Abhörprotokolle und Agentenberichte sollen NPD-Verbot durchsetzen
Mit Hilfe von abgehörten Telefonaten und den Berichten der Verfassungsschutzagenten will die Bundesregierung das Verbot der NPD durchsetzen. Nach einem Bericht des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL haben die Verfassungsschutzbehörden rund 200 Meldungen ihrer Spitzel zusammengetragen, die in das Verfahren eingeführt werden sollen. Allerdings, so der SPIEGEL, sollen die V-Leute nicht als Zeugen in Karlsruhe zur Verfügung stehen, ihre Aussagen vielmehr in Form des sogenannten Behördenzeugnisses vorgetragen werden. Die Verfassungsschutzämter legen die Meldungen ihrer Agenten dem Gericht vor und erklären, dass der Lieferant sorgsam überprüft und zuverlässig sei.
Zu den aufgelisteten Beispielen gehören laut SPIEGEL etwa Mitgliederversammlungen der NPD auf denen ein Liedermacher zur Melodie des Udo-Jürgens-Songs Mit 66 Jahren singe: Mit sechs Millionen Juden, da fängt der Spass erst an, bis sechs Millionen Juden, da ist der Ofen an...
Auch die von den Verfassungsschutzbehörden abgehörten Telefonate führender Neonazis, die sich der NPD angeschlossen haben, sollen, wenn nötig, in dem Verbotsverfahren vorgelegt werden. Wie das Blatt berichtet, plant Innenminister Otto Schily zu diesem Zweck bei der anstehenden Novellierung des G-10 Gesetzes einen Passus, der die Vorlage solcher Lauschprotokolle in Parteiverbotsverfahren zulässt. (DER SPIEGEL 45/00, Seite 29)