BAU Windstärke 4
Um Belüftung brauchen sich die Bewohner des Einfamilienhauses Gussau 11 a in Hamburg-Volksdorf nicht zu kümmern. Auch wenn alle Fenster und Türen geschlossen sind, ist immer frische Luft im Haus.
Die kommt, unter anderem, aus Lichtschaltern und Steckdosen, aus Deckenstrahlern, aus den Öffnungen des Rollogurts und aus den Kabelführungen an der Schlafzimmerdecke. In geschlossenen Räumen ermittelten zwei Diplomphysiker Windgeschwindigkeiten zwischen 0,8 und 7,5 Meter pro Sekunde - zwischen Windstärke 1 ("leichter Zug") und 4 ("mäßige Brise").
* In Kohlers Haus; der Anemometer zeigt eine Windgeschwindigkeit von 2,8 Metern pro Sekunde an.
Der zugige Bau beschäftigt inzwischen den Vorstand des Essener Baukonzerns Hochtief: Deutschlands zweitgrößtem Bauunternehmen (6,2 Milliarden Mark Umsatz) drohen Schadensersatzklagen in dreistelliger Millionenhöhe.
Denn das Eigenheim in Hamburg-Volksdorf ist ein Produkt der Hochtief-Tochtergesellschaft Streif AG, einem der führenden Fertighaushersteller. Und Streif hat, so scheint es, viele solch zugiger Häuser ausgeliefert: »Ein eindeutiger Konstruktionsfehler«, sagt - gestützt auf ein Gutachten - Michael Kohler, der 1992/93 ein 215-Quadratmeter-Haus von Streif in Hamburg-Volksdorf errichten ließ. Um den Schaden zu beseitigen, müßte er über 190 000 Mark aufwenden.
Auf der Hochtief-Hauptversammlung am vorvergangenen Donnerstag rechnete Kohler den Aktionären vor: »Wenn nur fünf Prozent aller Besitzer von Streif-Häusern vergleichbare Forderungen stellen, beträgt die Schadenssumme über eine halbe Milliarde Mark.« Dies würde sich »gravierend auf die Ertragslage von Hochtief auswirken«.
Die Hochtief-Aktionärin Helene Scheppach hielt es nur einen Winter als Mieterin aus, wie sie auf der Hauptversammlung berichtete: »Egal, wo man sich aufhielt, ob im Schlafzimmer, ob auf der Toilette oder in der Badewanne, diesem kalten Zug konnte man nirgends entgehen.« Dreimal froren die Wasserleitungen ein; zudem nervten laute Knackgeräusche, »vergleichbar mit einem Pistolenknall«, die Bewohner: »Meine alte Mutter erschreckte sich jedesmal furchtbar.«
Die Arztfrau zog mit ihrer Familie nach wenigen Monaten aus, weil sie »Hautausschläge am ganzen Körper« bekam: An windigen Tagen schwebten Mineralwollfasern aus der Dämmschicht durch die Wohnräume.
Über Abdichtungsprobleme klagen auch andere Fertighaus-Besitzer. Im rheinischen Korschenbroich etwa ist das Streif-Haus von Rainer Königs zwar gut gegen Wind und Wetter abgedichtet, aber nicht gegen Schall. »Bei geschlossenen Fenstern«, so der Bauherr, »versteht man draußen jedes Wort.«
Seit über vier Jahren streitet sich Kohler mit dem Fertighaushersteller um Geld für die Sanierung. Erfahrungsgemäß schleppen sich solche Klagen mit Gutachtern, Gegengutachtern und Obergutachtern über viele Jahre durch alle Instanzen. In der Regel sitzen die Firmen am längeren Hebel: Fast alle Bauherren sind hoch verschuldet und haben kein Geld mehr für teure Prozesse.
Kohler, Anführer einer »Schutzgemeinschaft streitbarer Fertighausbauherren e. V.«, hat Geld und Nerven für eine lange Auseinandersetzung. Rund 70 000 Mark hat
der ehemalige Sportlehrer bereits für Anwälte und Gutachter ausgegeben. Im August beginnt die erste Runde vor dem Landgericht Hamburg.
Der vom Gericht beauftragte Sachverständige beschreibt in seinem 58seitigen Gutachten reihenweise Mängel. Demnach haben die Handwerker vor Ort eine ziemlich schlampige Arbeit abgeliefert. So seien beispielsweise Abdichtungsfolien »nicht sachgerecht verklebt«, sondern durch ein »Paketklebeband« zusammengehalten.
Schlimmer aber als die Kritik an dem branchenüblichen Pfusch ist die Gesamtwertung des Sachverständigen: »ein als grundsätzlich zu bezeichnender konstruktiver Mangel zur Lage der Luftdichtungsebene«.
Folgt das Gericht dem Gutachter, dann weist das Haus tatsächlich einen Konstruktionsfehler auf. Das könnte böse Folgen für den Hersteller haben: Während Schadensersatzansprüche wegen offensichtlicher Baumängel nach zwei bis fünf Jahren verjähren, kann eine Firma bei Konstruktionsfehlern bis zu 30 Jahre haften.
Tausende von Streif-Kunden könnten sich melden und wegen tatsächlicher oder angeblicher Mängel Geld fordern - »ein für uns wenig überschaubares Risiko«, schrieb der Börseninformationsdienst »Czerwensky intern«, für das »bis dato keine Rückstellungen vorgenommen worden« seien. Rückstellungen seien nicht nötig, meint dagegen der Hochtief-Vorstandsvorsitzende Hans-Peter Keitel, Kohlers Haus sei »ein Einzelfall«.
Seine Fertighaustochter liefere ordentliche Qualitätsarbeit, sagt Keitel: »Ein Vorstandskollege wohnt auch in einem Streif-Haus und ist sehr zufrieden.«
* In Kohlers Haus; der Anemometer zeigt eineWindgeschwindigkeit von 2,8 Metern pro Sekunde an.