Die geplanten Änderungen im Jugendschutzgesetz
Jugendliche unter 16 Jahren sollen künftig bis 23 Uhr Gaststätten oder Diskotheken ohne Aufsicht besuchen dürfen. Das sieht laut einer Meldung des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL eine Änderung des Jugendschutzgesetzes durch das Familienministerium vor, die den Bundesländern zur Stellungnahme vorliegt. Bisher war Jugendlichen unter 16 Jahren der Besuch öffentlicher Diskotheken ohne Begleitung verboten. Wenn die Veranstaltung von einem Träger der Jugendhilfe organisiert wird, will das Ministerium den Jugendlichen künftig sogar Ausgang bis ein Uhr nachts erlauben (bisher 24 Uhr).
Zigarettenautomaten sollen in der Öffentlichkeit nur noch dort aufgestellt werden, wo Jugendlichen unter 16 Jahren kein ungehinderter Zugang möglich ist. Nach einer Übergangsfrist wäre damit das öffentliche Aufstellen von Automaten auch im Bereich von Gaststätten-Toiletten nicht mehr zulässig. Die Novellierung des Gaststättengesetzes sieht außerdem vor, dass in Kneipen und Diskotheken künftig mindestens ein alkoholfreies Getränk billiger oder höchstens genauso teuer angeboten werden muss wie das günstigste alkoholische Getränk. (DER SPIEGEL 46/00, Panorama Deutschland)