Hilfe vom Fiskus bei der Altersvorsorge
Wieder einmal bessert die Bundesregierung die geplante Rentenreform nach. Wie das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL meldet, hat sich vor Weihnachten eine Arbeitsgruppe aus Regierungs- und Fraktionsexperten darauf verständigt, die mit Arbeitsminister Walter Riester und Finanzminister Hans Eichel ausgearbeiteten Regelungen zur geplanten Privatvorsorge noch einmal komplett zu überarbeiten. Danach dürfen die Versicherten ab 2002 zunächst ein Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherung (ab 1. Januar: 104.400 Mark pro Jahr) steuerfrei zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge anlegen. Bis zum Jahr 2008 wird der Steuervorteil dann allmählich auf vier Prozent der Bemessungsgrenze erhöht. Bislang war vorgesehen, die Höhe des neuen Steuerfreibetrags allein vom Einkommen abhängig zu machen.
Das hätte jedoch Geringverdiener benachteiligt, weil bei ihnen der Fiskus auch nur einen entsprechend niedrigeren Vorsorgebetrag anerkannt hätte. Jetzt können alle Versicherten in der geplanten Endstufe der Reform, unabhängig von ihrem Einkommen, nach heutigem Maßstab rund 2100 Euro jährlich steuerfrei anlegen. Vereinfachen will die Koalition auch das Verfahren für den geforderten Mindest-Eigenbeitrag für die neue Privatvorsorge: mindestens 90 Euro pro Jahr. Bei einem Kind sinkt die Mindest-beteiligung auf 75 und bei zwei Kindern auf 60 Euro. Bislang hatte die Regierung einen Eigenbeitrag von mindestens einem Prozent des Einkommens für einen Großteil der Versicherten geplant. Zudem prüft die Regierung, wie Immobilien künftig als Altersvorsorge anerkannt werden können. (DER SPIEGEL 1/01, Trends)