BASELITZ-PROZESS Klage und Qual
Westberliner Kunstkenner hatten so etwas noch nicht gesehen: Die Galerie im Seitenflügel eines Kurfürstendammhauses, nahe der Gedächtniskirche, war neu, der ausstellende Maler unbekannt, und dennoch kamen mehr Besucher als in jede andere Berliner Bilderschau.
Neun Monate später stehen der Künstler Georg Baselitz (bürgerlich: Hans -Georg Kern), 26, verheiratet und mittlerweile etwas bekannter, sowie die Galeriebesitzer Hans Michael Werner und Benjamin Katz, beide 25 und ledig, vor Gericht. Sie sind angeklagt, durch »fortgesetzte und gemeinschaftlich begangene Handlungen unzüchtige Darstellungen an Orten, welche dem Publikum zugänglich waren, ausgestellt zu haben«.
Zum Publikum, das im Herbst vergangenen Jahres, oft in Dreierreihen, an den Darstellungen des Malers Baselitz vorbeidefiliert war, hatten sich schon bald auch Schaulustige aus kunstfernen Ressorts gesellt: Durch Hörensagen und Pressemeldungen alarmiert, erschienen Berlins Polizeipräsident Duensing, Kripo-Chef Sangmeister und Generalstaatsanwalt Dr. Münn bei Werner & Katz. Staatsanwältinnen, Beamte des Sittendezernats und Vertreter der Kirchen bekundeten gleichfalls - wenn auch in dienstlichem Auftrag - Interesse für Baselitzens Gemälde, Aquarelle und Zeichnungen.
Nur sahen nicht alle alles. Denn zuweilen umfaßte die Ausstellung 52 Bilder - mit Titeln wie »Nachtstock«, »Erste Semmel«, »A. A.« oder »P. D. Stengel« -, an anderen Tagen waren es nur 50. Die Chefs von Polizei und Staatsanwaltschaft beispielsweise bekamen nicht zu Gesicht, was ihre Sittenbeamten zwei Tage darauf erspähten: die Ölbilder »Nackter Mann« (114 mal 146 Zentimeter) und »Die große Nacht im Eimer« (250 mal 180 Zentimeter).
Flugs ließen die Späher von diesen Raritäten farbige Ablichtungen herstellen, und am 9. Oktober 1963 wurden »Mann« und »Eimer«, sorgsam in Decken gehüllt, aus der Galerie entfernt: Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Beschlagnahme beantragt.
Seitdem lagern die beiden Malwerke als Asservate im Landgericht Berlin. Sie sollen als Beweismittel dienen, wenn am Dienstag kommender Woche vor der 14. großen Strafkammer in Moabit gegen Baselitz, Werner und Katz verhandelt wird. Durch öffentliches Vorzeigen des »Nackten Mannes« und der »Großen Nacht im Eimer« haben die drei Berliner Bohemiens nach Meinung der Staatsanwaltschaft gegen den Strafgesetz-Paragraphen 184 verstoßen*.
Der Anklageschrift sind zur Verdeutlichung Farbreproduktionen der beanstandeten Gemälde beigefügt, und eine präzise Bildbeschreibung sorgt für letzte Klarheit. So zeigt das Bild »Nackter Mann« mit den Worten des Generalstaatsanwalts »einen auf einer Liege (oder einem Tisch) ausgestreckt liegenden, schemenhaft dargestellten Mann mit einem überdimensionalen, in die Höhe ragenden Geschlechtsglied, das fast so groß ist wie der ganze sonstige Körper des Liegenden«.
Nach der Lektüre dieser Ausdeutung seiner Pinselkunst flüchtete Maler Baselitz, Villa-Romana-Preisträger dieses Jahres, erst einmal in Urlaub.
Der aus Deutschbaselitz in der Oberlausitz stammende Hans-Georg Kern hatte bis 1957 an der Ostberliner Hochschule für bildende und angewandte Kunst in Weißensee, dann an der Westberliner Hochschule für Bildende Künste studiert. 1962 bestand er bei dem Maler-Professor Hann Trier seine Prüfung als Meisterschüler. Seitdem wird er im Notstandsprogramm des Westberliner Senats für ehemalige Studenten der Kunstakademie beschäftigt und erhält jährlich zwei bis drei 800 -Mark-Aufträge. Seine erste große Ausstellung, die Schau in der Galerie Werner & Katz, bestückte er mit Werken aus der Schaffenszeit 1960 bis 1963.
Laut Anklageschrift verursachte diese Ausstellung »in der Presse erhebliches Aufsehen«, gar einen »Unwillen der Presseorgane«. Tatsächlich war das Zeitungsecho auf die Baselitz-Vernissage recht ungewöhnlich. Berichterstatter rangen angesichts der düster gemalten Baselitz-Bilder um angemessenes Vokabular. »Zersetzte menschliche Leiber... in sexueller Ekstase befindlich«, glaubte die »Welt« zu erkennen. Der »Tagesspiegel« sah »hauptsächlich Dinge, die sich bestenfalls unter vier Augen beim Namen nennen lassen«, »Bild« gab sich, »im Schatten der Gedächtniskirche«, bestürzt: »Männliche Akte, entmenscht und verzerrt ... und noch mehr.«
Auch das Landgericht, das eine Beschwerde des Künstlers und der Galeriebesitzer gegen die Bilder-Beschlagnahme zu verhandeln hatte, stieß sich an den »überdimensionalen« Blößen des Baselitz. Während die Staatsanwaltschaft sie für geeignet hielt, »Widerwillen und Abscheu« zu erregen, trauten die Richter ihnen zu, »bei bestimmten Betrachterkreisen ... Lüsternheit« zu verursachen.
Ganz anders urteilen die Experten, die von den Angeklagten um Gutachten gebeten wurden. Professor Hann Trier: »Das Spukhafte involviert assoziativ mitunter Phallisches, aber fast immer vieldeutig und eher als Klage und Qual, keineswegs zur Verführung und Lust.«
Professor Will Grohmann rechtfertigt gerade die Übergrößen der von Baselitz dargestellten heiklen Details: »Die Überdimensionalität verleiht der Darstellung einen hohen Grad von Irrealität, und sie kann deshalb von einem normalen Menschen unmöglich als unzüchtig empfunden werden.«
Beistand fanden die Angeklagten, die von Berlins Star-Anwalt Dr. Paul Ronge verteidigt werden, schließlich auch beim ehemaligen Senator für Wissenschaft und Kunst, Dr. Adolf Arndt, der in Baselitzens Bildern »das Unheimliche, Bedrohliche und Schreckliche dieser menschlichen Frage«, der Sexualität, dargestellt sieht und in einem Brief an den Berliner Justizsenator an die durch Artikel 5 des Grundgesetzes verbürgte Freiheit der Kunst gemahnte. Außerdem versicherte Arndt, bei seinem Besuch in der Baselitz-Ausstellung »nichts davon gemerkt oder beobachtet« zu haben, »daß die ausgestellten Bilder Anstoß erregten«.
Kunsthändler Werner kommentiert das angestrengte Verfahren auf eigene Weise: Noch vor Prozeßbeginn, Mitte dieser Woche, eröffnet er in Berlin W eine neue Galerie, die ausschließlich Bilder von Baselitz zeigen soll.
»Der nackte Mann« und »Die große Nacht im Eimer« werden allerdings auch später, nach einer eventuellen Freigabe durch das Gericht, in dieser Galerie nicht zu sehen sein - sie sind bereits verkauft. Ein ungenannter Liebhaber erwarb die beiden Gemälde inzwischen für 2700 und 7500 Mark.
* Paragraph 184: »Mit Gefängnis bis zu
einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen feilhält, verkauft, verteilt, an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt oder sonst verbreitet ...«
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