»Anstieg der Großschäden« - DER SPIEGEL
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MEDIZIN »Anstieg der Großschäden«

Rund 30 000 Bundesbürger forderten 1996 Schadensersatz wegen ärztlicher Kunstfehler. Ärzteversicherer klagen über Ansprüche in Millionenhöhe. Doch oft rennen die Opfer vergebens gegen eine Mauer aus Gutachtern an, die sich schützend vor ihre Ärztekollegen stellen.
Von Oliver Schulz
• aus DER SPIEGEL 38/1997
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Rudolf Virchow, Altmeister der Pathologie, sprach vor 120 Jahren Klartext: »Selbst die beste medicinische Bildung« schließe »Irrthümer« nicht aus. Als Wurzel solchen Übels nannte der bärtige Gelehrte einen »Mangel an gehöriger Aufmerksamkeit oder Vorsicht«.

279 000 Mediziner - 113 000 niedergelassene Ärzte, 135 000 Kliniker - bemühen sich ein Jahrhundert später um das Wohl des bundesdeutschen Volkskörpers. Und gar nicht so selten unterlaufen dabei die von Virchow eingeräumten »Irrthümer«.

Beispiele: Wegen einer harmlosen Vorhautbeschneidung war ein 63jähriger Patient ins Allgemeine Krankenhaus Wien (2000 Betten) eingeliefert worden. Entmannt, ohne Hoden, wachte er am Freitag, dem 13., aus der Narkose wieder auf.

Peter Suciu, 39, Maschinenschlosser aus Raubling bei Rosenheim, litt an einem Hirnschwamm ("Angiom") in der linken Hirnhälfte. Der behandelnde Chirurg vom Klinikum Augsburg hängte das Röntgenbild seitenverkehrt auf und bohrte in die rechte Schädelseite.

Rund 30 000 Patienten forderten im letzten Jahr Schadensausgleich wegen medizinischer Kunstfehler. Jedem zehnten Arzt, so die neuesten Statistiken, unterläuft pro Jahr ein grober Schnitzer.

Eine Flut von Kunstfehler-Prozessen verstopfte 1996 die deutschen Gerichte. Richter ermitteln den Wert von Nieren, Fingern oder (nach verpfuschten Schönheitsoperationen) Brüsten. Auch die Gutachterkommissionen der Landesärztekammern sehen sich immer häufiger mit Regreßansprüchen konfrontiert. Im letzten Jahr waren es über 8000 Verfahren.

Folgerichtig steigt der Finanzbedarf bei den Ärzteversicherern dramatisch an. Im Jahr 1989 reichten noch 167 Millionen Mark aus, um iatrogene, also vom Arzt verschuldete Blessuren abzugleichen. Die aktuelle Zahl liegt nach Expertenschätzung weit jenseits der 500-Millionen-Grenze.

»Ein erhöhtes Anspruchsdenken«, glaubt Ekkehard Metzdorf von der Colonia in Köln, habe die Lawine ausgelöst. Schon bei Bagatellverletzungen wie Hämatomen oder falsch verschriebenen Brillen verlangten die Patienten Schmerzensgeld.

Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Mit zunehmender Irritation verzeichnen die Versicherer auch einen »starken Anstieg bei den Großschäden«, wie es in einem internen Papier des Branchenführers Winterthur heißt. Bei dem Münchner Unternehmen sind gut 100 000 Ärzte versichert, um ihr »Heilrisiko« abzufangen.

Und das steigt unentwegt. Ohne fünfstelligen Jahresbeitrag an die Versicherung kann kein Anästhesist, Chirurg oder Orthopäde mehr arbeiten - und erst recht kein Gynäkologe. Zwei von jeweils 1000 Geburten enden mit Verletzungen der Babys. Um dieses Risiko zu kompensieren, muß ein stationär arbeitender Geburtshelfer mittlerweile rund 25 000 Mark Jahresprämie zahlen.

Als Grund für die hohe Komplikationsrate in der Geburtshilfe nennt der Wiesbadener Frauenarzt Horst Puder, Chefarzt a. D. und mit rund 100 Gutachten pro Jahr aktivster Experte in gynäkologischen Streitfällen, eine »Ausdünnung an Erfahrung": Bei rückläufigen Geburtenzahlen drängelten sich immer mehr Jungärzte zum Saugglocken-Training im Kreißsaal. Ergebnis, so Puder: »Ein Klima des Dilettantismus.«

Bei den Kollegen von der Chirurgie kommt es zu schwersten Folgeschäden häufig dann, wenn während einer entglittenen Operation ein Herzstillstand eintritt und der Patient mit schwerem Gerät ins Leben zurückgeholt wird. Nach der Reanimation können wichtige Vitalfunktionen beeinträchtigt sein - mit der Folge von Siechtum bis zum Lebensende.

»Komatöse schlagen voll zu Buche«, erläutert Winterthur-Mitarbeiter Hartmut Mellinger. Immer häufiger müsse sein Haus »Millionensummen« aufwenden, um apallische Syndrome oder Querschnittlähmungen zu regulieren. Die Kosten für die Rundumpflege der künstlich Beatmeten liegt bei rund 3000 Mark pro Tag. Aktuelle Beispiele aus der Winterthur-Datei:

* Bei einer Mandelentfernung wird die Zungenschlagader eines fünfjährigen Jungen verletzt. Das Kind verliert unbemerkt einen Liter Blut. Nach Alarm eines Zimmernachbarn erfolgt die Reanimation. Die zerebralen Störungen sind jedoch irreversibel (Versicherungsaufwand: 1,45 Millionen Mark).

* Eine 26jährige Frau, Mutter von vier Kindern, die an chronischen Kopfschmerzen leidet, erhält eine Spritze in den Hals. Es kommt zum Kreislaufkollaps. Erst nach sechs Minuten gelingt die Intubation - Folge: Hirnschaden (Aufwand: 3 Millionen Mark).

* Ein siebenjähriges Mädchen (Verbrennungsopfer) wird mehrfach operiert. Beim letzten Eingriff soll ein zwischen Brust und Kinn künstlich angebrachter Hautlappen verpflanzt werden. Nach Einleiten der Narkose mißlingt das Anlegen der Beatmungsröhre. Derweil wirkt das Betäubungsgas und lähmt minutenlang die Atemmuskulatur (Gesamtschaden: 5 Millionen Mark).

Doch nicht nur an der OP-Front, auch im medizinischen Hinterland drohen Gefahren. Die Sparte Labormedizin/Diagnostik bereitet den Versicherungen zunehmend Kopfzerbrechen. Beim durchschnittlichen Schadensaufwand pro Fall ist diese Sparte mittlerweile - nach der Geburtshilfe - auf den zweiten Platz vorgerückt.

4,4 Millionen EKG, 2,8 Millionen Röntgenaufnahmen der Extremitäten, dazu CT, EEG, Sonographien und Kernspintomographien in großer Zahl wurden 1995 mit den Krankenkassen abgerechnet. Sie richtig zu deuten, ist nicht jeder Arzt immer in der Lage.

»Sie haben einen Tumor im Ohr«, sagte der Chirurg zu der Iserlohner Primaballerina Karin Stuckenhoff nach Inspektion des Computertomogramms. Sie hatte keinen. Dafür zog sich die Tänzerin beim Gehörgang-Eingriff eine Luftembolie im Gehirn zu. Nun sitzt sie im Rollstuhl.

Im Brennpunkt stehen auch jene Analyselabors, die wie am Fließband Blutproben bestimmen oder Tumoren aus Gewebeproben identifizieren. Das Lübecker Landgericht sprach im letzten Jahr einer Frau Schmerzensgeld zu, deren Darmkarzinom - nach unkorrekter Gewebsanalyse - viel zu spät operiert worden war.

In der Dämmerung oder an Wochenenden steigt die Crashquote in den Hospitälern an. Übernächtigte Stationsärzte, zu wenige Pfleger - »Großschadensfälle«, sagt Experte Mellinger, »treten häufig nachts oder in den frühen Morgenstunden auf«.

Immer wieder sind es dieselben Eingriffe, bei denen die Ärzte ins Stolpern geraten. Zu den Standardpannen gehören:

* Blutergüsse nach fehlerhaften Injektionen (rund 2000 Beschwerden pro Jahr);

* das versehentliche Zunähen von Harnleitern bei Gebärmutteroperationen;

* Blutungskomplikationen nach Bypass-Operationen (etwa 3000 Fälle pro Jahr) sowie

* Luftembolien und Thrombosen. Dieser Schaden, so die Kölner OLG-Richterin Pia Rumler-Detzel, sei »der häufigste Befund bei gerichtlichen Auseinandersetzungen«.

Weiten Raum für Fehltritte bietet auch die Ferndiagnose übers Telefon. Ein Beispiel aus München: Ein 53jähriger Unternehmenstrainer ruft seinen Hausarzt an und schildert eindeutige Herzinfarktsymptome. Der Mediziner verkennt die Brisanz des Falles und beordert den Schmerzgeplagten in die Praxis.

Zehn Minuten nach seiner Ankunft kollabiert der Manager im Wartezimmer. »Die nunmehr sofort eingeleitete Reanimation ist nur teilweise erfolgreich, da mehrere Intubationsversuche in der nun aufkommenden Hektik mißlingen«, heißt es in den Wintherthur-Akten. Den Schaden kalkuliert die Münchner Firma auf 4,2 Millionen Mark (monatlich 12 500 Mark Nettoverdienst des Geschädigten plus 7000 Mark Pflegeaufwand, hochgerechnet auf die prognostizierte Lebenserwartung; dazu Hausumbaukosten sowie 250 000 Mark Schmerzensgeld).

»Mit Deckungssummen von zwei Millionen Mark kommen wir kaum noch aus«, klagt Winterthur-Assessor Roland Wehn. Sein Fazit: »Es sind immer wieder dieselben Standardeingriffe oder präoperativen Versäumnisse, aus denen irreparables Leid entsteht, das wiederum enorme finanzielle Belastungen nach sich zieht.«

Was also tun? Eine Art »Risikomanagement, vergleichbar den Organisationsabläufen bei Fluggesellschaften« will Uwe Schmidt-Kasparek vom HUK-Verband den Kliniken andienen. Die OP-Handwerker, glaubt er, »müßten wie Piloten geschult werden«.

Doch bislang ist nicht einmal ein Referenzzentrum für Medizinschäden verfügbar. Der Tübinger Ärztekritiker Bernhard Giese hat jüngst eine zentrale Kunstfehler-Kartei beim Gesundheitsministerium eingefordert - ohne Erfolg.

Die Heilzunft setzt eher aufs Vertuschen. Anstatt Fehlerquellen systematisch zu erfassen und daraus zu lernen, verlegen sich die Mediziner aufs Abwiegeln von Ansprüchen.

Beim Versuch, Schmerzensgeld vor Gericht einzuklagen, erwartet die Geschädigten meist ein quälend langer Marsch durch die Instanzen. Spurensuche am Tatort OP gestaltet sich schwierig. Der Patient muß den Nachweis für Kausalitäten erbringen und aus OP-Protokollen schlüssig den Behandlungsfehler rekonstruieren.

Parteiische Gutachter erschweren die Beweisführung. Der Münchner Zivilrichter und einzige Honorarprofessor für Arztrecht Gerhard Schlund prangert eine prinzipielle Misere an. Das medizinische Gutachtersystem sei ein Teufelskreis: »Stets urteilen Kollegen über Kollegen.«

In über 20 Urteilen hat der Bundesgerichtshof seit den siebziger Jahren faire Prozesse und »Waffengleichheit« angemahnt. Der Sachverständige müsse »objektiv arbeiten«. Doch noch immer sei der medizinische Sachverständige »das Sorgenkind Nummer eins«, klagt OLG-Richter Harald Franzki. »In einem Maße, wie es in kaum einem anderen Berufsstand zu beobachten ist, zieht sich in der Ärzteschaft die Pflicht zur Standessolidarität vom Eide des Hippokrates wie ein roter Faden bis in die modernen Berufsordnungen hin.«

»Vieles wird in Gutachten als ,verständlich' oder ,vertretbar' bezeichnet, was bei näherem Nachfragen auch vom Sachverständigen als gutem ärztlichem Standard widersprechend qualifiziert wird«, sagt Franz Joseph Pelz, Vorsitzender Richter am OLG Hamm.

Doch welcher Richter fragt schon nach? Die rund 30 deutschen OLG-Fachsenate liefern unentwegt Beweise ihrer Milde gegenüber den ärztlichen Akademiker-Kollegen. Je komplizierter die medizinische Materie, desto eher klinken sich die Richter aus - und beten einfach die Meinung des Sachverständigen nach.

»Am stärksten«, sagt der Neusser Rechtsanwalt Hans Joachim Makiol, halten »die Schönheitschirurgen und die Kardiochirurgen zusammen«. Diese beiden Ärztezünfte, meint auch Richter Schlund, »agieren wie verschworene Gemeinschaften vor Gericht«.

Selbst ihren bisher größten OP-GAU überstanden die Herzchirurgen ohne Blessuren. Neun Kinder erlitten in den siebziger und achtziger Jahren nach Aortenisthmusstenose-Eingriffen Querschnittlähmungen. Eine Prozeßflut war die Folge. Das längste Verfahren zog sich 15 Jahre hin (siehe den folgenden Beitrag) - ein Musterbeispiel für die Ohnmacht der Patienten.

[Grafiktext]

Schadensersatzansprüche von Patienten wegen ärztlicher Kunstfehler

1995

Entschädigungsleistungen der Ärzteversicherungen

Was kostest ein Organ? Gerichtlich erstrittene Schmerzensgeld-

zahlungen in Mark

[GrafiktextEnde]

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Schadensersatzansprüche von Patienten wegen ärztlicher Kunstfehler

1995

Entschädigungsleistungen der Ärzteversicherungen

Was kostest ein Organ? Gerichtlich erstrittene Schmerzensgeld-

zahlungen in Mark

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