Viertes Verfahren gegen früheren SS-Oberscharführer Malloth - DER SPIEGEL
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Viertes Verfahren gegen früheren SS-Oberscharführer Malloth

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In Kürze wird die Staatsanwaltschaft in München nach Informationen des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL gegen den früheren SS-Oberscharführer Anton Malloth, 88, Anklage wegen Mordes erheben. Malloth soll im September 1943 als Aufseher des Polizeigefängnisses „Kleine Festung Theresienstadt“ bei der Feldarbeit einen jüdischen Gefangenen erschossen haben – weil der offenbar hungrige Mann einen Kohlkopf unter seiner Jacke versteckt hatte. Gegen den gebürtigen Innsbrucker wurde seit 1964 in der Bundesrepublik ermittelt. Dreimal stellte die Staatsanwaltschaft Dortmund das Verfahren ein, unter anderem deshalb, weil Malloths „Schicksal“ nicht habe ermittelt werden können. Damals hielt er sich – unter richtigem Namen – in Italien auf. Nach seiner Abschiebung 1988 lebte er in München, betreut von Gudrun Burwitz, Tochter des einstigen SS-Chefs Heinrich Himmler. Im Herbst 1999 meldete sich ein neuer Zeuge. Seine Aussage reichte der nunmehr zuständigen Münchner Behörde, ein viertes Verfahren zu eröffnen. Seither sitzt Malloth in Untersuchungshaft. (DER SPIEGEL 48/00, Panorama Deutschland)