Keine Abhörprotokolle für NPD-Verbotsverfahren
Die Bundesregierung will darauf verzichten, im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die NPD abgehörte Telefonate führender Neonazis zu verwen-den. Wie das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der neuen Ausgabe berichtet, haben sich darauf SPD und Grüne geeinigt. Obwohl der Entwurf für ein neues G-10-Ge-setz, das am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll, den Einsatz solcher Lauschdossiers für Vereins- und Parteiverbotsverfahren ausdrücklich erlaubt, will die Bundesregierung zunächst keinen Gebrauch von der Neure-gelung machen. Wie das Blatt weiter berichtet, haben die Grünen hierauf bestanden.
Laut SPIEGEL sieht der Entwurf für das neue Abhörgesetz auch zahlreiche neue Befugnisse für die Verfassungsschutzbehörden und den Bundesnachrichtendienst (BND) vor. So soll künftig das Abhören militanter Neonazis vereinfacht werden. Bei Volksverhetzung oder zur Abwehr "extremistischer Einzeltäter oder Kleingruppen" soll der Lauscheinsatz zulässig sein. Nach Einschätzung der Regierung drohe besonders von solchen Einzeltätern die Gefahr von "Sprengstoff- oder Schusswaffenan-schlägen". (DER SPIEGEL 4/01, Seite 44)