangsterchef von Kasachstan«, sein Schicksal -- er hatte zusammen mit zehn anderen Gaunern, darunter zwei Mädchen. Banken ausgeraubt. 1970 starb Wassilij Badjagin, der »König der Schmarotzer« von Tadschikistan, den Gesetzestod. Er hatte ein Bau-Unternehmen gegründet, 100 Genossen eingestellt und mit gestohlenem Staatsmaterial auf eigene Rechnung gebaut. Gewinn: über eine Million Rubel (vier Millionen Mark). Ein Lokalblatt: »Keine Gnade für die, die sozialistisches Eigentum verschleudern.«
Für dieses Vergehen mußte auch Dschafar Babajew sterben, der Direktor einer staatlichen Handelsorganisation in Aserbeidschan. Er hatte in zwei Jahren über 200 000 Rubel (800 000 Mark) verdient, indem er billig Erbsen und Sonnenblumen-Samen einkaufte und sie teuer verschob.
Kurzen Prozeß macht die Sowjetjustiz auch heute noch mit Kriegsverbrechern. In den beiden vergangenen Jahren wurden allein 30 Personen, zumeist Balten und Ukrainer, hingerichtet, weil sie mit den Deutschen kollaboriert hatten und an der Ermordung von sowjetischen Zivilisten beteiligt waren.
So ist die Sowjet-Union neben Südafrika der moderne Industriestaat, der die meisten Todesurteile fällt und vollstreckt. Zum Tode verurteilt werden können Sowjetbürger selbst für eine Handlung, die in westlichen Staaten nicht einmal als Straftat gilt: für das als Hochverrat ausgelegte Verlassen des Landes ohne Ausreisevisum.
Am 16. November jedoch traten in Moskau die höchsten Juristen der UdSSR zu einer geheimen Konferenz zusammen -- laut »Prawda« »zur Vorbereitung des 50. Jahrestages der UdSSR«. Justizminister, Vize-Generalstaatsanwalt und Vorsitzender des Obersten Gerichts prüfen wahrscheinlich die Frage einer Amnestie -- und der Aufhebung der Todesstrafe.