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Der Staatsanwalt ermittelt

Von SPIEGEL-Rechtsabteilung
Bischof Tebartz-van Elst
Bischof Tebartz-van Elst

Bischof Tebartz-van Elst

Foto: Frank May/ picture-alliance/ dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Ergänzung zum Blog-Eintrag "Der Bischof und das 8. Gebot" vom 24. Januar 2013: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat strafrechtliche Ermittlungen gegen den Bischof von Limburg Tebartz-van Elst aufgenommen.

Der Atem des Gesetzes im Nacken

Zu diesem Schritt sahen sich die Hamburger Ermittler veranlasst, nachdem im Nachgang zu unserem ursprünglichen Blog-Beitrag drei unserer Leser Strafanzeige gegen den Bischof erstattet hatten. Aufgrund der in unserem Blog berichteten Umstände steht Tebartz-van Elst im Verdacht, sich einer falschen eidesstattlichen Versicherung bedient zu haben. Über seine Pressestelle lässt Tebartz-van Elst allerdings weiter verbreiten, er habe nichts Falsches versichert. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, beabsichtigt die Staatsanwaltschaft, das Verfahren bis Ende Juni abzuschließen.

Die Kommunikationsstrategie der göttlichen Vertretung zu Limburg

Geht man auf die Internetseite des Limburger Bistums und sucht im dortigen Verlautbarungsbereich der bischöflichen Informations- & Öffentlichkeitsarbeit nach einem die Sache betreffenden Kommentar der Diözese, findet sich auf der Einstiegsseite zum Archiv der Pressemitteilungen zur Auseinandersetzung mit dem SPIEGEL weiterhin - Stand 11. Juni 2013 - nur eine Meldung "Einstweilige Verfügung gegen 'SPIEGEL' - Landgericht Hamburg untersagt Nachrichtenmagazin Unwahrheiten" vom 17. September 2012. Und darin findet sich nichts über eine falsche eidesstattliche Versicherung und die teilweise Aufhebung der einstweiligen Verfügung. Wohl aber die - heute doch recht schal anmutende Darstellung, es sei dem SPIEGEL untersagt zu behaupten, "der Bischof von Limburg habe im Zusammenhang mit seinem Flug zu sozialen Projekten nach Indien nicht die Wahrheit gesagt".

Erst wenn man tiefer bohrt, stößt man auf einer Unterseite auch auf eine Stellungnahme zum aktuellen Vorwurf einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Selbstkritik? Fehlanzeige! Der Bischof lässt sich darin als Opfer einer "verkürzt und sinnentstellend" daher kommenden Darstellung durch den SPIEGEL präsentieren. Nach dem Motto "Schuld sind immer die anderen". Was von diesem Vorwurf zu halten ist - nämlich nichts -, hatten wir bereits in der Ergänzung vom 21. Februar 2013 zu unserem ursprünglichen Blog-Eintrag ausführlich aufgezeigt. Wichtig war dem Bistum am 27. April 2013 dann noch, in einer weiteren Stellungnahme - zu diesem Zeitpunkt noch zutreffend - herauszustellen, dass noch "kein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den Bischof" eingeleitet sei. Ein Seitenhieb auf einzelne Medien inklusive, die "versucht" hätten, einen anderen Eindruck zu vermitteln. Selbst mochte man sich dagegen nur auf die Schulter klopfen: Das Bistum habe "in dieser Sache bereits … ausführlich … informiert und umfassende Transparenz hergestellt".

Eine Zwischenpointe

Dass die eigentümliche Öffentlichkeitsarbeit recht bizarre Früchte tragen kann, zeigt eine Anekdote, die jüngst in den Medien kolportiert wurde: Konfrontiert mit der Mitteilung, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen habe und der Bischof nun "formell beschuldigt" sei, sah sich die Diözese veranlasst, noch einmal nachzulegen und dies als "falsche Behauptungen in den Medien" zurückzuweisen. Von Seiten der Staatsanwaltschaft Hamburg gebe es "nichts Neues zu berichten". Insbesondere sei kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Laut Evangelischem Pressedienst epd fiel die Antwort der hanseatischen Staatsanwälte lapidar aus: Man glaube, "dass das Bistum eine eingeschränkte Wahrnehmung hat".

Dem bleibt vorerst nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht, dass diese letzte Stellungnahme inzwischen von der Webseite der Diözese verschwunden ist. Über den Fortgang werden wir zu gegebener Zeit berichten.

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