Schadensersatz für Sebnitz? - DER SPIEGEL
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Schadensersatz für Sebnitz?

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Sachsens Ministerpräsident Kurt Biedenkopf lässt vom Innenministerium des Freistaats prüfen, ob Kommunen wegen Sensationsberichten auf Schadensersatz klagen können. Das schreibt das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der aktuellen Ausgabe. Anlass sind die Vorgänge im ostsächsischen Sebnitz. Nachdem „Bild“ über den Tod des sechsjährigen Joseph Abdulla mit der Titelzeile „Neonazis ertränken Kind – und eine ganze Stadt hat es totgeschwiegen“ berichtet hatte, wurde die Kleinstadt in der Sächsischen Schweiz zum Symbol des hässlichen Deutschlands. Die Mordthese bestätigte sich nicht. Ministerpräsident Biedenkopf beklagte eine „katastrophale Rufschädigung für eine ganze Stadt“. In den USA, zürnte der studierte Jurist, könnte man die „Bild“-Zeitung auf Schadensersatz verklagen. 50 Millionen Mark hielte er für angemessen. Auch der Oberbürgermeister von Sebnitz, Mike Ruckh (CDU), will einen Rechtsanwalt beauftragen, Schadensersatzansprüche der Stadt auszuloten, allerdings erst, wenn die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu Joseph Abdullas Tod beendet sind. Die Kosten für den juristischen Beistand wird zu 80 Prozent das Land übernehmen. Das hat Innenminister Klaus Hardraht (CDU) bereits verbindlich zugesagt. (DER SPIEGEL 52/00, Panorama Deutschland)