Neue Kronzeugenregelung scheitert am Widerstand der Grünen
Ein Versuch von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, die erst zum Jahresende 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung wieder einzuführen, ist laut einem Bericht des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL am Widerstand des grünen Koalitionspartners gescheitert. Auf Drängen der Grünen hatte die rot-grüne Koalition vergangenes Jahr gemeinsam beschlossen, das alte Kronzeugengesetz nicht zu verlängern. Entsprechend irritiert reagierten grüne Politiker auf den Vorstoß, die Regelung nun in leicht veränderter Form wieder aufleben zu lassen.
Im Entwurf für das neue Sanktionenrecht hatte das Justizministerium erwogen, für Kronzeugen eine Strafzumessungsvorschrift einzuführen. Eine Änderung im Strafgesetzbuch sollte es den Gerichten ermöglichen, aussagebereiten Tätern Strafmilderung zu gewähren, falls deren Wissen eine Tat verhindern, ihre Aufklärung fördern oder zur Ergreifung eines Täters führen könnte. Zur Anwendung kommen sollte die Vorschrift vor allem im Bereich der Organisierten Kriminalität und bei politisch-extremistischen Straftaten. Nach Intervention der Grünen wurden die entsprechenden Passagen aus dem fertig formulierten Referentenentwurf gestrichen und die Pläne der Ministerin zurückgestellt bis auf weiteres.
(DER SPIEGEL 48/00, Panorama Deutschland)