Härtere Gangart im Jugendstrafrecht
Gegen straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende wollen die Bundesländer in Zukunft schärfer vorgehen. Angesichts einer steigenden Zahl von Straftaten Jugendlicher, insbesondere solcher mit rechtsradikalem Hintergrund, hat der Bundesrat gefordert, auf Heranwachsende verstärkt das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Jugendliche sollen außerdem wie Erwachsene in so genannten beschleunigten Verfahren abgeurteilt werden können. Das berichtet das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der neuen Ausgabe. Das würde eine radikale Abkehr von dem in der Bundesrepublik derzeit praktiziertem Recht bedeuten. Bislang war es üblich, bei straffällig gewordenen Heranwachsenden überwiegend das Jugendrecht anzuwenden, das deutlich geringere Strafen als das Erwachsenenstrafrecht vorsieht. Nach einem geänderten Jugendstrafrecht mit Hauptverhandlungshaft und beschleunigtem Verfahren könnten Jugendliche, die auf frischer Tat gefasst wurden, bis zur Gerichtsverhandlung in Haft genommen und innerhalb kurzer Zeit verurteilt werden. Jugendlichen, die in flagranti ertappt wurden, könne nach derzeit geltendem Recht trotz eindeutiger Beweislage nicht hinreichend wirksam entgegengetreten werden, heißt es in dem Gesetzentwurf des Bundesrats zur Begründung. Je schneller der Tatverdächtige vor Gericht gestellt und verurteilt werde, desto eindrucksvoller und erzieherisch wertvoller werden die jugendstrafrechtlichen Rechtsfolgen sein. Der Täter müsse die Folgen seiner Tat unmittelbar spüren, und es müsse die Abschreckung für potenzielle andere Täter erhöht werden. Nur eine Sanktion, die der Tat auf dem Fuße folgt, kann die gewünschte erzieherische Wirkung entfalten. Da insbesondere rechtsradikale und fremdenfeindliche Straftaten häufig aus der Gruppe heraus begangen würden, ist es nach Ansicht der Länderkammer zudem unsinnig, einen einheitlichen Vorgang wegen unterschiedlichen Alters der Täter in mehrere Strafverfahren aufzusplitten. Die Zahl der tatverdächtigen deutschen Jugendlichen erhöhte sich von 1993 bis 1999 um 57,9 Prozent auf 237909. Besonders dramatisch stiegen die Zahlen der Jung-Verdächtigen bei Raubdelikten (um 70,9 Prozent), schwerer und gefährlicher Körperverletzung (um 109 Prozent), Sachbeschädigung (um 81 Prozent) und bei der Drogenkriminalität (um 454,7 Prozent). (DER SPIEGEL 52/00, Panorama Deutschland)