Ewig kräht der Hahn
Die Idee des Schulmeisters war schön schlicht. Ein »Stückchen echter Natur« inmitten des ansonsten »völlig zubetonierten« Stadtviertels sollte den Kindern an der Bonner St. Hedwig Hauptschule ihre Umwelt näherbringen, überlegte er sich.
Hinter der Turnhalle entstand ein Trocken- und Feuchtbiotop, in der Schule bildete sich die Arbeitsgemeinschaft Schulteich. »Eine wunderbare Sache«, fand der Rektor.
Im zehn Quadratmeter großen Öko-Gewässer tummelte sich seit fünf Jahren ökologisch Seltenes und Wertvolles, darunter eine Handvoll geschützter Wasserfrösche von der Art Rana esculenta. Nur einige Nachbarn empfanden das Idyll als ausgesprochen störend. Denn die Wasserfrösche sind, vor allem zur Paarungszeit zwischen Mai und Juni, überaus laut - das macht ihre besonders große Schallblase.
Das dröhnende Organ hatte Folgen. »Wir müssen auf die Frösche verzichten«, resignierte der Rektor der katholischen Lehranstalt Günter Gemüngt, 55.
Der anschwellende Gesang der liebestollen Amphibien hatte erst zu einem juristischen Streit bis vor das Verwaltungsgericht geführt und dann auch noch eine Serie von Anschlägen auf das pädagogische Öko-Reservat ausgelöst.
Anlieger von St. Hedwig führten Klage, daß sie das Quaken im Schlaf störe und sie »morgens früh mit 'ner dicken Birne« (so Klägerin Margret Kuth, 55) aufwachten. Alle Atteste vom Arzt waren allerdings vergebens. Das Verwaltungsgericht empfahl sogar, mangels Erfolgsaussicht die Klage zurückzuziehen. So geschah es.
Weiter ging's per Attentat. Erst war es Rattengift in Weizenkörnern, die Unbekannte nach amtlichem Befund in den Teich kippten, dann Öl, Benzin und Rattengift in Haferflocken. Zweimal wurde die Folie durchgeschnitten, die den Grund des Schulteiches abdeckt, weshalb das Gewässer austrocknete. Schließlich, Mitte Mai, wurde ätzender Löschkalk in das Biotop gekippt.
Hart geht es zu, wenn die lieben Nachbarn der Frosch ärgert, das Federvieh stört oder Kuhgeläut sie zur Weißglut bringt. Richter müssen schon mal klären, notfalls auch durch drei Instanzen, wann etwa Gockel Fredi II aus Obermenzing in Bayern seinen schalldichten Stall verlassen und im Garten krähen darf - hinter einer Schallschutzwand versteht sich.
Im oberbayerischen Pöcking bemühten Zugereiste, Preußen natürlich, wegen zu lauten Schnatterns von Nachbars Gänsen das Gericht. Im Oberallgäu brauchte es zwei Instanzen, um dem Ofterschwanger Milchvieh sein Recht aufs Tragen von Kuhglocken zu bestätigen. Im ersten Anlauf hatte das Amtsgericht Sonthofen den Kühen per einstweiliger Verfügung das Bimmeln untersagt - bei Strafandrohung von 30 000 Mark.
Welche Konsequenzen der Eingriff des Menschen in die Natur nach sich zieht, ist aus Landshut bekannt. Ein Amtsrichter ließ einen Hühnerstall in Rottenburg an der Laaber bis acht Uhr morgens verdunkeln und den Hahn verstummen. Der Richterspruch nahm dem eitlen Gockel aber nicht nur die Lust am Krähen, sondern auch gleich noch jede andere. Er wurde impotent.