Mehr Frauen in den höheren Dienst der obersten Bundesbehörden - DER SPIEGEL
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Mehr Frauen in den höheren Dienst der obersten Bundesbehörden

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Das Familienministerium will die Gleichstellungsvorschriften für den Öffentlichen Dienst im Bund verschärfen. Ein Gesetz „zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern“, das am kommenden Mittwoch im Kabinett auf der Tagesordnung steht, soll nach einem Bericht des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL den Missstand beheben, dass „Frauen bei gleichwertiger Qualifikation in der Bundesverwaltung stark unterrepräsentiert“ sind, vor allem im höheren Dienst und in Leitungsfunktionen. 1998 lag der Frauenanteil im höheren Dienst der obersten Bundesbehörden bei 21 Prozent; auf Abteilungsleiterebene stellten Frauen sogar nur 2,1 Prozent des Personals.

Striktere Vorschriften für Stellenausschreibungen, Bewerbungsgespräche und Personalauswahl sowie verbindliche Gleichstellungspläne sollen das ändern. Außerdem will das Familienministerium die Bundesverwaltung laut SPIEGEL verpflichten, Beschäftigten mit Familienpflichten Arbeitsbedingungen anzubieten, „die die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit erleichtern“. Telearbeit, Teilzeit und Sabbatjahre sollen auch für Führungskräfte möglich sein. Teilzeitbeschäftigung, heißt es im Gesetzentwurf, „darf das berufliche Fortkommen nicht beeinträchtigen“. Die neuen Vorschriften sollen nicht nur für die unmittelbare Bundesverwaltung gelten, sondern auch für Stiftungen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen des Bundes.