Internationaler Gerichtshof verhandelt über Hinrichtung zweier Deutscher - DER SPIEGEL
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Internationaler Gerichtshof verhandelt über Hinrichtung zweier Deutscher

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Mit der Hinrichtung zweier Deutscher in den USA im Frühjahr vergangenen Jahres beschäftigt sich erneut der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Das UN-Gericht will Mitte November über eine Klage der Bundesregierung gegen die Vereinigten Staaten von Amerika verhandeln, schreibt das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der neuen Ausgabe. Ziel der Klage ist es, "die Völkerrechtswidrigkeit des Verhaltens der USA feststellen zu lassen." Zudem will man "von den USA eine verbindliche Zusicherung völkerrechtskonformen Verhaltens in vergleichbaren zukünftigen Fällen erhalten." Aus Sicht der Bundesregierung sind die Rechtsverstöße der Vereinigten Staaten "ursächlich für die Hinrichtung" der Brüder Karl und Walter LaGrand am 24. Februar und 3. März 1999.

Berlin wirft den Amerikanern vor, nach der Verhaftung der beiden Deutschen wegen Mordverdachts 1982 diese nicht unverzüglich über ihr Recht, die deutsche Botschaft einschalten zu können, informiert zu haben. Gemäß dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963, zu dessen Einhaltung sich die USA verpflichtet haben, hätten die US-Behörden jedoch genau das tun müssen. Im Falle der LaGrands wurden die deutschen Behörden laut Bundesregierung nie offiziell informiert. Erst 1992 sei das Generalkonsulat in Los Angeles aufmerksam geworden, nachdem sich die Brüder selbst dorthin gewandt hätten.

Wäre sie, wie vorgeschrieben, bereits 1982 von der Verhaftung der LaGrands informiert worden, hätte sie sich um eine ordentliche Verteidigung und ein faires Verfahren kümmern können, argumentiert die Bundesregierung in ihrer Klage. Die beiden Brüder wurden 1984 wegen Mordes an einem Bankangestellten zum Tode verurteilt. Einer ihrer Pflichtverteidiger hatte während des Prozesses dreimal selbst beantragt, von der Verteidigung entbunden zu werden. Das Gericht lehnte jedoch ab.

Wie der SPIEGEL weiter berichtet, halten die USA dem entgegen, die Deutschen hätten sich auch nicht sonderlich um die Brüder gekümmert, nachdem sie 1992 von dem Fall erfahren hatten. Damals saßen Karl und Walter LaGrand bereits im Todestrakt des Gefängnisses von Florence, Arizona. Die deutsche Seite, so argumentieren die Amerikaner, habe über Jahre hinweg nie bemängelt, dass die Brüder während des Prozesses nicht konsularisch betreut worden seien. Erst als die Hinrichtungen angestanden hätten, habe man daraus einen Fall konstruiert. Zudem machen die USA geltend, es sei nicht Aufgabe des IGH, gleichsam als "Korrekturinstanz" für Entscheidungen nationaler US-Gerichte zu fungieren.

Wenige Stunden vor der Exekution Walter LaGrands hatte der IGH am 3. März vergangenen Jahres auf Antrag der Bundesregierung eine einstweilige Anordnung erlassen, der zufolge die USA die Hinrichtung nicht hätten vollstrecken dürfen. Die Amerikaner setzten sich über die Entscheidung jedoch hinweg.

Dass die Bundesregierung nun im Hauptsacheverfahren die Völkerrechtswidrigkeit des US-Verhaltens festgestellt haben will, gilt deshalb als bemerkenswert, weil beiden Staaten verbündet sind. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin sagte dem SPIEGEL: "Unser Ziel ist kein Streit mit den USA. Aber wir müssen auf der unbedingten Einhaltung des Völkerrechts bestehen." Derzeit sitzen noch zwei Deutsche in US-Todeszellen. (DER SPIEGEL 44/00, Seite 22)