"Gute Erfolgsaussichten" für ein NPD-Verbot - DER SPIEGEL
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"Gute Erfolgsaussichten" für ein NPD-Verbot

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Der Parteienrechtsexperte und ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein hat den Bemühungen, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Verbot der NPD zu erwirken, „gute Erfolgsaussichten“ eingeräumt. Wie Klein in einem Interview mit dem Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL erklärte, sei schon allein die Nähe der NPD zu nationalsozialistischer Ideologie, die sich aus dem mittlerweile bekannten Material ergebe, ein „Verbotsgrund“. Die Programmatik der NPD und die Äußerungen von NPD-Funktionären richteten sich „offen gegen Wesenselemente unserer Verfassung“ und machten deutlich, dass von der Partei „auf aggressiv-kämpferische Weise der Systemwechsel angestrebt wird“.

Auch die Tatsache, dass die NPD zum Sammelbecken für Mitglieder von bereits verbotenen rechtsextremistischen Organisationen geworden sei, sei ein „wesentliches Argument“ für ein Verbot, so Klein. Keine Rolle für das Verfahren spiele dagegen die bei den Verantwortlichen von Bund und Ländern zuletzt als Haupthindernis angesehene Frage der „Verhältnismäßigkeit“ eines Verbots. Auch darauf, wie groß die Gefahr sei, die von der NPD ausgehe, komme es vor Gericht nicht an, so Klein. Diese Fragen beträfen nur die politische Entscheidung, ob Regierung, Länder und Bundestag den Verbotsantrag stellen wollen. Klein war als Verfassungsrichter von 1986 bis 1996 für Parteienrecht zuständig und lehrt an der Universität Göttingen Öffentliches Recht. (DER SPIEGEL 45/00, Seite 30)