Kritik an Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen hessische - DER SPIEGEL
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Kritik an Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen hessische

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Im Strafverfahren gegen die früheren hessischen CDU-Funktionäre, die in den achtziger Jahren mehr als 20 Millionen Mark in die Schweiz transferiert haben, wird jetzt Kritik an der Staatsanwaltschaft laut. Die Rechtsanwälte des ehemaligen Schatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein werfen den Ermittlern vor, mit „zweierlei Maߓ zu messen. „Nach den Kriterien, die sie bei Herrn Koch anwendet, hätte die Staatsanwaltschaft auch das Verfahren gegen Prinz Wittgenstein einstellen müssen“, sagte der Frankfurter Rechtsanwalt Steffen Cramer dem Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL.

Im Februar dieses Jahres hatte es die Staatsanwaltschaft Wiesbaden abgelehnt, gegen den hessischen CDU-Vorsitzenden und Ministerpräsidenten Roland Koch ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Koch hatte im jüngsten Rechenschaftsbericht seiner Partei mit falschen Angaben operiert, woraufhin die Wirtschaftsprüfer ihr Testat widerriefen. Die Staatsanwaltschaft stufte Kochs Verhalten zwar als „schriftliche Lüge“ ein, sah aber keinen Grund, ein Strafverfahren anzustrengen. Als Begründung billigten die Ermittler dem CDU-Chef laut SPIEGEL zu, er habe nicht nur an das Vermögen, sondern auch an den Ruf seiner Partei denken müssen: „Unter diesen Umständen war dem Landesvorsitzenden nicht möglich, eine Untreuehandlung zu erkennen.“ Das Magazin zitiert Wittgensteins Anwalt Cramer dazu mit dem Kommentar: „So argumentieren sonst nur Verteidiger.“

Nach Informationen des Blattes deutet alles darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren gegen Wittgenstein, den früheren Bundesinnenminister Manfred Kanther, den Ex-Finanzberater der Partei Horst Weyrauch und andere ehemalige CDU-Mitarbeiter Anklage erheben will. Den führenden Köpfen der Geldverschiebung werfen die Ermittler Untreue vor. Das Magazin zitiert die Leitende Oberstaatsanwältin Hildegard Becker-Toussaint mit den Worten: „Der Sack ist von unserer Seite rechtlich zu.“ (DER SPIEGEL 45/00, Seite 35)