Umzug des Bundesverfassungsgerichts ins Potsdamer Stadtschloss?
Als neues Domizil für das in Karlsruhe residierende Bundesverfassungsgericht (BVG) ist nach einem Bericht des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL das 1959 von der SED geschleifte Potsdamer Stadtschloss im Gespräch. Der Knobelsdorffsche Prestigebau soll in gut zehn Jahren als "multifunktionales Kongress-, Hotel- und Dienstleistungszentrum" wieder aufgebaut werden; bis 2001 will die Stadt klären, ob das Schlossensemble in Potsdams alter Mitte in seiner historischen Fassade rekonstruiert wird. Den Einzug der künftig 240 Mitarbeiter des höchsten deutschen Gerichts in das geschichtsträchtige Gemäuer hält der Oberbürgermeister der brandenburgischen Landeshauptstadt, Matthias Platzeck (SPD), für eine "tolle Idee".
Ob eine Verlagerung des BVG-Standorts überhaupt in Frage kommt, soll dessen 16-köpfiges Richterplenum an diesem Mittwoch in einer routinemäßigen Vollversammlung entscheiden. Der bisher genutzte Bau, wegen seiner Transparenz und Offenheit als "demokratische Stätte des Rechts" von vielen gelobt, genügt den Platzansprüchen des Gerichts nicht mehr. Die Richter müssen nun entscheiden, ob es bei bereits vorliegenden Um- und Anbauplänen bleibt oder ob sie dem seit der Wiederver-einigung immer wieder diskutierten Umzug nach Weimar, Potsdam oder sogar in die Hauptstadt den Vorzug geben.
Für einen Standort näher am Regierungssitz plädiert beispielsweise der Berliner Verfassungsrechtler und CDU-Abgeordnete Rupert Scholz. Denkbar sei aber auch eine Verlagerung in das 2002 frei werdende Berliner Dienstgebäude des Bundesverwaltungsgerichts, das dann nach Leipzig umzieht.
Als Befürworter eines Verbleibs in Karlsruhe gelten BVG-Präsidentin Jutta Limbach und Vize Hans-Jürgen Papier, beide gebürtige Berliner. Auch die aus Baden-Württemberg stammende Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) möchte Karlsruhe als "Stadt des Rechts" erhalten. Das Votum des Richterplenums wird nur empfehlenden Charakter haben. Eine Veränderung des seit 1970 im BVG-Gesetz festgeschriebenen Sitzes würde eine Gesetzesänderung voraussetzen. (DER SPIEGEL 49/2000, Panorama Deutschland)