Kein Pfand auf Schnapsflaschen
Bei seinen Plänen für ein Pfand auf Einwegverpackungen (Dosenpfand) verstrickt sich das Bundesumweltministerium zunehmend in bürokratische Widersprüche. Während es künftig alle Getränkedosen, gleichgültig ob sie Bier oder Cola beinhalten, mit einem Pfand von 50 Pfennig belegen will, möchte es bei Einwegflaschen zahlreiche Ausnahmen zulassen. Das jedenfalls geht nach einem Bericht des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL aus einem internen Arbeitspapier des Umweltministeriums zur Novelle der Verpackungsverordnung hervor.
So soll der Käufer von Flaschenweinen ebenfalls ein Pfand entrichten, aber nicht auf alle: Ausgenommen sind Perl-, Schaum-, Wermut- und Dessertweine. Nach den Vorstellungen des Ministeriums dürfen neben Schampus- und Schnapstrinkern auch Kaffeegenießer ihrer Neigung weiter pfandfrei nachgehen. Es gelte zu verhindern, dass nicht nur Sekt und Spirituosen, sondern auch Kondensmilch, Kaffeesahne und ähnliches von der unmittelbaren Pfandpflicht erfasst werden, heißt es in dem Papier. Grund: Pfand wird nur dort erhoben, wo eine umweltfreundliche Alternative etwa Mehrwegflaschen besteht. Die gibt es aber zu Sekt- oder Schnapsflaschen nicht. (DER SPIEGEL 45/00, Panorama Deutschland)