Verzweifelte Szenen im OP - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen
Zur Ausgabe
Artikel 82 / 123

Verzweifelte Szenen im OP

Vor 18 Jahren wurde in der Kieler Herzchirurgie ein Kind zum Krüppel operiert. Es entbrannte einer der längsten Kunstfehler-Prozesse der Rechtsgeschichte. Das ergangene Urteil wirft ein böses Licht auf die Justiz und die Allmacht der Herzchirurgen. Von Matthias Schulz
• aus DER SPIEGEL 38/1997
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Claus Domnick, 24, ist schwerstbehindert. Vom Bauch abwärts ist der Körper des jungen Flensburgers wie tot. »Meine Bandscheiben sind lädiert«, sagt er, »ich habe Tennisarme vom Rollstuhlfahren.«

Merkwürdig kratzig klingt die Stimme des Versehrten. Seine Stimmbänder sind zur Hälfte gelähmt. Schräg am linken Rippenkorb verläuft eine lange Narbe - der Überrest einer Thoraxöffnung.

Daß er als Kind laufen konnte, weiß Claus Domnick nicht mehr: »Meine Erinnerung an die Zeit vor dem 2. November 1978 ist wie weggeblasen.«

Damals, an jenem kalten Novembertag, ging es mit dem sechsjährigen Jungen (Aufnahmebefund: »Lebhaft, gutes Allgemeinbefinden, Größe 118 cm") auf Leben und Tod. Morgens um acht Uhr war er tief betäubt in den Operationssaal der Kieler Herzchirurgie gerollt worden.

»Aortenisthmusstenose« lautete die Diagnose. Die Hauptschlagader des Patienten war verengt. Gleich hinter der Einschnürung hatte sich eine pflaumengroße Aussackung ("Aneurysma") gebildet.

Im Angiogramm, der Gefäßdarstellung durch Kontrastmittel, war die Malaise deutlich zu sehen: Das Blut zwängte sich, kaum aus dem Herzen gepumpt, »jetstrahlartig« durch die verstopfte Zentralader und ergoß sich sodann in die 3,5 Zentimeter breite Ausbeulung.

Die Erkrankung ist keine Seltenheit. Etwa 500 Kinder werden in Deutschland pro Jahr mit einer Stenose am großen Gefäß geboren. Bei den angeborenen Herzfehlern liegt der Defekt an fünfter Stelle.

Der Chef der »Abteilung für Herz- und Gefäßchirurgie«, Professor Alexander Bernhard, übernahm den interessanten Fall selbst. »Das habe ich schon häufiger gemacht«, erklärte er der Mutter. Um 9 Uhr schob er sich die OP-Maske über und schnitt den Oberkörper des 19 Kilogramm schweren Patienten auf. Eine Herz-Lungen-Maschine stand für den Notfall bereit.

Doch der Eingriff lief aus dem Ruder. Als das Kind aus der Narkose erwachte, war es querschnittgelähmt. Claus könne »die Blase nicht spontan entleeren (Überlaufblase)«, notierten die Stationsärzte, auch der »Analreflex« sei »nicht auslösbar«.

Was war passiert? 15 Jahre lang, in einem der furiosesten Arzthaftungsprozesse der Republik, haben sich Staatsanwälte, Richter und Kardiomediziner, aber auch der Bundesgerichtshof und sogar Schleswig-Holsteins Ministerpräsidentin Heide Simonis mit dem Streitfall beschäftigt.

Doch selbst diese Zeitspanne reichte zur Wahrheitsfindung nicht aus. Im Oktober vorletzten Jahres brach das Oberlandesgericht Schleswig die Beweisführung in Sachen Kunstfehler ergebnislos ab.

Verurteilt wurde der Chirurg nur wegen einer Verletzung der Aufklärungspflicht. Der Geschädigte erhielt 130 000 Mark Schmerzensgeld - dafür, daß er Opfer einer »schicksalhaften Komplikation« geworden war.

Das Urteil hat Methode. Geht in den hochgerüsteten OP-Sälen der 350 deutschen Herzchirurgen etwas schief, dann sind stets dunkle Mächte daran schuld. Blind waltet das Schicksal, wenn dem Operateur etwas mißlingt. Entgleitet ihm das Skalpell, beruft er sich auf die tragische Verkettung unglücklicher Umstände.

Solchen Verbrämungen zu folgen ist die Richterschaft nur allzu schnell bereit. Noch nie hat es die deutsche Justiz gewagt, am Unfehlbarkeitsnimbus jener Halbgötter in Lindgrün zu rütteln, die mit haardünnen Fäden Bypässe nähen oder dem Zentralmuskel Klappen und Schrittmacher implantieren.

Dabei haben sich die Kardiomeister gerade beim Operationstyp Aortenisthmusstenose wahrlich kein Ruhmesblatt verdient. Mindestens neun Kinder, die in den siebziger und achtziger Jahren wegen Engstellen in der Aorta an deutschen Herzzentren behandelt wurden, sitzen seitdem im Rollstuhl.

Einige der verunglückten Operationen beschäftigen teilweise noch heute die Gerichte. In quälenden Mammutprozessen haben die jungen Patienten (Alter zum Zeitpunkt des Eingriffs: zwischen 1 und 17 Jahren) um ihr Recht gekämpft.

Am heftigsten tobte der Streit im Verfahren Domnick. Energisch verfolgte der Vater Peter Domnick, 50, seine Klage. Rechtswütig wie Michael Kohlhaas, stürzte sich der Laie in die medizinische Materie, um die, wie er sagt, »unheilvolle Allianz von Richterschaft und Ärzten« zu sprengen.

Heute, 18 Jahre nach dem mißlungenen Eingriff an seinem Sohn, sitzt der Mann inmitten von Schrankwänden, die eine labyrinthische Prozeßgeschichte erzählen: 128 Leitz-Ordner, gefüllt mit Literaturrecherchen, Briefen, Expertisen und Klageschriften. Sechs juristische Fachblätter haben das außergewöhnliche Urteil veröffentlicht.

Domnicks Irrweg durch deutsche Rechtsinstanzen begann im Jahr 1979. Die Mutter stellte damals Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kiel. Chirurg Bernhard, so der Vorwurf, habe gemurkst.

Der einbestellte Gutachter Hans Georg Borst, seinerzeit Kardiochef in Hannover, sah das ganz anders. »Operations- und Narkoseverlauf waren ohne Besonderheit«, notierte er. Bernhard habe »fachgerecht und in kürzester Zeit operiert« und »jede nur denkbare Maßnahme ergriffen«, um Schäden zu vermeiden.

Starke Worte: In Wahrheit hatten sich während des Eingriffs verzweifelte Szenen abgespielt. Zweimal, von 9 Uhr bis 12.35 Uhr, dann noch mal von 14 Uhr bis 14.55 Uhr, kam der Junge unters Messer. Ausweislich des Anästhesieprotokolls wurde ihm dabei die ungeheure Menge von 8 Blutkonserven (entsprechend vier Liter) in die Adern gepumpt.

Nur mit Mühe gelang es, einen Exitus in tabula (Tod auf dem OP-Tisch) zu verhindern. Die Blutgaswerte während des Eingriffs belegen extrem pathologische Werte. Die Ventilation im linken Lungenlappen des Kindes kam zeitweise zum Stillstand.

Das alles wußte Vater Domnick damals nicht. Wie fast immer in solchen Fällen steht der Kläger einem Wust von medizinischem Spezialwissen gegenüber: Herzkatheterbefunde, Narkoseprotokolle, OP-Unterlagen müssen entziffert werden.

Viele Geschädigte geben angesichts solcher Widrigkeiten auf. Auch die Richter der OLG-Senate für Arzthaftungsfragen sind von der Materie häufig überfordert. Die Welt der apparativen Heilkunst mit ihrer überbordenden Fachliteratur bietet dem Arzt unzählige Schlupflöcher, um Fehler zu kaschieren.

»Verstoß gegen eindeutig bewährte ärztliche Behandlungsregeln« - so lautet die juristische Definition des Kunstfehlers. Doch was ist lege artis, was ist »eindeutig bewährt«?

Von den Ärzten dürfen die Richter keine Hilfe erwarten. Eindeutig, so meinen viele Mediziner, sei in der Heilkunst gar nichts. Der Mensch als physiologisches Substrat bestehe aus anatomischen Besonderheiten, jeder Patient reagiere anders. Also dürfe es auch keine absoluten Therapie-Regeln geben - ein Satz, der auch manchem Pfuscher als juristischer Freibrief dient.

Was also tun im Labyrinth ärztlicher Gutachten und jedes Versagen abstreitender Mediziner? Vater Domnick schritt einfach hinein. Wie ein Maniak wühlte er sich in die Fachliteratur und recherchierte insgesamt 3000 Artikel zum Thema Aortenisthmusstenose.

Die Erkrankung bildet ein schweres Hindernis für die Zirkulation in den Gefäßen. Meist reagiert der Körper mit einem trickreichen Mechanismus. Weil die Zentralbahn blockiert ist, schickt er das Blut über kleine Nebenarme abwärts, die sich mit der Zeit abnorm weiten. Es entsteht ein Umgehungs-("Kollateral«-)Kreislauf.

Doch das Umleitungssystem kann den Schaden meist nicht völlig kompensieren. Ergebnis: Die Adern im Oberkörper der Kinder stehen unter Hochdruck. In Bauch und Beinen dagegen herrscht Mangeldurchblutung.

Beim operativen Eingriff wird die Situation noch prekärer. Um die Stenose abhobeln zu können, muß der Arzt die - bei Kindern fingerdicke - Aorta völlig blockieren. Erst dann kann er die Ader aufschneiden und reparieren, ohne daß Blut spritzt.

Während dieser Totalunterbrechung werden alle unteren Körperorgane ausschließlich durch die Kollateralen versorgt. Sind sie zu eng, besteht höchste Gefahr fürs Rückenmark. Ohne sauerstoffheranführendes Blut sterben die empfindlichen Nervenzellen ab. Der Patient ist danach gelähmt.

Das Problem ist den Medizinern aus leidvollen Erfahrungen bekannt. Bereits die erste Resektion eines Aneurysmas am Menschen endete tragisch. Im Jahr 1951 hatten US-Mediziner einem Patienten die Hauptschlagader zerschnitten und wieder zusammengenäht. Das Kunststück gelang zwar - doch der Patient konnte hernach nicht mehr gehen.

Um den schlimmen Nebeneffekt zu vermeiden, haben die Mediziner bereits in den sechziger Jahren eine umsichtigere Operationstechnik entwickelt. In Lehrbüchern ist das Standardverfahren beschrieben:

* Zuerst öffnet der Chirurg den Thorax und klemmt probehalber die Aorta ab.

* Sodann mißt er den Blutdruck im Unterkörper.

* Fällt der Wert unter 40 mm HG, besteht höchste Gefahr für die sensiblen Rückenmarkzellen. Das OP-Team muß zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen.

Zwei Protektionstechniken haben sich in der Praxis bewährt: Entweder legt der Chirurg eine künstliche Blutumleitung von der oberen zur unteren Körperhälfte etwa mit der Herz-Lungen-Maschine. Oder er kühlt den Patienten auf etwa 30 Grad Celsius ab ("Hypothermie").

Solche Maßnahmen sind meist dann nötig, wenn aus operationstechnischen Gründen auch die linke Armschlagader (Arteria subclavia) abgeklemmt werden muß. Die Ader gehört zu den wichtigsten Gefäßen der Umgehungszirkulation.

Exakt diese Situation trat bei dem sechs Jahre alten Patienten Claus ein. Weil die Stenose direkt unter dem krückstockförmigen Aortenbogen saß, mußte Chirurg Bernhard auch die Subclavia abklemmen. Der Fachliteratur zufolge steigt das Lähmungsrisiko unter diesen Umständen sprunghaft an.

Dennoch ließ der Kieler Chefarzt nicht genügend Vorsicht walten. Eine Blutdruckmessung im Unterleib unterblieb. Auf Protektionsmaßnahmen wurde verzichtet. Als Vater Domnick das schwere Versäumnis erkannte, strengte er erneut einen Prozeß an. 1981 erhob er Klage vor dem Landgericht Kiel.

Die Richter dort, allesamt medizinische Laien, beauftragten den Herzchirurgen Wolfgang Bircks als Gutachter. Er leitete über 20 Jahre lang die Kardioklinik in Düsseldorf und gilt als begnadeter Handwerker und Lehrmeister seiner Zunft.

Vor Gericht stellt Bircks das seit den sechziger Jahren bewährte Vorgehen plötzlich in Zweifel. Es sei »äußerst fragwürdig, ob die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine die Gefahr einer neurologischen Komplikation mindert«, heißt es in seinem Gutachten vom 14. Mai 1982.

Damit nicht genug. Die lang erprobten Schutzvorkehrungen für das Rückenmark gelten dem Experten nun sogar als gefährlich oder veraltet. Gutachter Bircks

* warnt vor der Herz-Lungen-Maschine - die Sterbequote nach Anschluß an den Pumpapparat sei »in Prozenten« zu messen;

* verteufelt die Blutdruckmessung, weil sie mit einem »Risiko zusätzlicher intra- und/oder postoperativer Komplikationen« behaftet sei und

* erklärt die Hypothermie für »zeitlich überholt«. Sie habe »keine Gültigkeit« mehr.

Die überraschenden, aller medizinischen Erfahrung widersprechenden Aussagen des Gutachters verfehlen nicht ihren Eindruck auf das Gericht: Bernhards Versäumnisse stehen plötzlich da wie wohlüberlegte Entscheidungen. Doch Bircks'' Einlassungen stehen in merkwürdigem Widerspruch zu der von ihm selbst geübten Praxis. Während er den Juristen die angeblichen Risiken darlegt, wendet er die protektionistischen Maßnahmen in seiner eigenen Klinik an.

Auch beim Thema Blutdruckmessung redet der Gutachter mit gespaltener Zunge. Im Fall Domnick hält er sie für gefährlich. Vor dem Münchner Landgericht hingegen, wo fast zeitgleich ein Prozeß um einen parallel gelagerten Fall läuft, gibt er an, der Blutdruck im Unterkörper des Patienten müsse »unbedingt objektiviert werden«, um mögliche Schäden zu vermeiden.

Bircks'' Worte, in die eine wie in die andere Richtung, haben Gewicht. Als Autorität alter Schule - schneidende Stimme, Kopf hoch, Aktentasche vor dem Bauch - tritt der drahtige Mann bei KunstfehlerProzessen auf, und das tut er oft. Der Herzchirurg war lange Jahre Rechtsexperte der »Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie«.

Doch im Fall Domnick wäre der Taktiker fast aufgeflogen. Insgesamt 23 Nachfragen reicht der Kläger vor Gericht ein und verstrickt Bircks in immer neue Widersprüche.

In der mündlichen Verhandlung schließlich stehen sich die Kontrahenten schreiend und mit hochrotem Gesicht gegenüber. »Als ich dem Bircks seine Lügen unter die Nase hielt«, erinnert sich Domnick, »drohte der mit strafrechtlichen Konsequenzen.«

Am Ende des Duells siegt die Autorität. Im August 1986 wird die Kunstfehler-Klage in allen Punkten abgewiesen. Die Flensburger Familie, belastet durch schweres Leid, bleibt weiterhin ohne Entschädigung.

Claus ist inzwischen 14 Jahre alt. Jeden Morgen legt sich der Junge einen Katheter, um die Blase zu entleeren. Seine Nieren arbeiten nicht richtig. In der Pubertät wachsen die Beine schief - ein typischer Nebeneffekt, wenn die Wachstumsphase im Rollstuhl durchlebt wird. Erneut muß der Junge operiert werden. Danach liegt er für Monate in einer Reha-Klinik.

Die Streitbarkeit des Vaters ist indes ungebrochen. Nachts träumt der gelernte Elektriker von Paraplegien, Shunts und Stenosen. Tagsüber wälzt Domnick senior Fachliteratur. Seine Ehe ist längst zerrüttet, eine Lebensgefährtin läuft ihm davon. Seinen Job gibt er auf. »Dafür«, sagt er, »hatte ich keine Zeit mehr.«

Angetrieben von jener hitzigen Dynamik, die erlittenes Unrecht in der Seele freisetzt, reist der Mann wieder los. Er recherchiert in der medizinischen Datenbank Dimdi und wälzt juristische Fachblätter. Unter falschem Namen schreibt er 25 deutsche und 10 amerikanische Herzzentren an. Alle Kliniken bestätigen, daß sie mit Protektionsmaßnahmen operieren.

So gerüstet, steigt Domnick im Oktober 1986 wieder in den Ring: Vor dem Oberlandesgericht Schleswig legt er Berufung ein und hat Erfolg. Zu abstrus und widersprüchlich erscheint das erstinstanzliche Urteil.

Die Oberrichter von der Schlei rollen das Verfahren neu auf. Ein weiterer Gutachter wird gesucht. Diesmal fällt die Wahl auf Eckard Kreuzer von der Uni-Klinik München. Doch der Isar-Spezialist lehnt den Auftrag »aus Befangenheit« ab. Er selber stehe in einem ähnlichen Fall als Beklagter vor Gericht.

Domnick wird hellhörig und ermittelt mit detektivischen Methoden den Namen des Opfers in diesem Parallelverfahren. Es ist Anita Liewald. Als Neunjährige war die Frau im Jahr 1985 am Klinikum Großhadern von Kreuzer operiert worden.

Weil der Blutdruck des Kindes auf 30 mm HG gefallen war, hatte der Chirurg - medizinisch korrekt - die Herz-Lungen-Maschine angeschlossen. Doch die Pumpmaschine arbeitete nicht einwandfrei. Das Mädchen, heute 21, ist seit dem Zwischenfall blind und spastisch gelähmt.

Auch in dem Münchner Prozeß warfen die Beklagten die Nebelkanone an. Erst in zweiter Instanz kippte das Verfahren. Es floß eine Rekordentschädigung in Höhe von 2,3 Millionen Mark.

Gesundbeten und Vertuschen - dieser Devise folgt die Gemeinschaft der Kardiochirurgen, wann immer Schadensersatzansprüche drohen.

Im Fall Domnick steigerten sich die Ungereimtheiten fast bis zur Absurdität. Weil der in München verklagte Kreuzer die Gutachtertätigkeit verweigert, suchen die Schleswiger OLG-Juristen einen neuen Experten, der ihnen das strittige OP-Geschehen deuten soll.

Wieder ergeht der Auftrag an ein Mitglied der Pumpmuskel-Gilde. 1990 erhält der Heidelberger Kardiochirurg Siegfried Hagl den Auftrag, den Vorfall zu bewerten.

Hagl mag den brisanten Fall kaum anpacken. Erst nach zweijähriger Wartezeit übermittelt er am 2. Juli 1992 seine Stellungnahme. Seitenlang läßt er sich darin über »periphere Gefäßdysregulationen« und »Stromzeitvolumen« aus - kaum verdauliche Kost für einen OLG-Richter.

Wichtige Zentralfragen bleiben, hinter allem Fachchinesisch, ungeklärt. Die OLG-Richter müssen erneut nachhaken: Warum hat der Operateur Alexander Bernhard den Blutdruck in der unteren Körperhälfte des Jungen nicht überprüft?

So bedrängt, tritt der beklagte Arzt am 16. Dezember 1992, erstmals persönlich, in der mündlichen Verhandlung auf - und überrascht alle. Er habe den Druck gemessen, und zwar mit den Fingern ("Palpation"). O-Ton Bernhard: »Der Befund gab zu einer Besorgnis keinerlei Anlaß.«

Domnick ist geschockt. 13 Jahre lang war die Druckmessung von den Gutachtern als unnötig, gefährlich, unsinnig beschrieben worden. Nun will Bernhard angeblich Daumen und Zeigefinger an die Aorta gelegt haben.

Auch die Richter hegen Zweifel an der Behauptung. Im OP-Protokoll ist der Vorgang nicht erwähnt. Das OLG gestattet - ein außergewöhnlicher juristischer Vorgang - die »Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens«. Gleichsam kurz vor dem Knockout darf Domnick weitere Beweismittel vorlegen.

Diese Galgenfrist ändert alles. Dem Kläger gelingt es, in kürzester Zeit zwei hochkarätige Privatgutachter zu verpflichten. Es sind die Professoren Jürgen Stoffregen, emeritierter Anästhesieprofessor, und der ehemalige Direktor der Neurochirurgischen Uni-Klinik Ulm, Klaus Schmidt.

Deren Schriftsätze sausen wie Granaten in das von den vorherigen Gutachtern aufgebaute Gebäude. »Jahrelang«, erklärt Stoffregen, »wurde auf einem Nebenkriegsschauplatz gekämpft.«

Nun erst, auf Basis des Anästhesieprotokolls, der aufgezeichneten Blutgaswerte und des »ungewöhnlich schlampigen OP-Protokolls« (Stoffregen), gelingt es, den Operationsverlauf zu rekonstruieren (siehe Grafik Seite 195).

Im Detail: Um neun Uhr liegt der Junge auf der OP-Bank. Bernhard öffnet den Thorax, klemmt die Aorta und die linke Armschlagader ab. Dann setzt er das Skalpell an und schneidet den pflaumengroßen Adernballon auf. Im selben Augenblick schießt ihm Blut entgegen.

Ein »Kardinalfehler« (Stoffregen): Unmißverständlich stand im - voroperativ erhobenen - Herzkatheterbefund, daß in die Aussackung »wenigstens 2 Kollateralen einmünden«. Im Klartext: In den Aortensack führten von hinten - wie Kühlwasserleitungen in einen Reaktorbehälter - zwei abnorm erweiterte Arterien hinein. Sie stehen unter vollem Druck.

Diese Adern, so Gutachter Schmidt, hätte der Operateur unbedingt »vorher freipräparieren« und mit Schlingen abschnüren müssen. Nun ist es zu spät. In dickem Strahl spritzt Blut aus den Gefäßen und ergießt sich im Schwall auf den Fußboden.

Anstatt den Sack sofort wieder zuzuklemmen, ergreift Bernhard in der Panik die Flucht nach vorn. Er drückt den Daumen auf die spritzenden Gefäßmündungen im Inneren des Aneurysmas und versucht sie zuzunähen. Gegen 9.40 Uhr erhält das Kind innerhalb weniger Minuten drei Blutkonserven.

Laut OP-Protokoll gelingt die Aktion. Doch sie hat schreckliche Auswirkungen. Der Patient ist nun bauchabwärts gleichsam zugestöpselt. Nicht nur Aorta und Subclavia sind abgeklemmt, auch die beiden bleistiftdicken Kollateralen können jetzt kein Blut mehr in den Unterkörper leiten.

Ergebnis: Die Blutwerte spielen verrückt. Im Kopf steigt der Druck auf 180 mm HG. Höchstgaben an (blutdrucksenkendem) Nitroprussid und Lasix sickern laut Anästhesieprotokoll durch Kanülen, um die Hypertonie zu bekämpfen. Von 9.50 Uhr an wird das Kind mit reinem Sauerstoff beatmet - es ringt mit dem Tod.

Gleichzeitig beginnt der Unterkörper des Jungen gleichsam zu ersticken - kein Blut. Die registrierten Blutwerte, so Gutachter Schmidt, belegen eine »metabolische Azidose": Die Organe übersäuern, erste nekrotische Prozesse kommen in Gang.

Dennoch versucht Bernhard die verkorkste Operation durchzuziehen. Um 10.32 Uhr klemmt er erneut die Aorta ab und zieht - bei schwer beeinträchtigtem Kollateralkreislauf und ohne jegliche Protektionsmittel - den indizierten Eingriff durch. Die Stenose wird abgehobelt und das Aneurysma repariert. Die nachfolgende Blutgasanalyse um 11.30 Uhr weist erneut »extrem pathologische Werte« auf (Schmidt).

Nach dem Erwachen um 13.10 Uhr ist Claus gelähmt. Bernhard - nun endgültig kopflos - greift erneut zum Skalpell. Wieder schneidet er den Rippenkorb des Jungen auf und öffnet die zugenähten Kollateralen. Abermals entsteht ein Blutsee. Das Kind erhält fünf Blutkonserven, das entspricht dem »1 1/2fachen des körpereigenen Blutvolumens« (Stoffregen).

Nahezu lückenlos und unabhängig voneinander legen Stoffregen und Schmidt den desaströsen Operationsverlauf dar. Fast gleichlautendes Fazit: »Folgenschwerer Behandlungsfehler« (Stoffregen) - »grober Behandlungsfehler« (Schmidt).

Damit hat das OLG-Verfahren eine dramatische Wendung genommen. Die Juristen fordern ihren Gutachter Siegfried Hagl zu einer Stellungnahme auf. Ein Jahr vergeht. Doch der Heidelberger Kardiochirurg antwortet einfach nicht. Trotz mehrfacher Ermahnungen des Senats bleibt er stumm.

Nun endlich scheint Domnick auf der Siegerstraße. Im Mai 1993 schlägt das OLG einen Vergleich vor (Zahlung von 600 000 Mark an den Geschädigten) - ein schöner Batzen Geld.

Doch die Beklagten lehnen den Kompromiß ab. Für weitere 18 Monate erstarrt das Verfahren in einer Art Hängepartie. In dieser Phase wendet sich Domnick verzweifelt mit einem Brandbrief an Schleswig-Holsteins Ministerpräsidentin - und wird abgewiesen.

Schließlich, am 13. Januar 1995, verkündet das OLG sein Urteil. Obwohl der Kunstfehler-Vorwurf unentkräftet im Raum steht, klammern die Richter die Frage eines schuldhaften Vergehens aus. Begründung: Wenn drei »als Spezialisten ausgewiesene Herzchirurgen« behaupten, daß »ein Behandlungsfehler nicht vorlag«, dann lag auch keiner vor. Fertig. Aus.

Wegen mangelnder Aufklärung über das OP-Risiko erhält der Junge ein Schmerzensgeld von 130 000 Mark - ein Betrag, der an Knickrigkeit grenzt. In einem Urteil des OLG Köln vom März 1995 heißt es: »Bei einer Querschnittlähmung mittleren Schweregrades« sei ein »Schmerzensgeld von 350 000 Mark angemessen«.

Doch selbst diesen Richterspruch will das verklagte Land Schleswig-Holstein

* Als Achtjähriger, zwei Jahre nach der Operation.

nicht akzeptieren. Mit formaljuristischen Einwänden versucht es, beim BGH eine Revision durchzusetzen. Die obersten Juristen in Karlsruhe wehren ab. Im Oktober 1995 wird das Urteil rechtskräftig.

Noch heute schlägt sich der Vater mit der Kieler Universität wegen einer Erstattung der Gutachterkosten (rund 20 000 Mark) herum. Auch das Schmerzensgeld erhielt der junge Krüppel erst nach Androhung einer Zwangsvollstreckung.

Jammervoll und über das labyrinthische Verfahren ergraut, sitzt der Kardio-Kohlhaas Domnick in seinem Flensburger Laden, in dem er gebrauchte Waschmaschinen feilhält, und klagt: »Was für ein schäbiges Verhalten.«

Während er den Aktendeckel schließt, fährt ein grüner Opel auf den Hof.

Sohn Claus, mittlerweile ein junger Mann, hangelt sich mühsam aus dem Wagen. Auf Krücken schleppt er sich zum Kofferraum, holt den Rollstuhl heraus und läßt sich hineinfallen. »Der Bernhard«, sagt er mit schnarrender Stimme, »hat sich bei mir nie gemeldet. Aber ich bin ohne Groll.«

Und dann erklärt er, warum: »Wissen Sie, mit Verbitterung im Herzen könnte ich ja gar nicht mehr leben.«

[Grafiktext]

Die mißlungene Operation an dem 6jährigen Claus Domnick

[GrafiktextEnde]

[Grafiktext]

Die mißlungene Operation an dem 6jährigen Claus Domnick

[GrafiktextEnde]

* Als Achtjähriger, zwei Jahre nach der Operation.

Zur Ausgabe
Artikel 82 / 123