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STUDIENGEBÜHREN Griff ins Lenkrad

Die meisten Studenten müssen demnächst für ihre Ausbildung zahlen. Werden die Einnahmen die Lehre verbessern? Eine neue Untersuchung bewertet die Gebührenpläne der Länder.
• aus DER SPIEGEL 29/2006
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Ein Sitz im Senat einer deutschen Universität birgt in der Regel keine Gefahr fürs leibliche Wohl. Einzige Ausnahme: Das Gremium muss über die Einführung von Studiengebühren entscheiden. Dann klatschen schon mal Eier an die Fenster wie vergangenen Mittwoch an der Uni Bielefeld, der Rektor kann den Saal nur unter Polizeischutz verlassen (Uni Köln), oder der Rat tagt gleich an einem geheimen Ort (Uni Bonn).

Die Sitzung im Frühjahr hatte der Bielefelder Senat noch ins Audimax verlegt, um die Studenten an der Debatte zu beteiligen. »Das war wie ein Tribunal«, erinnert sich Rektor Dieter Timmermann. »Am Ende wurden wir mit allen möglichen Sachen beworfen.« Nach der Sitzung campierten die Protestler in Timmermanns Amtszimmer - erst nach vier Wochen zogen sie wieder ab.

Seit Monaten machen Studierende ihrem Ärger über die vielerorts geplanten Studiengebühren Luft, sie besetzen Autobahnen und blockieren Bahngleise. Doch nur in Nordrhein-Westfalen richtet sich der Protest vor allem gegen die eigene Hochschule. Denn als einziges der sieben Bundesländer, die ihre Gebührenpläne gesetzlich festgeschrieben oder entsprechende Entwürfe vorgelegt haben, stellt das studentenreichste Land seinen mehr als 30 Hochschulen frei, ob sie ihre Studenten zur Kasse bitten oder nicht.

Bei vielen Uni-Chefs hält sich die Freude über so viel Entscheidungsfreiheit in Grenzen. »Das Land schiebt uns den schwarzen Peter zu«, sagt Wirtschaftswissenschaftler Timmermann, »wenn man uns wenigstens einen Mindestbetrag vorgegeben hätte, hätten die Studenten wohl in Düsseldorf demonstriert.« Auch der Bonner Rektor Matthias Winiger bedauert, »dass der Protest so in die Hochschulen hineingetragen wurde«.

Geht es dagegen nach dem Gütersloher Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), hat bald jeder Rektor seinen eigenen Gebührenstreit am Hals. Die Bildungsforscher stellen in dieser Woche ihre Analyse der sieben Studienbeitragsgesetze vor. Zentraler Kritikpunkt: Die Wissenschaftsminister machen ihren Bildungsstätten zu viele Vorschriften. »Wenn die Länder wollen, dass die Hochschulen auf die Überholspur wechseln, dürfen sie ihnen nicht ständig ins Lenkrad greifen«, fordert Studienautor Ulrich Müller.

Seit Jahren schon ficht das CHE für die Einführung von Studiengebühren. Doch nur wenn die Unis selbst darüber bestimmen, so glauben die Forscher aus Gütersloh, werde die Campus-Abgabe den erhofften Wettbewerb zwischen den Lehranstalten so richtig entfachen. »Dann könnte sich eine Uni auch durch besonders niedrige Gebühren oder durch Freiplätze für bestimmte Gruppen profilieren«, glaubt CHE-Chef Detlef Müller-Böling.

Auch innerhalb einer Hochschule können sich die Wissenschaftler verschiedene Preisklassen vorstellen: »Fächer mit Aussicht

auf ein höheres Gehalt dürfen ruhig mehr kosten«, erklärt Müller-Böling. »Oder die Unis könnten in den ersten zwei Semestern ein kostenloses Schnupperstudium anbieten.«

Für ihre Studie ließen die Forscher die Regelwerke der Länder gegen eine Art Ideal-Gesetz antreten, das sie zuvor selbst ersonnen hatten. Entspricht der Gesetzestext der Wunschvorstellung, wird der entsprechende Passus für gut befunden; weicht er davon ab, landet er entweder im Mittelfeld oder bekommt schlechte Noten (siehe Grafik).

Aus Sicht der zahlenden Studenten ist entscheidend, was sie für ihr Geld bekommen. Gibt es wirklich mehr Tutorien oder längere Öffnungszeiten der Bibliotheken? Und wer garantiert, dass die Beiträge dauerhaft den Hochschulen zugutekommen?

In beiden Punkten liefert das Gesetzes-Ranking beruhigende Ergebnisse. Sämtliche Länder schreiben ausdrücklich vor, dass das Geld für Studium und Lehre ausgegeben werden muss. Die meisten Gesetze sehen sogar vor, die Studenten mitentscheiden zu lassen, wohin genau das Geld fließt. Dass die Länder den Unis nicht die Mittel kürzen, sobald sie die ersten Beiträge kassieren, garantieren »Solidarpakte« oder »Zukunftsverträge« - die längsten davon laufen allerdings im Jahr 2010 aus.

Zwar gehen den Gütersloher Forschern die Gesetze in vielen Bereichen nicht weit genug, im Wesentlichen jedoch stellen sie den Ministern ein gnädiges Zeugnis aus. »Die Länder haben sich sehr viel Mühe gegeben«, lobt Müller-Böling.

Mitunter aber täten sie zu viel des Guten: So legen einige mit viel Liebe zum Detail fest, wer von vornherein von den Studiengebühren befreit werden muss. Das Saarland zum Beispiel nimmt »Leistungsathletinnen und Leistungsathleten im A-Kader, national und international herausragende Nachwuchsmusiker oder Träger eines nationalen Kunstpreises« von der Zahlungspflicht aus, in Niedersachsen muss nicht zahlen, wer »das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wahrnimmt«.

»Natürlich sind generelle Befreiungskriterien sinnvoll«, urteilt Forscher Müller-Böling, »aber über Details sollten auch hier die Hochschulen entscheiden können.« Denn nicht die Länder kommen für die Freiplätze auf, sondern die zahlenden Studenten: Die Hochschulen müssen einen Teil der Einnahmen zurücklegen, um damit Befreiungen und eventuelle Rückzahlungsausfälle zu finanzieren.

Dass alle Länder das Prinzip »jetzt studieren, später zahlen« anbieten, ist für Müller-Böling ein weiterer Grund gegen allzu großzügige Befreiungsregelungen. In Nordrhein-Westfalen etwa dürfen spätere Schulden aus Bafög und Studiengebühren einen Betrag von 10 000 Euro nicht überschreiten. »Das ist praktisch eine Gebührenbefreiung fast aller Bafög-Empfänger«, so Müller-Böling. »Da das Geld später aber erst ab einem bestimmten Einkommen zurückgezahlt werden muss, ist diese Regelung gar nicht nötig.«

Umgekehrt stießen die Gebühren-Experten auf zu wenig Festlegungen der Gebührenhöhe im laufenden Studium. So garantiert kein Gesetz, dass bei einem einmal begonnenen Studium der Beitrag bis zum Abschluss konstant bleibt - Abzüge für alle in puncto »Kalkulierbarkeit«.

Eine weitere Schwachstelle ist nach Meinung der Wissenschaftler, dass Niedersachsen und Hessen an ihrer Strafabgabe für Bummelstudenten festhalten. »Allgemeine Studienbeiträge machen Langzeitgebühren unnötig«, sagt Müller-Böling. Auch sonst empfiehlt er, einen unüberschaubaren Gebührendschungel zu vermeiden. »Kein Land versucht, die Vielzahl an Beiträgen zu bündeln.« Überall werden von den Studenten, zusätzlich zur Studiengebühr, weitere Abgaben für Verwaltung, Computer oder Labornutzung verlangt.

Ob es tatsächlich an den Stellen knirscht, die das CHE bedenklich findet, wird sich nun zeigen. Noch dieses Jahr stellen sich Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen dem Realitätstest: In Nordrhein-Westfalen haben fast alle Hochschulen beschlossen, dass ihre Studienanfänger ab dem kommenden Wintersemester zahlen müssen; in Niedersachsen schreibt es das Land vor. »Entscheidend ist, was die Hochschulen aus den neuen Möglichkeiten machen«, sagt CHE-Forscher Ulrich Müller.

Bielefelds Rektor Timmermann jedenfalls hofft, dass er möglichst bald bessere Studienbedingungen bieten kann - schon um die Gunst seiner Schützlinge zurückzugewinnen. »Im Moment ist das Verhältnis zwischen Hochschulleitung und Studierenden sehr gespannt«, sagt er. »Wie lange es dauert, bis sich das wieder normalisiert hat, wissen wir nicht.« JULIA KOCH

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